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Frage zur engültigen Pleite von ELSA!...

Discussion in 'Smalltalk' started by abek1, May 17, 2002.

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  1. abek1

    abek1 ROM

    Ich habe seit über drei Monaten meine GF3 Grafikkarte bei meinem Händler, wegen eines defekten Lüfters reklamiert. Er wollte den Lüfter wegen der ungewissen Lage bei Elsa, zu der Zeit, selbst repariern, was ihm jedoch nicht gelang. Daraufhin schickte er die Karte zu einem Zwischenhändler/Reperaturdienst, die wie ich später erfahren musste, die Grafikkarte zu ELSA schickten. Dies gelang ohne Rücksprache mit mir.
    Vor kurzem habe ich meinem Computerhändler per Einschreiben eine Frist gesetzt, den mir entstandenen Schaden zu erstatten, die jedoch schon fast abgelaufen ist.

    Meine Frage ist jetzt, ob ich auf den 1000 (Mark), welche die Karte damals gekostet hat sitzenbleibe, obwohl ich dem Einschicken der Karte zum Hersteller niemals zugestimmt hätte!
     
  2. ddc605

    ddc605 Viertel Gigabyte

    tja elsa ist pleite.
    wenn die karte bei elsa ist kannst du dich, oder dein anwalt beim insolvensgericht aachen nach der insolvenznummer kundig machen. dann wird dir der insolvensverwalter bekannt gegeben. bei diesem machst du deine ansprüche geltend. dort kommst du auf die liste der gläubiger.

    bei einer insolvens werden alle verbindlichkeiten (forderungen der kunden/lieferanten/banken) zusammengezählt und alle diffidiert. daraus wird eine quote ermittelt wieviel geld jeder bekommt.
    an erster stelle stehen offene lohnforderungen dann kommen erst die gläubiger.

    da der schuldenberg bei elsa einige millionen beträgt kannst du dir ja vorstellen was mit deiner forderung anfangen kannst.

    gehe zum anwalt und lase dich dort beraten. hauptsahe du kommst mit auf die liste und bekommst einige mark zurück
     
  3. ghost rider

    ghost rider Megabyte

    Viel Glück...

    mfg ghostrider
     
  4. abek1

    abek1 ROM

    Alles klar. Dann werde ich mal demnächst wieder schreiben...

    Danke Euch!

    (wenig Hoffnung ich hab)
     
  5. chrissebaeck

    chrissebaeck Kbyte

    Hallo abek1!

    Der Händler ist jedenfalls Dein Ansprechpartner:

    - Du hast die Karte bei ihm gekauft, er als Verkäufer ist - sofern es sich um einen Gewährleistungsfall handelt - gesetzlich verpflichtet, das Gerät auszubessern, auszutauschen oder Dir das Geld zu erstatten.

    - Wenn es kein Fall für die Gewährleistung, sondern ein normaler Reparaturfall ist, so ist ebenfalls er Dein Ansprechpartner, weil Du nur mit ihm einen Vertrag über die Reparatur der Karte geschlossen hast. Ob er die Karte dann zur weiteren Reparatur einschickt oder nicht, ist unerheblich.

    Wenn die Karte nun bei ELSA liegt, so heißt das nicht unbedingt, dass Du sie nie wieder siehst. Der Masse-/Konkurs-/Insolvenzverwalter (je nach dem) darf nur verkaufen, was Eigentum von ELSA war, Deine Karte daher nicht, auch wenn sie im Besitz oder zumindest der Innehabung von ELSA war. Aber wiederum, das sollte nicht Dein Kaffee sein.

    Schreib Deinem Händler (eingeschrieben), dass Du eine Nachfrist von 2 Wochen für die Reparatur der Karte setzt. Er muss dann reagieren, sich beim Zwischenhändler bzw. bei ELSA kundig machen, was denn nun los ist mit der Karte.

    Christoph
     
  6. ddc605

    ddc605 Viertel Gigabyte

    tja eine frist bei händler setzen ist so eine sache.
    ich mußte mal 3 monate auf einen blöden speicher warten.
    um die rechtliche lage abzuchecken mußt du dich mal mit deinem anwalt auseinandersetzten.
    jeder rat hier ist überflüssig
     
  7. abek1

    abek1 ROM

    Ok. Aber was soll ich dem jetzt schreiben? Womit soll ich ihm konkret drohen? Und warum eine solange Frist geben?

    Grüße aus dem sonnigen Niederhein...
     
  8. ghost rider

    ghost rider Megabyte

    Würd ich auf alle Fälle drann bleiben... denn in erster Linie hat der Händler ja eigenmächtig und ohne Deine Zustimmung gehandelt.

    Somit ist er nach meiner Rechtsauffassung für diesen Verlust voll haftbar zu machen.

    Drück Dir die Daumen, daß es noch mal gut ausgeht.

    Setz ihm auf jeden Fall noch mal mit Einschreiben Per Rückschein, (persönliche Abgabe ankreuzen... wichtig!) nochmal eine Angemessene Frist von 4 Wochen und beziehe Dich auf die schon verstrichene Zeit seit der Reklamation.

    Dann hast Du mit sicherheit gute Karten wieder zu Deinem Geld zu kommen.

    Schreib mir wie es ausgegangen ist.

    mfg ghostrider
     
  9. abek1

    abek1 ROM

    Hi!
    Meine Freundin war dabei, als der Händler mir sagte, daß er versucht die Karte zu reparieren. Schriftich habe ich eben nur die Bestätigung, daß ich die Karte innerhalb der Garantie mit einem defekten Lüfter (Lager) bei ihm abgegeben habe.

    Bei meinem letzten Telefonat vor ca. drei Wochen sagten die mir, dass man nichts weiter machen könne, als zu warten bis die Graka wieder zurückkommt. Dann könnte man auch darüber reden, ob ich den Betrag erstattet bekomme. (Ich habe mir nämlich auch bei der Rückgabe der alten Graka direkt "mal eben" eine neue GF3Ti500 von Creative zugelegt, weil ich mir schon dachte, daß es eine längere Geschichte wird... :-() Naja, daraufhin habe ich ihm dann den Brief geschickt und in der Zwischenzeit wurden die Server bei ELSA ja auch abgeschaltet... :-(

    Weiß noch nicht ganz genau, wie es weitergehen soll. ABer vielleicht schaue ich wirklich mal bei einer Verbraucherzentrale vorbei... :-)
     
  10. ghost rider

    ghost rider Megabyte

    Hi,

    wenn Du noch Garantie auf die Graka hattest, würd ich sagen, daß Dein Händler auf jeden Fall haften muß.

    Hast Du evtl. Zeugen, für das Gespräch, daß Du mit Deinem Händler geführt hast,als Du den Reparaturauftrag gegeben hast ???

    Evtl. auch einen schriftlichen Auftrag erteilt mit genauer Formulierung ???

    Soviel ich weis, gibt es auch eine kostenlose Rechtsberatung an den jeweiligen Amtsgerichten. 500€ sind ja kein Pappenstiel.

    Kannst Dich aber auch mal an den Verbraucherschutz wenden.

    Bin eben nicht rechtskundig, als daß ich Dir da jetzt genau die Rechtslage erläutern könnte.

    Viel Glück und poste, wie es ausgegangen ist.

    mfg ghostrider
     
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