1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Fragen zu Rapidshare

Discussion in 'Smalltalk' started by kuroneku, Oct 16, 2007.

Thread Status:
Not open for further replies.
  1. kuroneku

    kuroneku Kbyte

    Hi PCWelt-Forum.
    Habe mir mal auf www.heise.de ein paar Seiten durchgelesen, bin aber jetzt ein wenig verwirrt.

    Was darf man und was darf man sich bei Rapidshare downloaden ?
    Sollte man etwas illegales gedownloadet haben, liegt die Schuld/die Strafe bei mir, oder beim Anbieter ?
    Lade mir momentan mit meinem gekauften Rapidshareaccount alte "Anime-Folgen". Ist das erlaubt ?
     
  2. Max1993

    Max1993 Byte

    soweit ich weiß "ja" denn sobald etwas im Fernseh gelaufen ist darf man es runterladen.
     
  3. -humi-

    -humi- Joker

    und NEIN dem ist nicht so...
    lest euch beide mal durch das board.. das Urheberrecht besteht auch selbst wenn es im TV war... und man verstösst dagegen, wenn man sich Serien runterlädt..
    klinkt komisch is aber so... aufnehmen ja- im nachhinein downloaden nein!
     
  4. Crow1985

    Crow1985 Ganzes Gigabyte

    Es ist so wie -humi sagt. Solange jemand das Urheberrecht an dem Objekt hält ist es verboten.

    Also wenn es nicht grad eine 70 Jahre alte Serie ist, siehts schlecht aus.
     
  5. Max1993

    Max1993 Byte

    da haben viele anderst geredet... naja man möge humi glauben schenken
     
  6. -humi-

    -humi- Joker

    Danke.. is leider so... hab mich erkundigt, da ich mal ein paar Serien haben wollte...:heul:

    selbst das darf man ja auch nicht, und auch keine die nicht mehr ausgestrahlt werden:heul:

    :D
     
  7. raptor321

    raptor321 Byte

    Ist es nich so das das Urheberrecht immer für nen bestimmten zeitraum gilt und dann vom urheber verlängert werden muss??? Und wenn nich, das sich das dann irgendwie "langsam auflöst". Heißt man darf immer mehr sachen mit den dann ehemals geschützten daten machen???
     
  8. Crow1985

    Crow1985 Ganzes Gigabyte

    Eine Faustregel besagt: 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers gehen seine Werke ins Gemeingut über.
     
  9. Werner-walter

    Werner-walter Viertel Gigabyte

    ... da braucht man einen langen Atem.
     
Thread Status:
Not open for further replies.

Share This Page