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Freeware-Verkauf bei Ebay

Discussion in 'Smalltalk' started by Mibi, Jan 25, 2007.

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  1. Mibi

    Mibi Halbes Megabyte

    Hallo, ich beobachte schon seid längerem diese Auktion bei Ebay: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll...MEWA:IT&viewitem=&item=150084839489&rd=1&rd=1

    Hierbei handelt es sich eindeutig um ein Freewaretool, nämlich dieses hier: http://software-portal.faz.net/ie/55084/Vista_Transformation_Pack

    Ich finde so eine Art und Weise echt dreist+mies, mit Freeware die Leute abzuzocken. Am meisten ärgert mich, das Ebay trotz mehrfacher Meldungen null reagiert, außer die üblichen Standartantworten, und das es immer wieder Unwissene gibt, die doch tatsächlich zahlen. Am liebsten würde ich, da Ebay anscheinend nichts unternimmt die Sache selber beenden, indem ich den Rest einfach "aufkaufe". Was interessant wäre, wie sähe es in diesem Fall dann rechtlich aus. Einerseits bin ich ja einen Kaufvertrag eingegangen, Andererseits, ist es ja nun wirklich nicht rechtens mit Freewaretools, die nicht aus eigener Feder entstanden sind, zu handeln. Auch wenn es Freewaretools sind, sind auch Urheberrechte zu beachten.
     
  2. serser

    serser Kbyte

    Ist es denn eigentlich nicht untersagt mit Freeware Geld zu verdienen, sprich sie zu verkaufen?!?
    Steht zumindest in den meisten Lizenzen. Also wäre es doch für den Autor recht interessant!
    Ich sag nur dreiste Abzocke! :dagegen:
     
  3. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Wenn der Preis nur für Datenträger, Vervielfältigung und Verteilung usw. berechnet wird, darf Freeware so unter die Leute gebracht werden.
    Linux wird so verteilt und die Freeware auf den diversen Heft-CDs. Man kann sich die Software auch kostenlos aus dem Netz laden.

    Nur denke, ich dass die Dienstleistung ein gewerbmäßiger Handel ist.

    -> An ebay und Finanzamt melden.
     
  4. enschman

    enschman Megabyte

    Hi,

    kommt drauf an, obs der Autor auch wirklich bei der Installation oder mit einem extra File mit der Lizenz untersagt hat.

    Ich glaube aber kaum, dass man da selbst was gegen machen kann, ausser dem Autor dies mitzuteilen. Allerdings deswegen, weil der Autor evtl. wegen Vertragsbruchs klagen kann und so auf den Verkäufer erhebliche Kosten zukommen können.

    Dabei würde der Autor zwar nicht unbedingt an Geld etwas bekommen, aber entstandene Kosten wie Rechtsanwalt, Gerichtskosten etc. müssten vom Verkäufer sicher bezahlt werden.

    mfg Tenschman
     
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