1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Fritz Box Provider Zugangsdaten

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by Koralle1942, Jan 23, 2014.

Thread Status:
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  1. Hi und gibt es einen Weg - trotz Sperre - mit einer Orig. FB bei den nicht genannten Providern ins Netz zu kommen ?
    Gürße Koralle:confused:
     
  2. ohmsl

    ohmsl Viertel Gigabyte

    Original Fritzboxen haben keine Sperre.
     
  3. Kantiran

    Kantiran Kbyte

    Ich verstehe zu diesem Passus:
    "... gegen eine geringe monatliche Gebühr" die ganze Aufregung nicht.
    Da fragt man sich, welches "Eigentumsverständnis" der Artikelverfasser besitzt und, ob er die Rechtslage dazu kennt.

    Wer ist bei einer FRITZ!Box (oder bei einem anderen Router, z. Bsp. Speedport) mit Zahlung einer "monatlichen Gebühr (auch als Mietegebühr bekannt)" der eigentliche Eigentümer?
    Der Providerkunde (der Mieter) oder der Provider (der Vermieter)?
    Doch wohl der letztgenannte. Was darf dieser also? Mit SEINEM (vermieteten) EIGENTUM machen was er will - ergo auch bestimmte Funktionen sperren - also genau so, wie ein Vermieter (also der Hauseigentümer) seinen Mietern den Zugang zum Technikraum oder das Anbringen von SAT-Schüsseln (weil Kabelanschluss vorhanden) verwehren kann.

    Wer sich den von den Providern stark subvensionierten Gerätekaufpreis (wodurch die FRITZ!Box oder der Speedport in das Kundeneigentum über geht) aus lauter "Geiz ist Geil Denken" nicht leisten will, muss halt beim "augenscheinlich günstigeren" Mietgerät Einschränkungen in Kauf nehmen.
    Mehr als richtig. Wäre ja noch schöner. Man stelle sich nur vor, wir Fachhändler sollen plötzlich (nur weils die "ich wills aber billig" kaufenden Endverbraucher so wollen), plötzlich den Support für deren bei Elo-Klitschen oder Online Kistenschiebern erworbenen Geräte leisten.
    Mehr als richtig (bei einem Mietgerät = dem Providereigentum). Denn nur der "rechtliche Besitzer = Eigentümer" darf technische Änderungen oder Verbesserungen, wozu logischer Weise auch ein Firmware-Update gehört, an seinem vermietetem Eigentum durchführen und ganz alleine Entscheiden, wann das geschieht.
    Frage:
    Wer macht bei einem Leasing Fahrzeug wohl die Inspektion (wäre mit Firmware-Update vergleichbar) bzw. entscheidet, wann und in welcher Fachwerkstatt die zu erfolgen hat? Der Leasing Nehmer oder das Leasingunternehmen?
    Das vom Redakteur beschriebene ist schlichweg (da ein rechtlicher Hinweis fehlt) ne Beschreibung zur Sachbeschädigung an fremdem Eigentum. Welche rechtlichen Konsequenzen diese nach ziehen kann und garantiert auch wird (denn die Firmwareversion wird bei der Synchronisation übermittelt - ergo beim Provider (dem Eigentümer) in den Logindaten gespeichert), muss wohl nicht extra betont werden.

    Wer dem "rechtlich mehr als bedenklichen Tipp" des Readkteurs folgt, begibt sich "auf seeeeehr dünnes Eis" und sollte bedenken, das "angebliche Unwissenheit der gesetzlichen Lage zur Eigentumsverletzung bzw. Sachbeschädigung" nicht vor dem daraus ergebendem schützt.

    Wers dennocht tut, kann ja beim daraus resultierenden Ärger mit dem Provider (dem Eigentümer) auf den Tipp (der ein Hammer ist) des Redakteurs verweisen. Zur Sicherheit den PC-WELT Artikel ausdrucken und gut aufheben.
     
  4. kingjon

    kingjon Ganzes Gigabyte

    Meist befindet sich in dem von dir genannten Technikraum auch der Stromzähler, zu diesem muss der Vermieter den Zugang gewähren!

    Aber das ist eigentlich egal, denn wie kommst du auf dieses schmale Brett - einen Router mit einem Technikraum oder einer TV-Schüssel zu vergleichen? :grübel:
    Das hat ja nun mal rein gar nichts miteinander zu tun...

    Gruß kingjon
     
  5. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Bei einer gemieteten Fritzbox darf man die Firmware nicht verändern. Sonst kann es passieren, dass man sie bezahlen muss wenn sie kaputt geht und dann eine fremde Firmware gefunden wird.
    Ich würde mir lieber eine gebrauchte besorgen und bei der kann einem der Provider nicht vorschreiben, was darauf läuft. Dann muss man aber auch akzeptieren, dass es keinen Support vom Provider gibt. Das muss aber kein Nachteil sein. ;)
     
  6. Hier wurde wohl ein falscher Eindruck erweckt: es geht nicht um eine Mietbox -die darf man nicht verändern-
    sondern darum, dass manche Provider einfach die Zugangsdaten nicht mitteilen und ob man mit einer eigenen Box
    ins Netz kommt - wenn man wie auch immer - die Zugangsdaten ausgelesen hat.
    Eine FB gibt's ja nicht immer dazu.
    Im Übrigen: FB von Providern werden im Netz breit angeboten. Siehe ebay. Hat mit Geiz ist Geil nichts zu tun.
    Gruß
     
  7. Pluuto

    Pluuto Guest

    Provider wechseln.
    Die Telekom und 1&1 z.B. liefern allen Kunden in allen Tarifen die vollständigen Benutzerdaten!
     
  8. spalk

    spalk ROM

    Ich bin bei UPC Austria. Ich habe eine Anfrage bezüglich einem Wechsel von der "Fritz!Box 7270 WLAN-Fon v2" zu einer neueren Box die Gigabit unterstüzt gestellt.

    Meine Anfrage:

    Guten Tag

    Ich besitze seit 3 Jahren eine "Fritz Box 7270 Fon Wlan v2" von UPC. Ich möchte jetzt ein Netzwerk zu Hause einrichten, habe aber festgestellt das die Fritz Box kein Gigabit unterstützt. Mein PC allerdings schon.

    Meine frage ist, kann ich mir eine eigene Fritz Box Fon Wlan mit Gigabit Unterstützung kaufen und die gesicherten Einstellungen von der bestehenden Fritz Box 7270 Fon Wlan v2 auf eine neue einspielen?

    Besten Dank für eine Information bezüglich meiner Anfrage.

    Die Antwort vom UPC Kundendienst:

    Sehr geehrter Herr XXXXX

    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Von UPC wird zu Ihrem Produkt keine Fritzbox mit Gigabit LAN angeboten.
    Sie können selbstverständlich ein eigenes Modem oder Router mit Gigabit LAN verwenden.

    Bedenken Sie aber dabei, dass UPC im Falle eines Defektes bzw. Probleme bei der Einrichtung keinen Support leisten kann, da nur unserer eigenen Modems unterstützt werden können.

    Wir wünschen Ihnen noch einen schönen Tag.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr UPC Austria Team

    Das Update von einer alten zu einer neuen Firmware (auch Labor) von AVM geht bei meiner jetzigen Box "FRITZ!Box
    7270 v2" ohne Probleme. Also da hat UPC keinen Riegel davor geschoben, währe auch unlogisch, da ein Update ja eine Verbesserung bringen soll. Das einzige was hier etwas schlecht organisiert ist, ist das AVM sowie auch die PC Welt hier (hat bereits einige Artikel zum download und der Verwendung mit der neuen 6er Firmware geschrieben) mit der Ankündigund der Firmware schneller ist als mit der Auslieferung. Hier ein Auszug meiner Anfrage bezüglich der bereits mitte Sommer angekündigten Firmware v6 zur "Fritz Box 7270 Fon Wlan v2" ebenfalls angekündigt wurde ein Update zum Fritz!Repeater 300E und den Fritz!Powerline 520E.

    Meine Anfrage n AVM:

    Wir haben jetzt 2014. Seit geraumer Zeit wird in div. PC Zeitungen in Österreich und dem Internet über die neuen Fritz OS Versionen zum Downloaden hingewiesen. Darunter auch die Fritz!Box Fon Wlan 7270 v2. Es gibt auch neue OS vom September 2013...

    Nur wenn ich eine der neueren mit besserer Ausstattung installieren will, heist es nur: Dieses OS ist mit ihrer Box nicht kombatibel?? "Fritzbox Fon Wlan 7270 v2"?? Nun krable ich mit meiner alten Soft. herum. Derzeit ist bei mir Installiert:

    Fritzbox Fon Wlan 7270 v2
    FRITZ!OS 05.51
    Firmware-Version: 54.05.51

    Alles redet seit Monaten von der Version 6. Die Version 6 soll es auch für die Powerline Set 520E und den Repeater 300E geben? Nur wo? Wenn ich bei meinen Powerline und dem Repeater auf Soft. Aktualisieren gehe, erhalte ich nur die Meldung das diese Aktuell sind. Es sind aber bei allen noch die Versionen 5 Installiert. Sind Österreicher ausgeschlossen vom Suport des AVM? Wir haben unsere Router-Powerline und Repeater aber auch bezahlt.

    Freundliche Grüße aus Österreich XXXX

    Antwort von AVM:

    Sehr geehrter Herr XXXX

    vielen Dank für Ihre Anfrage und das damit verbundene
    Interesse an AVM-Produkten.

    Selbstverständlich profitieren auch künftig die AVM-Produkte
    für Österreich/Schweiz von der innovativen Weiterentwicklung
    der Produkte für Deutschland - nur natürlich immer entsprechend
    zeitversetzt. Denn anders als in Deutschland (hier sind alle DSL-
    Anschlüsse Annex B Anschlüsse) gibt es in Österreich/Schweiz
    2 Arten von DSL-Anschlüssen, für die wir verschiedene Produkte
    anbieten und daher auch entsprechende Anpassungen in der
    Firmware vornehmen müssen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

    Wir hoffen, Ihnen mit unserer Antwort geholfen zu haben und
    wünschen Ihnen viel Freude mit AVM FRITZ!-Produkten.

    Meine Antwort an AVM:

    Danke für Ihre Antwort Herr XXXX
    Das sollte aber auch so kommuniziert werden oder zumindest irgendwo auf Ihrer Seite ersichtlich sein, dass es für Österreich andere Termine dafür gibt. Ohne meine Mail an Sie hätte ich das nie erfahren.
    Bis wann denken sie gibt es diese auch für Österreich und der Schweiz zum downloaden?

    Danke im Voraus!

    Freundliche Grüße aus Österreich XXXX

    Antwort vom AVM Kundendienst:

    Sehr geehrter Herr XXXXX

    Aktuell gibt es für die deutsche Version der FRITZ!Box
    7270 v2 nur ein Labor. Ob und ggf. wann eine Vollversion
    von FRITZ!OS 6.x für diese FRITZ!Box released wird ist
    von noch laufenden Tests abhängig und steht leider noch
    nicht fest. Davon abhängig ist auch das Erscheinen der
    A/CH Variante des FRITZ!OS.

    Freundliche Grüße aus Berlin

    AVM GmbH
    Vertrieb

    Komisch aber das diese schon von Zeitschriften wie auch PC Welt zum download angepriesen wird? Wo bekomme man diese her?

    Mit Freundlichen Grüßen

    XXXX
     
    Last edited: Jan 24, 2014
  9. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

  10. ak180271

    ak180271 Kbyte

    Sory Redaktion: Leider leben Sie in einer Traumwelt. Egal um was es geht man bekommt nix Schriftliches. Zu mindestens was mich betrifft.
    Mann Bespricht etwas mit denn Mitarbeiter am Telefon. Und wenn ich denn Hörer auflege weiß keiner mehr was besprochen wurde.
    Die merken sich nur das was zum Nachteil des Kunden ist. So die aussage von einen Mitarbeiter von 1 und 1. Er könne mir nix schriftliches geben.
    MFG Andreas

    Nachtrag: Bitte bleibt in der realen Welt. Nicht in der Traumwelt.
    MFG Andreas
     
  11. Kantiran

    Kantiran Kbyte

    Leider falsch. In solch einem Falle hat der Anrufer der vorher angebotenen "Gesprächsaufzeichnung" NICHT zugestimmt - die insbesondere bei Vertragsangelegenheiten dringends zu empfehlen ist. Geht etwas schief, kann man sich auf das aufgezeichnete Gespräch (dessen Datum, Uhrzeit und Mitarbeiter Name man sich zwingend notieren sollte) berufen.
    Ne Gesprächsaufzeichnung bietet nicht nur der von dir genannte Provider an, sondern auch viele andere, was aber wiederum nur derjenige mitbekommt, der dem Hotline Sprachmenü GANZ GENAU zuhört.
    Ebenfals falsch. Du glaubst gar nicht, wie viel ich bei Telefonaten mit den unterschiedlichen Providern (logischer Weise im Beisein meiner Kunden) auch zum Kundenvorteil erreicht habe, z. Bsp. Gutschriften in Höhe von bis zu 175,00 EUR, günstigerer Router Preis usw. usw..
    Selbstverständlich gibt es auch was schriftliches, und zwar dann, wenn auch schriftlich, z. Bsp. übers Online Kontaktformular (für Bestandskunden nach Login im Kundencenter zu finden) oder per E-Mail, angefragt wurde - halt nur nicht auf Grund eines Telefonats - denn das ist den Hotlinern (Provider unabhängig) untersagt.
    Bei dieser PC-WELT Aussage muss ich dir zustimmen - sie ist "total weg von der Realität". Warum? Weil das, was im Vertrag zum gebuchten Internet-Anschluss enthalten ist, in der von den Providern auf deren Homepage für jeden Interssierten zur Verfügung gestellten "Leistungsbeschreibung" beschrieben ist. Vertragsrechetliche Sachen wie "Pflichten des Kunden" usw. finden sich in der ebenfalls für alle Interssierten zur Verfügung gestellten AGB. Wer wissen will, was er für Telefonate in die unterschiedlichen Netze berappen muss: Auch kein Problem, auch das (z. Bsp. als "Preisliste") findet jeder Interssierte ebenfalls auf den Provider Homepages.
    Ob der Provider die Zugangsdaten, Zugangs-Passwörter usw. heraus rückt bzw. den Vertragsunterlagen beilegen wird, ist, wenn der Provider nur "vom Kunden zu mietende Router Hardware" zur Verfügung stellt, Ermessenssache. Wie bereits geschrieben: Der Eigentümer entscheidet, wie er mit seinem Eigentum verfährt.
    Keinem Provider Kunden ist es untersagt (z. Bsp. hinter einer gemieteten FRITZ!Box Cable) einen anderen Router (z. Bsp. ebenfalls mit Telefoniefunktion) zu betreiben. Wie er diesen anschließen und Konfigurieren muss, muss der Kunde allerdings selbst herausfinden - sein Provider Support ist dafür nicht zuständig - auch dann nicht, wenn das Zweitgerät ebenfalls eine FRITZ!Box sein sollte.

    Wo ist dann dein Problem? Wenn du aber der Meining bist, dass durch Installation von AVMs FRITZ! OS6 Firmware, die FB 7270 LAN Buchsen dadurch 1GBit/s fähig werden, hast du dich leider geirrt. 1GBit/s LAN-Buchsen, z. Bsp. die FB 7390.
    Das ist die für A-CH aktuellste FB 7270 v2 Firmware, die in der Übersicht als "FRITZ!OS 5.51" angezeigt wird.
    Wo hast du denn das her? Das PowerLine Set verwendet ne ganz andere Firmware. Aktuell ist diese. Ebenso hat das AVM PowerLine Set mit der eigentlichen Internetanschluss-Schaltttechnik (hier für die Schweiz und Österreich) nichts zu tun - ergo, kannst du bei diesem Set auch die deutsche Firmware Version installieren.
    Auch der hat wie das AVM PowerLine Set (oder das von anderen PowerLine Herstellern) mit der in Österreich und der Schweiz eingesetzten Internetanschluss-Schaltungstechnik nichts zu schaffen - weil? Richtig, beim Repeater WLAN Funktechnik zum Einsatz kommt und beim PowerLine Set funktioniert die Datenübertragung es wie? Richtig, zunächst über die hausinterne Stromleitung und dann zum/vom Router ins/vom Internet.
    Nur nebenbei:
    PowerLine Adapter (mind. zwei erforderlich) bzw. Repeater können auch ohne funktionierendes Internet genutzt werden, z. Bsp. für Datenübertragungen im eigenen LAN (zum/vom NAS, zum SmartTV, zu/von einem anderen Rechner usw.).
    Was hat ne von AVM freiwillig und kostenlos zur Verfügung gestellte Firmware (meist mit neuen und ebenfalls kostenlosen Zusatzfunktionen) mit "aber auch bezahlt" zu tun? Kein Hersteller, auch nicht AVM, MUSS immer wieder neuere Firmware Versionen programmieren und diese auch ALLEN zur Verfügung stellen.
    Erschwerend:
    In der Schweiz und in Österreich wird nun mal von deren Telekommunikationsgesellschaften eine andere Internetanschluss-Technik eingesetzt als in Deutschland - wodurch es durchaus (technisch bedingt) vorkommen kann, dass manches in der neueren deutschen Firmware funktioniert - in der für A-CH hingegen (noch)nicht. Zwingen kannst du AVM auf keinen Fall - da eine neuere Firmware IMMER eine "freiwillige AVM Leistung" ist.

    @deoroller
    Woher nimmst du diese Feststellung? Hat @ak180271 die FB 7270 v2 Artikelnummer (findet sich auf der Box Unterseite) erwähnt? Denn für einige, um genau zu sagen für 11 verschiedene, geht der Support (auch für ne eventuell neuere Firmware) noch bis zum 01.05.2014.
     
  12. kazhar

    kazhar Viertel Gigabyte

    gerade upc ist sehr ... schmerzbefreit, was die hardware auf kundenseite betrifft.
    ich musste bei gerätewechsel immer nur die (externe) mac adresse freischalten lassen (oder dem neuen gerät sagen, es soll die vom alten gerät verwenden) und schon lief es.

    da kam nie auch nur eine frage was ich denn da mache.

    edit: ich hab aber auch nie versucht support für meine spezial-china-kiste zu erhalten :D
     
  13. hgd-welt

    hgd-welt ROM

    Interessante Ausführungen. Aber was nützt mir der Hinweis, dass die Vertragsgrundlagen und Einzelheiten oder das Handbuch im Internet hinterlegt ist, wenn ich vor Vertragsabschluss stehe und deshalb noch keinen Internetzugang habe? Diese Angaben müssen vor Vertragsabschluss zur Verfügung stehen. Das sehen die Gerichte - zu mindestens in anderen Bereichen - ebenso. Nur wer will den Klageweg deshalb einschlagen, es besteht ja vor Abschluss noch kein Vertrag und damit kein Rechtsverhältnis? Bleibt also nur solche Provider zu meiden. Aber wer denkt vor Abschluss schon daran? Und genau das ist die Falle, mit der da gearbeitet wird.
     
  14. Silvester

    Silvester Viertel Gigabyte

    Was ist den das für ein Thema. Wer nimmt den ne Provider-Fritzbox. Einfach beim Provider ein Modem bestellen über das man Telefonieren bzw. das Internet abgreifen kann. Dann kauft man sich seine Fritzbox oder was auch immer und gut is es.
     
  15. Tiger51

    Tiger51 Byte

    Liebe Redaktion,

    vielleicht sollten Sie die Leser auch darauf hinweisen, wenn das TelNet gem. Ihrer Beschreibung benutzt wird eine Fehlermeldung im Menü der Fritz!Box erscheint.
    Die bekommt man dann nur weg, wenn man eine Wiederherstellungsdatei von AVM für das betreffende Model herunter lädt und sich einer eventuell längeren Installationsprozedur unterzieht.

    Bitte vorher darauf hinweisen was passieren kann.

    Vielen Dank
     
  16. Kantiran

    Kantiran Kbyte

    Zum Handbuch: Wie kommst du darauf, dass das VOR VERTRAGSABSCHLUSS zur Verfügung stehen muss? Wenn dem Produkt ein Handbuch beigelegt und der Hersteller es nicht für alle (auch für nicht Produktbesitzer) Online zur Verfügung stellt, ist und bleibt es VOR DEM KAUF immer noch sein Eigentum - ergo, vor dem Kauf auch kein Anrecht darauf, es sich anzusehen oder sich darin übers noch nicht käuflich erworbene Produkt schlau zu machen.

    Noch kein Internetzugang um vor Vertragsabschluss die Vertragsgrundlagen und Einzelheiten einsehen zu können:
    Noch keinen Internetzugang: Ist das das Problem der Anbieter? Wohl kaum.
    Schon mal was davon gehört, dass so gut wie jeder Provider solche Unterlagen auf Anfrage (z. Bs. per Brief - oh ja, sowas gibt es tatsächlich noch) auch sehr gerne per Postbrief versendet?
    Schon mal gehört, dass so gut wie jeder Netzbetreiber und Provider (auch der aus Montabaur) die Produkte nicht nur Online bzw. telefonisch vermarktet, sondern auch örtlich? So was nennt sich "im Ladengeschäft" - und die gibt es - oh Wunder - tatsächlich noch.
    Wo besteht daher das Problem, sich selbst auf die Socken zu machen, und sich im Ladengeschäft oder (gilt für den "blauen Provider aus Montabaur") bei den Fachhändlern (die man in den Elektronik-Klitschen-Märkte nicht finden wird) vor Vertragsabschluss zu informieren und sich im Ladengeschäft/beim Fachhändler oder per Postbrief u. a. die AGB, Leistungsbeschreibung und Preisliste aushändigen zu lassen?

    Richtig - die Betonung liegt hier auf "in anderen Bereichen" Die "anderen Bereiche" haben aber hiermit nichts zu schaffen.

    Für ALLE ist rechtlich eh nur das bindend, was:
    A) Der BGH in Grundsatzurteilen festschreibt
    B) Was im Verbraucherschutzgesetz steht
    und
    C) Was im BGB hinterlegt ist

    und keine Einzelfallurteile (zu Gunsten der Klagenden) eines Land- oder Bezirksgerichts.
    Betroffene können sich zwar im Einzelfall auf deren Urteil berufen, sie werden aber i. d. R. (wenn es sich nicht um die gleiche Angelegenheit handelt) Pech haben, damit bei einem anderen Bezirks- oder Landgericht durchzukommen.

    Richtig - wäre ja auch noch schöner, wenn beispielsweise wir, als Fachhändler, vor Vertragsabschluss (auch ein Kauf ist rechtlich gesehen ein Vertrag) den Kunden die gedruckten Produkt Handbücher, und das dann auch noch kostenlos?, aushändigen müssten.

    Unsere AGBs, Leistungsbeschreibungen, Preislisten und Produktprospekte und die der von uns angebotenen Provider und Provider Hardware stehen allen interessierenden Kunden selbstverfreilich vollkommen kostenlos und in ausreichender Stückzahl zur Verfügung.

    Gehe mal zum Autohändler und verlange vor dem Kaufabschluss, dir doch erst einmal das Bordhandbuch auszuhändigen, um sich vor dem Abschluss eines Kaufvertrages übers Auto schlau machen zu können. Was glaubst du, wie er reagieren wird?
    Oder gehe mal in den Laden der "blauen Lebensmittelkette" und verlange vom Verkaufspersonalvor dem Kauf der Mobilfunk Karte die Aushändigung der AGB, Leistungsbeschreibung und Preisliste des von der Lebensmittelkette angeboten Mobilfunk Providers. Was glaubst du, was du vom Verkaufspersonal zu hören bekommen wirst?

    Schaue oben - warum - da "Scheuklappendenken an den Tag gelegt wurde" du damit unrecht hast.
    Jedenfalls keine DaU's.
    Es denken diejenigen daran, die wissen, wie und wo sie sich vor Vertragsabschluss (auch ohne Internetzugang) ausführlich informieren/schlau machen können und sich obendrein aus das "Kleingedruckte" sowie "die Pflichten des Kunden" ausführlich zu Gemüte führen.

    In die Falle tappen doch nur DaU's, die auf manche Sachen, wie sie im WWW oder in Prospekten als "so was von billig angepriesen werden" sowie diejenigen, die auf "nur billig einkaufen wollen" gepolt sind und sich obendrein nur oberflächlich informieren.
    Eines ist so sicher wie das Amen in der Kirche: DaU's und "auf billigst stehende" werden nie aussterben.

    Unrecht hätetst du, wenn das Verhalten von Providern gemeint gewesen sein sollte.
    Die halten sich an die gültige Gesetzgebung. Schon mal was von der Bundesnetzagentur gehört? Was glaubst du, wen die u. a. beaufsichtigt? Richtig: Die Provider und Netzbetreiber.

    @Silvester:
    A) Billigheimer, die entweder fürs rote ORIGINAL Produkt kein teures Geld hinlegen wollen
    oder
    B) Diejenigen, die beim "blauen aus Montabaur" abgeschlossen und von diesem für 0,- € (+ einmalige Versandkosten von 9,60 €) das von ihm beworbene "WLAN Modem" (das in Wirklichkeit eine von AVM exklusiv für den Provider gefertigte "FRITZ!Box Sonderanfertig" ist) einsetzen
    oder
    C) Den ab bestimmten Tarifen ebenfalls kostenlos (mit einmaligen Versandkosten) beigefügten "HomeServer" einsetzen
    oder
    D) Kabelnetzkunden, denen gar keine andere Wahl geblieben ist, als die vom Anbieter angebotene FRITZ!Box Cable zu nehmen.

    Was bei der Telekom (angeblich Deutschlands beliebtester Provider) Geld kosten würde (aktuell entweder 4,94 €/Mon. oder einmalig für 149,99).
    Die wenigsten auf "billigst stehende" werden sich ne ORIGIGINAL FRITZ!Box zulegen oder zugelegt haben - und erst recht die wenigsten, die bereits fürs "Provider Gerät" (siehe Telekom) monatliches Geld hinplättern müssen oder einmalig gezahlt haben.
     
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