1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Für fünf Buchstaben vors Gericht

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by gkj43, May 30, 2007.

Thread Status:
Not open for further replies.
  1. Rattiberta

    Rattiberta Halbes Gigabyte

    Persönliche Animositäten gehören nicht ins Forum. Tragt das bitte im privaten Rahmen aus. :bömo:

    MfG
    Rattiberta
     
  2. spitfiremk5

    spitfiremk5 Kbyte

    Entschuldigung, hast recht.
    Aber ich habe nicht mit versteckten Beschimpfungen angefangen und habe versucht die Anmache "Erst nachdenken, dann posten" zu ignorieren, wie du im Thread sehen kannst.:bussi:
     
  3. gkj43

    gkj43 Halbes Gigabyte

    Das Thema ist doch für mich schon lange gegessen.

    gkj43
     
  4. hans10

    hans10 CD-R 80

    .... in dem bericht steht weiter hinten

    wird damit das arbeitszeugnis nicht zum witz. wer kann unterscheiden, ob die bewertung vom arbeitgeber kommt oder selbst geschrieben ist. wieso versucht da noch ein ehemaliger arbeitgeber dem "gehenden" steine mit auf den weg zu geben.

    es ist legal, die probezeit auf 6 monate festzulegen, und in der arbeitswelt 6 monate den wahren charakter zu verbergen gelingt nur wenigen (arbeitgeber und arbeitnehmer). wenn die "chemie" nicht stimmt, dann nützt das beste zeugnis nichts.

    ergänzt
    wenn eine unterschlagung vorliegt und ein arbeitgeber reagiet mit entlassung ohne anzeige, dann schadet er nur dem nächsten arbeitgeber. solange keine anzeige erfolgt, solange wird der "kriminelle" weitermachen.
     
  5. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Im Stau stehen ist ja in Ordnung, wenn das aber öfter vorkommt, weiß ich, dass es dort öfter Stau gibt, dann fahre ich früher weg. Was kann dein Chef dafür, wenn du die Verkehrslage falsch einschätzt. Das wenigste ist dann aber immer noch, eben anrufen.

    Ich kenne noch Zeiten, in denen war man ein halbe Stunde vor Arbeitsbeginn im Betrieb, hat sich noch kurz mit den Kollegen ausgetauscht oder ging vor der Arbeit noch einmal in Ruhe auf das WC. Wenn man da mal im Stau stand, war es nicht so tragisch.

    Aber heute kommen die Mitarbeiter so, dass sie zwei Minuten vor Arbeitsbeginn auf den Hof fahren, da ist es dann logisch, dass jede Unregelmäßigkeit zum Problem wird.

    Wie sieht es aus, wenn Du in Urlaub fliegen willst, fährst Du dann auch so los, dass du zwei Minuten vor Abflug am Flughafen bist?

    Und was gkj43 mit dem telefonischen Austausch sagt, das ist im Handwerk auch nicht unüblich. Zeugnisse, in denen man nicht die Wahrheit schreiben darf, sind doch wertlos. Darum interessieren sich viele Arbeitgeber nur noch nebenher für das Zeugnis.

    Und spitfiremk5, ja ich bin selbständig und ich kann Dir ehrlich sagen, als Arbeitnehmer hatte ich es leichter.
     
  6. ThadMiller

    ThadMiller Guest

    Kategorie
    Sehr gut - Gut - Mittelmäßig - Schlecht

    Fachkenntnisse
    ---------------
    Während seiner Tätigkeit in unserem Hause hat er gezeigt, dass er über fundierte Fachkenntnisse verfügt, die er in seinem Aufgabengebiet erfolgreich einsetzen konnte.

    Er hat sich schnell und sicher in das Aufgabengebiet eingearbeitet und seine Tätigkeiten selbständig und gewissenhaft durchgeführt.

    Nach kurzer Einarbeitung in seinen Tätigkeitsbereich konnte er seine fundierten Fachkenntnisse unter Beweis stellen.

    Er zeigte bei der Bearbeitung der ihm übertragenen Aufgaben das erforderliche Fachwissen, dass er entsprechend einsetzte.



    Arbeitsleistung
    --------------
    Er übertraf die Anforderung der Stelle und unsere Erwartungen in sehr hohem Maße, so dass wir mit seinen Leistungen stets außerordentlich zufrieden waren.

    Er übertraf die Anforderungen der Stelle und unsere Erwartung in hohem Maße, so dass wir mit seinen Aufgaben stets voll zufrieden waren.

    Durch seine sehr aktive Einstellung in Verbindung mit seinen guten Kenntnissen führte er seine Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit durch.

    Er hat das in ihn gesetzte Vertrauen zu unserer Zufriedenheit erfüllt.



    Belastbarkeit
    -------------
    Er identifizierte sich absolut mit der Aufgabe und dem Unternehmen und stellte persönliche Belange bei Notwendigkeit stets zurück.

    Sein Erfolg und seine Leistung sind begründet durch sein großes persönliches Engagement.

    Er zeigte sich bei der Einarbeitung in neue Aufgabenbereiche flexibel und aufgeschlossen. Seine Ausdauer und Belastbarkeit entsprach den Anforderungen.



    Arbeitsweise
    ------------
    Er arbeitete äußerst pflichtbewusst, zuverlässig und verschwiegen und erledigte die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.

    Er stellte sich auf seine Aufgaben sehr gut ein und zeigte stets persönliches Engagement und Verantwortungsbewusstsein.

    Er erledigte seine Aufgaben stets mit Sorgfalt und Genauigkeit.
    Er erledigte seine Aufgaben mit Sorgfalt und Genauigkeit.

    Arbeitserfolg
    ------------
    Er hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.

    Er hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.

    Er hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.

    Er hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt.



    Verhalten
    ---------
    Wegen seiner stets verbindlichen, kooperativen und hilfsbereiten Art war er seinen Vorgesetzten eine wertvolle Stütze und den Kollegen ein geschätzte Partner.

    Sein Verhalten zu Vorgesetzten und Mitarbeitern war vorbildlich.
    Wegen seiner freundlichen und zuvorkommenden Art war er bei Vorgesetzten und Kollegen gleichermaßen beliebt.

    Sein Verhalten zu Mitarbeitern war stets einwandfrei.



    Schluß
    -------
    Wir danken ihm für die stets gute Zusammenarbeit und bedauern sehr, ihn zu verlieren. Zugleich haben wir Verständnis dafür, daß er die ihm gebotene Chance nutzt.Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.

    Wir wünschen ihm auf seinem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und viel Erfolg.

    Er scheidet auf eigenen Wunsch bei uns aus. Wir danken ihm für die Arbeit und wünschen ihm alles Gute für die Zukunft.

    Wir wünschen ihm auf dem weiteren Lebens- und Berufsweg alles Gute.


    gruß
    Thad
     
  7. gkj43

    gkj43 Halbes Gigabyte

    Selbst wenn du fähig bist ein verklausuliertes Zeugnis zu schreiben, muss der nächste Arbeitgeber erst einmal in der Lage sein, diese Klauseln richtig zu deuten.

    Wenn du aber ein Arbeitszeugnis schreibst das negative Klauseln enthält(die du nicht kennst und daher von dir auch nicht beansichtigt wurden, du wolltest nämlich ein gutes Arbeitszeugnis schreiben), und der nächste Arbeitgeber diese Klauseln aber kennt(und falsch deutet), ist doch so ein Arbeitszeugnis für die Katz'.

    gkj43
     
  8. pussycat

    pussycat Megabyte

  9. Chris2003

    Chris2003 Kbyte

    Was nützt es bitte, wenn ich in einem Arbeitszeugnis keine "schlimmen Dinge" schreiben darf, sie dann aber so verpacke, dass auch wieder jeder weiß was gemeint ist?
    Dann kann ich es auch gleich deutlich rein schreiben. Komische Welt... :aua:
     
Thread Status:
Not open for further replies.

Share This Page