1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Garantie Verlust durch

Discussion in 'Smalltalk' started by Goldbuck, Jun 6, 2010.

Thread Status:
Not open for further replies.
  1. Goldbuck

    Goldbuck Kbyte

    Hallo

    Ich hab die Festplatte in meinem Notebook gegen ein größere und schnellere ausgetauscht.Verliert man da die Garantie ??

    mfg
     
  2. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Die Garantie der neuen Festplatte wird man nicht verlieren.
     
  3. Falcon37

    Falcon37 Ganzes Gigabyte

    Sollte der Garantiefall jemals eintreten brauchst du bloß wieder die Original-Platte einbauen.
     
  4. DarkRhinon

    DarkRhinon CD-R 80

    Imho gibt es da einen EU Erlass, dass der Anwender Festplatte und auch RAM wechseln darf ohne die Garantie zu verlieren.
    Einige Hersteller wie Lenovo/IBM deklarieren RAM und Festplatte auch global zu eine CRU (Customer Replacable Unit). Dann ist das auch ok.
     
  5. Goldbuck

    Goldbuck Kbyte

    Hallo

    Die originale Platte kann ich gar nicht mehr einbauen da ich die nicht mehr hab.Ich frag das nur weil ein Kumpel zur Zeit mit Acer Probleme hat,die verweigern aus dem Grund die Garantie weil eine andere Platte als ursprünglich drin ist.
     
  6. kingjon

    kingjon Ganzes Gigabyte

    Kommt drauf an, wenn die neue HDD ursächlich mit dem/einen Schaden in Zusammenhang steht, könnte dann auch die Garantie verweigert werden.
    Ich meine das es also Fall bezogen ist, so pauschaul ist deine Frage nicht zu beantworten!
    Einfachstes Beispiel: Beim Einbau wurden andere Komponenten beschädigt, sei es durch abrutschen eines Schraubendrehers entsteht ein Kurzschluß. Zunächst lief der Rechner einwandfrei weiter, aber nach einiger Zeit verabschiedet er sich!

    Gruß kingjon
     
  7. Goldbuck

    Goldbuck Kbyte

Thread Status:
Not open for further replies.

Share This Page