1. Liebe Forumsgemeinde,

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Garantieansprüche bei VV-Computer gegen 19,50€

Discussion in 'Erfahrungen mit Firmen' started by zingali, Mar 28, 2007.

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  1. zingali

    zingali Byte

    Vor gut einem Jahr wir habe ich bei VV-Computer u.a. 2MB's und 2 Prozessoren.

    Nach gut einem Jahr fällt eines der beiden Boards aus.
    Ich sende das erste Board auf eigene Kosten an den VV zurück.

    Hier bestätigt man per email den Mangel und will für die Abwicklung der Ansprüche einen pauschalen Betrag von 19,50€ per Vorkasse.
    Dabei beruft er sich sinngemäß auf die Beweislastumkehr nach Ablauf von 6 Monaten nach Lieferung.

    In BGB § 434 (Sachmangel) Abs 1, Satz 2 Nr.2 heisst es "... Beschaffenheit ... und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann." http://www.bundesrecht.juris.de


    Ich erwarte die Verwendbarkeit eines PC-Bauteils über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr.
    Eine elektronisches Bauteil, wie ein Prozessor oder ein Mainboard ist nicht mechanischen Beanspruchungen ausgesetzt.
    Ausfall durch Alterung/Verschleiß dürfte auch erst viel später eintreten.
    Ein versteckter Mangel muß daher bereits bei Lieferung vorgelegen haben.

    Weiter heisst es in Abs1 Satz 3 "Zur Beschaffenheit gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers ... erwarten kann ..."

    Gehört dazu nicht auch eine 2jährige Garantie des Herstellers auf sein Produkt.

    Ich habe also von meinem Vertragspartner der VV-Computer GmbH eine Sache erworben, zu deren Eigenschaften eine 2jährige Garantie des Herstellers gehört.


    Aber es kommt so:

    Date: Tue, 27 Mar 2007
    Thread-Topic: Reklamation des Mainboards
    From: "Service" <service@vv-computer.de>

    Sehr geehrter ...,

    das von Ihnen reklamierte Mainboard weist bei uns den gleichen Fehler auf. Da sich das Mainboard nur noch in der Gewährleistung bzw. freiwilligen Herstellergarantie befindet, ist die Abwicklung kostenpflichtig. Es fallen 19,50 Euro für Versand, Verpackung und RMA-Beantragung sowie Rückversand zu Ihnen an. Falls Sie eine Abwicklung wünschen, bitte ich Sie, den Betrag auf folgendes Konto zu überweisen:
    (...)


    Das ist nicht vereinbart!!

    Ich habe noch 3 defekte Teile für VV.
    Das macht dann 78€ zzgl. Versand bei einem Warenwert von rd. 220€

    Tolle Aussichten.
     
  2. Singapur

    Singapur Halbes Gigabyte

  3. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    @ zingali
    Garantie ist zwar üblich, aber kein muss. Ob eine Garantie gegeben wird und über welchen Zeitraum sie gegeben wird, klärt man vor dem Kauf eines Teils ab.

    Anders ist es mit der Gewährleistung, diese ist vom Gesetzgeber, soweit mir bekannt ist, auf ein Jahr festgelegt. Bei der Gewährleistung muss der Händler im ersten Halbjahr nachweisen, das der Schaden durch einen Fehler des Kunden entstanden ist und im zweiten Halbjahr muss der Kunde nachweisen, dass ein versteckter Mangel muss daher bereits bei Lieferung vorgelegen hat. Wenn du das nicht kannst, ist es Dein Pech.

    Wenn dir eine entsprechende Garantie zugesichert wurde, ja. Oft werden die Garantien aber nicht vom Händler, sondern vom Hersteller gegeben, dann kann es sein, dass nicht der Händler, sondern der Hersteller dein Ansprechpartner ist.

    Es ist schon ein verzwacktes Ding mit Verträgen. Oder?
     
  4. goemichel

    goemichel Halbes Gigabyte

    ...nein - es sind zwei Jahre (§ 438 Absatz 1 Nr. 3 BGB).

    ...was du zu beweisen hast. Die "Beweislastumkehr" gilt in den ersten 6 Monaten (lies: § 476 BGB). Dein Händler ist (nur) verpflichtet, eine von Mängeln freie Sache zu liefern. Tritt der mangel irgendwann auf, läuft es so, wie bei dir jetzt - und zwar völlig zurecht.

    ...eben! Betonung liegt auf Hersteller!
     
  5. normalbürger

    normalbürger Viertel Gigabyte

    Wenn die wirklich 19,50 von Dir wollen, dann kauf in dem sch...ß Laden nie wieder. So ein Händler gehört boykotiert.
    Gebühren für RMA-Nummer Beantragung, das ich nicht lache.
     
  6. zingali

    zingali Byte

    ...nein, die Betonung liegt auf Vertragspartner und AGB und da steht kein Wort von 19,50 für RMA und Porto. Oder gibt es den Kaufvertrag mit Ablauf von 6 Monaten nicht mehr?
    VV hat wieder einen Vetragspartner und der heisst Zwischenhändler und der hat einen Vetragspartner und der heisst Hersteller.
    Ich habe einen Vertragspartner und der heisst VV-Computer GmbH, oder liege ich da so falsch in meiner naiven Annahme?

    Eigentlich will ich doch nur meinen Krempel zurück und zwar kostenfrei um mich dann selbst mit den Herstellern auseinander zu setzten.
    Und ich möchte natürlich alle diejenigen warnen, die sich auf VV einlassen, daß sie Kosten erwarten, wenn ein Mangel auftritt.
     
  7. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Und sagen diese AGB's etwas über Garantie aus?
     
  8. zingali

    zingali Byte

    In den AGB? Nein nicht explizit. Aber sie schließen auch nichts aus.

    Ich werweise auf §434 Abs1 Satz 3 "Zur Beschaffenheit gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers ... erwarten kann ..."

    Ich verlange die Erfüllung des Vetrages durch den Verkäufer.
    Nämlich die kostenfreie Abwichlung der Garantaieansprüche gegen den Hersteller. Denn diese Garantie hat er mir mit dem Produkt verkauft, nämlich über den Kaufpreis, den ich Ihm gezahlt habe. (So, wie es gängige Praxis ist.)

    Ohne diese, wenn auch freiwillige Garantie des Herstellers wäre der Artikel von geringerem Wert, da eine wesentliche Eigenschaft fehlt.

    Und wenn sich diese zu recht erwartete Eigenschaft über einen Zeitraum von 2 Jahren erstreckt muß der VK ran. So sehe ich das.

    Das Verhalten von VV halte ich für unverschämt.

    Wie Juristen die Sachen sehen würden steht sicher auf einem anderen Blatt.

    Stellt sich überdies nich die Frage, ob der Hersteller eine Einsendung über den Endverbraucher akzeptiert.
    Viele Hersteller lassen nur die Einsendung über den Händler zu.
     
  9. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Wenn VV dir keine Garantie zugesagt hat, dann stehen sie eben nur in der Gewährleistung. Wenn du Garantieansprüche gegen den Hersteller hast, musst du dich notfalls mit dem Hersteller auseinandersetzen.

    Wenn VV Kosten entstanden sind, oder entstehen, weil du die Ware an VV schickst, so dürfen sie dir die Kosten sehr wohl in Rechnung stellen.

    Ob das förderlich für das Geschäft von VV ist, steht auf einem anderen Blatt.

    Meine Kunden bekommen von mir auf die von mir gelieferte Ware eine Garantie, meistens eine Garantie von 10 Jahren, auch wenn die Herstellergarantie kürzer ist.
     
  10. Singapur

    Singapur Halbes Gigabyte

    Das deckt sich auch mit meinem Kenntnisstand.

    Das Ganze sieht für mich nach dem Versuch aus die Kunden abzuzocken.
    Wegen 20 Euro wird sich doch schon keiner an den Anwalt wenden und sein Recht einfordern.
    Der Händler versucht sich ganz bewußt der Verpflichtung zu entziehen die Garantie abzuwickeln.
    Am besten der Kunde würde sich gleich an den Hersteller wenden und den Händler nicht mehr behelligen, alles andere schmälert nur die Gewinnmarge.
     
  11. normalbürger

    normalbürger Viertel Gigabyte

    :eek: Darf ich fragen in welchem Gewerbe ? Wenn die Preise dann noch relativ ok sind können wir ja ins Geschäft kommen :cool:
     
  12. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Handwerk, Tischlerei, Fenster, Türen, Rollläden, Insektenschutz, Innenausbau, Einbaumöbel, Bettsysteme.

    Preise? Nun, ich bin Preiswert, das bedeutet, meine Ware ist ihren Preis Wert.
     
  13. zingali

    zingali Byte

    OT, aber ...das brauche ich auch noch
     
  14. PeterT

    PeterT Byte

     
  15. henner

    henner Viertel Gigabyte

    Hi!
    Meiner unmaßgeblichen Meinung nach (so intensiv habe ich mich mit dem Thema nicht auseinandergesetzt) nutzt dieser Verein das Ding mit der Beweisumkehr nach 6 Monaten schamlos aus und gehört allein deswegen boykottiert! Rechtlich wird man denen wohl nix am Zeuge flicken können, denn sie benutzen dieses Schlupfloch, das mir schon seit ewigen Zeiten suspekt ist, für kundenschädigendes Verhalten - wie einer weiter vorn sagte: Geld für eine RMA ist sowieso schon mal daneben!
    Versuch macht kluch - oder wie war das noch?
    Gruß
    Henner
    PS: bei z.B. Alternate läuft das anders: Du schickst die Sendung erst auf eigene Kosten los und wenn sich dann rausstellt, daß es eine berechtigte Reklamation ist, gibts eine Erstattung - kann ich mit leben.
     
Thread Status:
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