1. Bitte immer die Rechnerkonfiguration komplett posten!
    Vollständige Angaben zur Konfiguration erleichtern die Hilfestellung und machen eine zügige Problemlösung wahrscheinlicher. Wie es geht steht hier: Klick.
    Dismiss Notice
  2. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Garantieverfall bei Fremdpatronen

Discussion in 'Multifunktionsgeräte, Drucker, Scanner' started by JörgP, May 5, 2004.

Thread Status:
Not open for further replies.
  1. JörgP

    JörgP ROM

    Hallo miteinander,

    zwar gab's den Thread in ähnlicher Form schon mal aber leider ohne konkretes Ergebnis wie ich finde.
    Also wie sieht es denn nun aus wenn ich Fremdtinte/Patronen verwende. Verliere ich denn den Garantieanspruch (nicht die Gewährleistung) oder nicht?
    Kennt jemand Fakten bzw. Quellen? Oft lese ich auch was von gerichtlichen Urteilen, kennt da jemand eins?
    Angeblich dürfen Garantieklauseln dem Anwender keine Nachteile verursachen. Was den Nachteil durch überteuerter Preise doch eigentlich einschliesst oder?

    Bitte nach Möglichkeit nur gesicherte Fakten, danke.
     
  2. JörgP

    JörgP ROM

    Hier die Antwort der Stiftung Warentest...

    test 10/03:
    "Die Druckergarantie erlischt nicht, nur weil Sie Patronen von Fremdanbietern benutzen. Dies könnte lediglich dann der Fall sein, wenn die Fremdpatrone den Schaden auch verursacht hat."

    Der Hersteller kann sich also nicht einfach durch Hinweis auf die Verwendung von Fremdpatronen aus der Verantwortung stehlen. Er muss also prüfen. Gemeint ist hier tatsächlich die Gewährleistung, bei der Garantie könnte er Fremdpatronen ausschließen.

    Gewährleistung ist eine zwingende gesetzliche Pflicht, Garantie eine Kulanzvereinbarung.
    Gewährleistung meint die im BGB geregelten gesetzlichen Vorschriften über Nachbesserung, Wandlung oder Minderung hinsichtlich eines gekauften Gegenstandes. Die Frist hierfür beträgt für Kaufverträge, die vor dem 1. Januar 2002 abgeschlossen wurden, sechs Monate ab Kaufdatum und gilt für das gesamte Produkt. Für Kaufverträge, die ab dem 1. Januar 2002 abgeschlossen wurden, gilt nach dem neuen Schuldrecht eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Kaufdatum.
    Garantie hingegen ist die freiwillige vertragliche Verpflichtung des Herstellers, über die gesetzliche Gewährleistungsfrist hinaus für den Kaufgegenstand beziehungsweise Teile davon haften zu wollen. Hier ist es dann durchaus zulässig, die Garantieleistung lediglich auf Teile des Produktes zu beschränken und sonstige Teile davon auszunehmen. Der Hersteller darf auch Bedingungen an die Garantieleistung knüpfen. Etwa, dass er kein Geld erstattet, sondern einen Gutschein ausstellt.

    Grundsätzlich trägt der Verkäufer die im Falle der Gewährleistung anfallenden Kosten, also auch die von Porto und Verpackung, denn er hat im Rahmen der Gewährleistung den Käufer so zu stellen, als sei der Schaden nicht aufgetreten. Weitere Nachteile dagegen wie beispielsweise Nutzungsausfall hat der Verkäufer nicht zu vertreten, es sei denn, er hat sich vertraglich verpflichtet, in einem solchen Fall Schadenersatz zu leisten. Etwas anderes gilt meist im Garantiefall. Hier ist der Verkäufer nicht verpflichtet, die Kosten für Porto u.ä. zu übernehmen.

    Eine Verbesserung für die praktische Durchsetzung von Gewährleistungsrechten bedeutet die Beweislastumkehr in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf. Früher scheiterten Kunden, die ein fehlerhaftes Produkt gekauft hatten, oft, den Beweis dafür erbringen zu müssen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Nun ist der Händler in der Halbjahresfrist in der Beweispflicht. Entdeckt der Kunde in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf einen Fehler, dann muss der Händler das in Ordnung bringen. Will der Händler das vermeiden, dann muss er beweisen, dass der Schaden beim Verkauf noch nicht vorlag. Ein solcher Beweis dürfte in der Regel schwer fallen und nur dann gelingen, wenn ein Defekt eindeutig auf ein Verschulden des Käufers zurückzuführen ist - z. B. wenn ein Gerät ganz offensichtlich heruntergefallen ist.
    Nach den sechs Monaten kehrt sich die Regelung zur Beweispflicht um. Tritt jetzt ein Mangel auf, muss der Kunde beweisen, dass dieser Fehler schon beim Kauf vorhanden war. Das wiederum wird dem Kunden schwer fallen. Viele Händler tauschen die Ware in solchen Fällen trotzdem um. Andere beharren auf der Halbjahresfrist, so dass die Gewährleistung in der Praxis manchmal auf ein halbes Jahr reduziert wird. Genau das wird von Verbraucherschützern kritisiert.

    Ausgenommen von der Gewährleistung sind allerdings alle Teile, die sich durch den Gebrauch automatisch abnutzen - die so genannten Verschleißteile. Klassische Verschleißteile sind z. B. die Bremsbeläge beim Auto, Birnen und Reifen beim Fahrrad, Akkus und Batterien.

    Gestärkt wird die Position des Kunden bei der Durchsetzung von Mängelrügen auch durch die Einbeziehung falscher Werbeaussagen und fehlerhafter Montageanleitungen in die Gewährleistungspflicht.

    Mit freundlichen Grüßen
    Leserservice test

    ...

    also bin ich während der Gerwähleistungsphase auf der sicheren Seite. Dannach muss ich beweisen, dass der Fehler beim Drucker liegt und nicht durch die Fremdtinte verusacht wurde, oder?
    Das würde ja bedeuten dass ich sofort nach dem Druckerkauf die Originaltinte unbenutzt ausbaue und mit Fremdtinte teste solange die Gewährleistung läuft....
     
  3. JörgP

    JörgP ROM

    Ich wär wirklich daran interessiert, falls jemand einen Link kennt bitte mal posten, danke
     
  4. ign

    ign Megabyte

    Hallo!

    1. Die Garantie von Canon daneben legen! Die ist ja bei den Unterlagen dabei.
    2. Will Vobis nicht, den Haupthändler (vom Telefon des Vobis-Händlers aus) geben lassen.
    3. Canon mit Anschrift des Händlers anschreiben (www.canon.de oben rechts Support)! Antwort kommt binnen 48 Stunden (besitze mehrere CANON - Produkte und habe mit der Service - Line gute Erfahrungen gemacht)
    4. Das ganze schriftlich von Vobis geben lassen, Namen dessen, der die Aussage gemacht hat notieren und damit und den Garantiebedingungen zum Rechtsbeistand - wenn die Mahnung von Canon an den Händler nicht geholfen hat!

    Im Übrigen ist das Thema tatsächlich seit 2 Jahren gerichtlich geklärt! Ich krame schon die ganze Zeit in meinen Unterlagen und Links, um das Urteil zu finden. Nicht umsonst habe die Druckerhersteller den Garantieverlust bei Nutzung von Fremdtinte auds Ihren Garantiebestimmungen herausgenommen.

    Please hold the line --- bitte warten --- please hold the line --- bitte warten ---:p
     
  5. Woiso

    Woiso Kbyte

    @ ign

    Du hast mein Posting bestimmt gelesen.
    Du kommst mit deinem Canon in die VOBIS-Filiale und die sehen im Drucker Pelikanpatronen und sagen nein...keine Garantie.
    Jetzt kommst du mit einem Ausdruck von deiner besagten Seite und die sagen wieder nein.
    Was machst du jetzt ?
    Jetzt beginnt der Stress..... ;)
     
  6. ign

    ign Megabyte

    Hallo zusammen!

    Das Thema ist seit ca. 2 Jahren geklärt! Bitte mal hier lesen:

    http://www.bergmann-bueromoebel.de/papier_erleben/auswahl.htm?/papier_erleben/inkin020.htm

    Einfach mal :google: "Garantieverlust Fremdtinte" oder "Garantie Drucker".

    Selbst namhafte Hersteller weisen in Ihren Handbüchern darauf hin, dass alleine der Einsatz von Fremdtinte nicht automatisch zum Garantieverlust führt (HP).
    Canon spricht für meinen i865 in den Garantiebestimmungen vom Ausschluss einer Garantiereparatur, wenn (ZITAT) "...Verbrauchsmaterialien (z.B. Tinte, Papier oder Batterien), die nicht für das Produkt geeignet sind. (ZITAT ENDE), benutzt wurden.

    Kein Wort von Garantieverlust bei der Verwendung von Fremdtinte oder Fremdpatronen, sofern sie für dieses Gerät hergestellt wurden...Und wer baut schon eine XEROX - Patrone in einen HP :confused:

    Schaut doch mal genau in Eure Garantiebedingungen!
     
  7. JörgP

    JörgP ROM

    Habe eine Mail an die Warentest geschrieben mit der Bitte um Stellungsnahme zu ihrem Artikel und dem Inteview. Vieleicht kommt ja was dabei raus...
     
  8. Woiso

    Woiso Kbyte

    Da muss ich dir zustimmen.
    Das Ganze artet bloß in Streß aus,
    weil Recht haben und Recht kriegen sind zwei paar Schuhe.
     
  9. JörgP

    JörgP ROM

    Hmm, lesen ist schlecht weils Geld kostet wollte erst mal so fragen. Bei genauerer Betrachtung der Warentest-Seite hab ich diesen Interview Link gefunden. Hier wird eindeutig das Wort Garantie erwähnt (so ziemlich am Ende):
    http://www.warentest.de/wtest/audiodateien/t1103_ktintek.mp3

    Aber das ist halt immer noch nix handfestes. Im Laden steht man dann wieder als Depp da.
    Vieleicht hat ja jemand die Warentest zuhause und kann mal nachschlagen?
    Danke.
     
  10. Gast

    Gast Guest

    Garantie ist eine freiwillige Leistung der Herstellers, und der kann auch die Garantiebedingungen festlegen. Möglicherweise handelt es sich um eine Begriffsverwirrung und die Stifung Warentest hat in Wirklichkeit die Gewährleistung gemeint. Du kannst ja mal im test 11/03 nachlesen.

    Der Hersteller der (Fremd-)Druckpatronen muss für nachweisliche Beschädigungen an einer fremden Sache nach dem Herstellerhaftungsgesetz haften.
     
  11. JörgP

    JörgP ROM

    Die hatte ich schon gelesen, nur leider geht da nicht heraus vor wie die Stiftung Warentest zu ihrem Standpunkt/Meinung kommt. Mir wäre ja eine Angabe wie z.B. "Mit Wirkung vom ... hat das Gericht ... beschlossen dass die Garantieklausel unwirksamm ist" am allerliebsten.
    Auch bei der FAQ ist das eher so eine Meinung, zumal der Shop nur für sein eigenes Produkt haftet und nicht für den Drucker.
     
  12. Woiso

    Woiso Kbyte

    Hier meine Fakten:

    Ich habe meinen Canon-Drucker bei Vobis gekauft,Canon gibt aber nur 1 Jahr Garantie.
    Nach ca. 1.5 Jahren ist der Drucker zum Garantiefall geworden (Druckkopf),
    also das Teil (und Rechnung) in den Originalkarton gepackt und ab zu Vobis.
    Was glaubst du was die Pfeife von Verkäufer mich als erstes gefragt hat ?....richtig.
    "Haben sie auch nur Original-Patronen verwendet ?....wenn nicht haben sie keinen Garantieanspruch."
    Hätte ich Fremdpatronen eingesetzt wäre ihm der Drucker wahrscheinlich an den Schädel geflogen (sry). :mad:
    Und das Beste ist die verkaufen selbst Patronen von Fremdanbietern......du mußt heutzutage aufpassen wie ein Schießhund.
     
  13. Gast

    Gast Guest

Thread Status:
Not open for further replies.

Share This Page