1. Bitte immer die Rechnerkonfiguration komplett posten!
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Garantieverlust?

Discussion in 'CPU, BIOS & Motherboards, RAM' started by JulianKruck, Apr 19, 2007.

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  1. Ich würde gern wissen, ob man wenn man den orginal Northbridgekühler gegen einen Anderen austausch die Garantie verliert.
    Ich habe das MSI P965 Paltinum. Habe schon den Support kontaktiert aber der hat sich bis jetzt nicht gemeldet.
     
  2. Horst1

    Horst1 Viertel Gigabyte

    Wieso denn das? Wer sollte denn etwas dagegen haben, wenn das Kühlsystem verbessert wird? Eine Heatpipe ist nun mal besser als die komischen Alu-Staksen, die da oft montiert sind. Ich sage mal ganz einfach "nein, Du verlierst die Garantie nicht, wenn Du den Chip dabei nicht beschädigst."
     
  3. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Ich halte die Änderung für so schwerwiegend, dass in jeden Fall die Garantie erlischt. Ob die Modifikation die Kühlleistung verbessert, ist nach meiner Ansicht unerheblich - Ausnahme: der Kühler ist von sich aus abnehmbar montiert.
     
  4. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    @JulianKruck
    Verschleißteile, die von der Garantie ausgenommen sind, dürfen bei defekt ausgetauscht werden, ohne dass die Garantie der Boards erlischt. Das wären Lüfter.
    Ein Kühlkörper kann nicht verschleis sen, höchstens verdrecken und infolge mangelhafter Wäremabfuhr (zu hohe Umgebungstemperatur) seine vorgesehene Kühlleistung nicht erbringen.
     
  5. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

  6. Wie jetzt?
    Einmal heißt es man darf es nicht, weil kein Verschleißteil.
    dann heißt es wieder schon, weil er abnehmbar montiert ist.
     
  7. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    ICH würde grundsätzlich die Finger von solchen Umbauten lassen, da einem erst mal jede Veränderung als ursächlich für einen Schaden ausgelegt werden kann. Das "Abnehmbar" war mehr eine Anregung für deine Phantasie - mehr sag ich dazu nicht.
     
  8. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Der hat vermutlich nur einen Eintrag in die Datenbank gemacht, falls Du mal die Garantie in Anspruch nehmen willst :ironie:
     
  9. @ndi

    @ndi Megabyte

    also ich kenne jemand, bei dem war mal der northbridge kühler bei einem asus board defekt. asus kontaktiert -> neuer kühler wurde zugeschickt welchen er selbst wechseln durfte. garantie ist dabei nicht erloschen.
     
  10. Hnas2

    Hnas2 Ganzes Gigabyte

    Es ist ja wohl ein kleiner Unterschied, ob man ein defektes Teil in Absprache mit dem Hersteller durch ein Originalteil ersetzt (was ja gegebenenfalls auch nachweisbar ist) oder selbst einen kompletten Kühler gegen einen anderen tauscht, weil der eventuell leiser ist. Ein Garantieanspruch jedenfalls ist nur zu möglich, wenn sich das reklamierte Teil im Originalzustand befindet.
     
  11. spaddelbasti

    spaddelbasti Halbes Megabyte

    und was wäre, wenn man den kühler austauscht(und niix kaputt macht)und im garrantiefall alles wieder zurückbaut?!(bei montage per pushpins oda schrauber?!)
     
  12. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Sowas nennt sich dann wohl rechtliche Grauzone.
     
  13. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Rechtlich wird das wohl eindeutig sein (Betrug?). Die Frage ist eher, ob sich jemand die Mühe macht, das Board auf Manipulationen zu untersuchen.
     
  14. spaddelbasti

    spaddelbasti Halbes Megabyte

    also wenn man das bei nem größeren laden oder was weiß ich wo hat, glaub ich das eher nicht.
    weil:wer kommt schon auf die idee das mobo auszubauen,den kühler abzunehmen und nach rückständen von wärmeleitpaste etc.. zu suchen?!?!?!
     
  15. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Wärmeleitpaste ist in jedem Fall drauf :rolleyes:
     
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