1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Gebrauchte Hardware mit Rückgaberecht ?

Discussion in 'Smalltalk' started by trew, Oct 11, 2001.

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  1. trew

    trew Byte

    Hallo,

    also ich habe folgendes Problem:

    Ich am 30 Sep. eine Versteigerung im Internet für ein Monitor gewonnen. Danach habe ich mich mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt, das Geld überwiesen und der Monitor wurde am 5 Okt. versendet. Ich habe ich aber erst am 10 Okt. erhalten.
    Ich dachte mir schön und gut, doch als ich ihn gesestet habe war er KAPUT!!!
    Was kann ich denn jetzt machen ? Ich will ihn zurück schicken und das Geld dafür wiede haben. Allerding weiß ich nicht ob ich das Geld wiederbekomme. Was mache ich, wenn ich mein Geld nicht bekommen sollte ? Gibt es da so eine Art Barbara Salesch oder so ?
    Bitte sagt was ihr über solche Fälle wißt.
    Danke
     
  2. wecosys

    wecosys Byte

    Hallo...

    also wenn der Verkäufer sich weigert das defekte Gebraucht-Gerät zurück zu nehmen, dann solltest Du Deine Rechtsschutzversicherung umgehend informieren, und dann zum Anwalt gehen. Und mit Rechtschutzversicherung wird Dich der Anwalt auch nichts kosten. Du hast keine Rechtschutzversicherung? Hmm... dann wird das wohl nichts... hätte sich evtl. gelohnt.

    Naja... ansonsten viel Glück... (was anderes hilft da leider nicht, wie ich aus eigener Erfahrung weiß)

    Markus
     
  3. trew

    trew Byte

    OK verstanden. Ich werde erstmal den Verkäufer kontaktieren. Also Zeugen ist kein Problem, Freunde können den Defekt bestätigen.
    Jetzt nochmal zu der juristischen Seite: Was habe ich denn jetzt genau für Möglichkeiten ? Ein Anwalt ist ja bekanntlich teuer. Kann ich die Sache auch irgendwie anders regeln?
     
  4. Rückgaberecht ja, da Funktionsfähigkeit zugesicherte Eigenschaft. Wenn Verkäufer sich weigert : juristische Schritte einleiten.
    Frage der Beweislast. Verkäufer behauptet bestimmt, daß er funktioniert hat. Haste Zeugen?? Oder hast Du ihn kaputt gemacht?? (Möchte ich Dir nicht unterstellen, könnte aber der Verkäufer behaupten) Bloß nicht versuchen selbst zu reparieren, sonst hast Du den Defekt verursacht!
     
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