1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Gericht erklärt Dashcam-Einsatz für illegal

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by Ro21, Aug 12, 2014.

Thread Status:
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  1. Ro21

    Ro21 Byte

    schöne reißerische Meldung "Gericht erklärt..."
    Und dann stellt man fest, dass das Gericht das gar nicht so erklärt hat.
    Das Wichtigste dabei wurde sowieso unterschlagen: der Kläger hatte 22 Autofahrer wegen Verkehrsdelikten angezeigt und im wurde untersagt, weiterhin mit der Dashcam zu fahren.

    Nicht nur die Seite wird "immer schöner", sondern auch die Inhalte werden immer flacher
     
  2. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Das Wichtigste wurde nicht geklärt: Werden die Bilder/Videos trotzdem als Beweis anerkannt?
    Lieber nehm ich doch eine Ordnungswidrigkeit in Kauf als später vor Gericht ohne Beweis dazustehen.

    Ich seh ja ein, dass Blockwarten das Benutzen der Dinger verboten wird. Aber wenn man das Gerät nur nutzt, um die letzten Minuten endlos und automatisch überschreibend aufnimmt, für den Fall, dass was passiert und die Aufnahmen ansonsten weder eines Blickes würdigt noch irgendwo hochlädt, dann sollte das doch zumindest geduldet werden.
    Wenn ich hier aus dem Fenster schaue, dann wird z.B. das Parken auf dem Gehweg straßenweise geduldet, obwohl man mit einem Kinderwagen auf die Fahrbahn ausweichen muß.
     
  3. Falcon37

    Falcon37 Ganzes Gigabyte

    Seh ich genauso, wenn ich einen eindeutigen Beweis für meine Unschuld in Händen halte werde ich den doch nicht zurückhalten.
    Denke nicht, dass ein Richter das dann ignorieren kann.
     
  4. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    Wenn die Aufnahme unzulässig erfolgt ist, kann ich mir das nur schwer vorstellen, zumindest in zivilen Streitsachen. Wenn Du zB heimlich ein Verkaufsgespräch mit dem Anrufbeantworter mitschneidest, ist der Mitschnitt ja auch nicht als Beweismittel zugelassen.

    Hier gibts etwas mehr Infos, konkret beantworten tut das die Frage aber auch nicht: http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/verkehrsrecht/Dashcam/
     
  5. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    und außerdem ist er Anwalt! (völlig wertfrei, mag sich jeder selbst seinen Teil denken)

    imo der Kracher: das Gericht hebt das Verbot des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht wg. eines Formfehlers auf, weil genaue Marken- und Typen-Bezeichnung der verwendeten Dashcam gefehlt haben!

    :dumm: daraus kann doch nur folgen: Behörde bessert mit genauer Typangabe der Dashcam nach, Anwaltsfuzzi nimmt ein anderes Modell und das Verbot der Behörde ist wieder hinfällig! lässt sich murmeltiermäßig ewig so machen ...

    (siehe http://www.heise.de/newsticker/meld...s-Teilerfolg-fuer-Datenschuetzer-2290883.html )
     
  6. Cold Steel

    Cold Steel Megabyte

    Da ich ohnehin schon die Windschutzscheibe bepflastert habe, kommt es auf einen Aufkleber mehr nicht an. Da ich drauf hinweise das gefilmt wird, ist es nicht mehr unzulässig ;)

    [​IMG]
     

    Attached Files:

  7. hcdirscherl

    hcdirscherl Administrator

    Ob ein Richter einen mit einer Dashcam aufgenommenen Videobeweis in seinem Verfahren zulässt, obliegt nur seiner eigenen Entscheidung. Alle Juristen, mit denen ich über diese Kameras sprach, interessierten sich nur für die Verwertbarkeit der Aufnahmen vor Gericht, der „Persönlichkeitsschutz“ war unter den Praktikern nie ein Thema. Die Juristen, darunter eine Richterin, die auch Verkehrsdelikte verhandelt, sahen die Kameraaufzeichnungen ganz Praxis-bezogen als potenzielles Beweismittel an, das der vorsitzende Richter zulassen, aber auch ablehnen kann. Wenn die Partei, die das Video als Beweismittel einsetzen will, ein Notebook zur Verhandlung mitbringen würde, auf dem das Video dann abgespielt werden könne, dann würde die von mir befragte Richterin das Video als Beweismittel zulassen. Das Video muss natürlich im Vorfeld der Verhandlung bei dem üblichen Schriftwechsel zwischen den streitenden Parteien und dem Gericht als Beweismittel korrekt angekündigt werden. Ein anderer Richter kann das aber wieder ganz anders sehen und dieses Beweismittel ablehnen. Dann bleibt dem Video-Besitzer für den Fall, der er im Verfahren unterliegt, nur ein neuer Anlauf in der nächsten Instanz.
    Dashcams sind ein noch vergleichsweise junges Phänomen, die Gerichte und der Gesetzgeber brauchen einfach ihre Zeit, um darauf zu reagieren und verbindliche Richtlinien zu erlassen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts in Ansbach ist für Deutschland wie in meiner News erwähnt nicht letztinstanzlich gültig (und nicht einmal für ganz Bayern)
     
  8. T-Liner

    T-Liner Viertel Gigabyte

    Hi
    Manchmal ist das Rechtswesen nicht zu verstehen .
    Bei nem Überwachungsvideo , z.B. Tankstellenüberfall , sind alle happy , das sie ev. auf Grund des Videos , den Täter finden/überführen.
    Is halt ne Straftat.
    Bei einem Autounfall (ohne Toten/Schwerverletzte) ist es ja nur ne Ordnungswidrigkeit (max. Geldstrafe) , und da soll es , je nach Auslegung , nicht verwendet werden dürfen ?
    Oh man , verrückte Welt.
    MfG T-Liner
     
  9. Dogeater

    Dogeater Halbes Gigabyte

    Es ist doch nur eine Frage der Zeit, bis soetwas auch hierzulande jeder im Auto hat. Eben weil der Sachverhalt dann schnell und unkompliziert abgewickelt werden kann, in den meisten Fällen. Die Versicherungsbranche würds sicher ganz doll freuen.
     
  10. chipchap

    chipchap Ganzes Gigabyte

    Wart's mal ab, bis man Dir Deine Fahrfehler addiert und die Pappe ist weg.
    Dann denkst Du etwas differenzierter.

    Als Beweis würde ich das auf jeden Fall zulassen, als Vojeurhilfe allerdings nicht.
     
  11. Dogeater

    Dogeater Halbes Gigabyte

    Du bist echt der Pessimist schlechthin. Fahr halt vorsichtiger oder nutze das Video um dich zu verteidigen! :P
    In Russland funktioniert das Ganze doch schon einwandfrei. Die fahren da alle gerne schnell, deswegen zeigen die sich auch nicht gegenseitig an. Und ein bissel Geld kann man mit den Videos auch noch verdienen wenn was passiert. Ist doch super! :) Guck doch:
    https://www.youtube.com/user/vzames/videos
     
  12. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    Das ist interessant, irgendwo auch nachvollziehbar. Wenn Vati durch die Altstadt fährt und Mutti die schöne Altstadt filmt, wäre eine Aufnahme schließlich auch unproblematisch, nun hängt dann halt die Kamera an der Scheibe und Vati filmt nur den Weg zur Arbeit um den seinen Kindern zeigen zu können. Persönlichkeitsschutz wird dann wohl eher interessant, wenn es um die Veröffentlichung einzelner Ausschnitte des Aufgenommenen geht.

    In Russland ist das zum Selbstschutz vor Betrügern anscheinend auch notwendig. Wenn ich hier durch die Gegend fahre springen mir idR keine Personen ans Auto um zu behaupten ich hätte sie angefahren. Insofern ist keine Notwendigkeit gegeben. Und gerade wenn man gerne rast ist so eine Kamera wohl eher eine schlechte Idee, da mit Ihr im Zweifelsfall das eigene Fehlverhalten bewiesen werden kann.
     
  13. Dogeater

    Dogeater Halbes Gigabyte

    Bei Teilkasko muss man beweisen, dass man den Unfall nicht verschuldet hat. Wer Schuld hat, muss den Schaden an seinem Auto selber reparieren und die Kosten komplett selbst tragen. Deswegen gibt es die Kameras.
    https://www.youtube.com/watch?v=GIHyoaitHcQ&hd=1
     
  14. Ein Mädel schnitt die Kurve. Rums! Trümmer vom linken Außenspiegel meines Autos baumelten an Drähten.
    Das Mädel hatte zwei Mitfahrer. Alle Drei behaupteten, ich wäre zu weit links gefahren. Wir einigten uns, dass jeder seinen Schaden trägt.

    Dito, als mich ein LKW fast in einen Straßengraben drängte. Obwohl ich dauerhupte, touchierte er den rechten hinteren Kotflügel meines Autos. Diskussion. Keine Zeugen. Schadensregelung. Siehe oben. "Schaden" am 40-Tonner: Schleifspur an der Doppelbereifung, die auch von einer Berührung einer Bordsteinkante herrühren konnte.

    Und..? Wir einigten uns, dass jeder seinen Schaden trägt. Auf die Gefahr hin, dass ich angeberisch wirke: Weil mein Auto in Zuffenhausen gebaut wird, waren die Kosten für die Behebung der Schäden nicht unerheblich.

    Diese Erfahrungen waren Motivation genug, mir sofort eine Dashcam montieren zu lassen und ich keinen Meter mehr ohne laufende Kamera fahre!

    Hin oder her, jeder soll´s halten wie er will.

    Ende der Durchsage

    LG Tom
     
    Last edited: Aug 15, 2014
  15. Thor Branke

    Thor Branke CD-R 80

    Nun, mir ist es jedenfalls lieber, jemand führt eine Dashcam mit sich als eine Knarre. :)
     
  16. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Bei so einem "Untier" werden immer schnell schärfere Maßnahmen gefordert - aber nicht bedacht, dass dann alle darunter zu leiden haben - denn das stinkt nach Generalverdacht und läuft einer freien Gesellschaft zuwider.
     
  17. Thor Branke

    Thor Branke CD-R 80

    Das ist die Sache von Rainer Wendt und Co., nicht meine. :)
     
  18. hanbi

    hanbi ROM

    im Zivilverfahren waren video-aufzeichnungen immer umstritten. Doch seit mehr als 30 Jahren muss sich auch endlich hier mal etwas ändern. Die steife Politik und Justiz muss schneller in dem Bereich Medien Fuß fassen. Außerdem halte ich es für Heuchlerei. Auf der einen Seite baut man schon Blackboxes in Fahrezeuge eine, um Beweissichrung zu betreiben, auf der anderen Seite will man Videos über eine Dashcam verbieten. Außerdem besteht ein Unterschied dazu, daß gezielte Videoaufnahmen, nämlich die gewollte Kennzeichenverfolgung durch die Polizei, einen erheblichen Verstoß gegen das Datenschutzrecht beinhaltet, als das aufgenommene zufällige Verkehrsgeschehen, sei es auch ein Unfall. Im Falle des Anwaltes, der jeden Verkehrsverstoß gezielt aufgenommen hat und zur Anzeiege brachte, sehe ich allerdings einen sich selbsternannten Hilfsscherif, der dann ebenfalls gegen den Datenschutz verstoßen dürfte. Eine Kamera die ein bevorstehendes beweiswürdiges Geschehen voraussehen kann, gibt es noch nicht. Aber das Betreiben einer Dashcam im Einzelfall eines Verkehrsgschehens halte ich durchaus für zulässig. Komisch ist nur, dass gerade Bayern für die Einführung der Blackboxes plädiert, andererseits hier über Datenschutz wahnsinnig aufregt. Hat man Angst davor, zuviel angetrunkene Politiker beim Autofahren zu filmen ?
     
  19. missiregis

    missiregis Halbes Megabyte

    > "Eine Dashcam ist derzeit legal, ins Netz stellen sollte man die Aufnahmen aber besser nicht."<

    http://www.lawblog.de/
     
  20. Cold Steel

    Cold Steel Megabyte

    Ich bezweifle sehr stark, dass Autokennzeichen dem Datenschutz unterliegen. Sie sind gerade dazu da um Halter und/oder Besitzer ausfindig zu machen. Darum sind sie auch öffentlich und sichtbar zu montieren, dürfen auch nicht verdeckt werden. Dem Datenschutz wird in sofern genüge getan, als der Laie keinen Rückschluss aus der Buchstaben-/Nummernkombination auf Halter/Besitzer ziehen kann.
     
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