1. Liebe Forumsgemeinde,

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Gericht: Handy-Prepaid-Guthaben darf nicht verfallen

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by RaBerti1, Feb 7, 2006.

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  1. RaBerti1

    RaBerti1 Viertel Gigabyte

    Wow!
    Das ist ja eine kleine Revolution! Egal, wem das Münchener Landgericht da vors Schienbein getreten hat, es war richtig! Vielleicht ist da die Parallele zu ziehen mit den sogenannten "benachrichtigungslosen Bankkonten", die auch gern dem allgemeinen Gewinn zugeschlagen werden.

    Da seh ich dann den nächsten schon mit der Forderung nach einem Einzelverbindungsnachweis!

    Bei meinem eigenen Handy hab ich mich auch immer schon gefragt, wo eigentlich die Einheiten vertelefoniert worden sein sollen... Bin eben nicht so ein Typ, der jede Nichtigkeit gleich per Mobiltelefon verbreiten muß. Und trotzdem nehmen immer mal wieder die verbliebenen Freibeträge ab (die man schließlich vorfinanziert hat!), und keiner weiß, warum. Mit Einzelverbindungsnachweis wüßte man ja mehr.

    MfG Raberti
     
  2. schmivo

    schmivo Kbyte

    Endlich mal ein verbraucherfreundliches Urteil!!
     
  3. dsluser

    dsluser Byte

    Bei Simyo kann man den Einzelverbingungsnachweis im Internet einsehen!

    lg

    DSLUSER
     
  4. Chris2003

    Chris2003 Kbyte

    Es scheint O2 gewesen zu sein... (zumindest vermutet das Heise anhand des Urteils).
    Ich warte jetzt nur noch darauf, dass das Urteil rechtskräftig wird. Dann kann ich nämlich endlich meinen Sipgate-Account kündigen auf dem immernoch Geld lagert, dass ich nicht mehr abtelefoniere... :-)
     
  5. Albertine

    Albertine Byte

    Hallo,

    weiß zufällig jemand auch ein Gerichtsurteil was bei dieser blöden Vertragsverlängerung bei Vodafone greift?

    Sobald bei dem Vodafone-Vertrag von einem Vertragsinhaber etwas geändert wird, z.B. Sparminutentarif etc. verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 2 Jahre.

    Hab zwar keinen solchen Knebelvertrag, aber einige Bekannte von mir.

    Weiß jemand was? :bitte:

    Albertine
     
  6. brzl

    brzl Halbes Megabyte

    Hoffentlich bleibt dieses gute Urteil auch vor höheren Instanzen bestehen. :)
     
  7. ra-raisch

    ra-raisch Byte

    Die Berufungsfrist beträgt immer 1 Monat und nicht 4 Wochen. Sie beginnt mit der Zustellung des vollständig begründeten Urteils. Häufig dauert es aber viele Wochen, manchmal Monate, bis das Urteil überhaupt geschrieben ist, auch wenn es bereits verkündet wurde. Erst wenn es vollständig begründet vorliegt, kann es zugestellt werden.

    Es wäre schön, wenn Presseinformationen über derartige Formalien korrekt informieren würden und nicht immer wieder beim Juristen für Heiterkeit sorgen und beim Leser Verwirrung stiften.

    Soweit ich das verstehe, darf zwar das Guthaben nicht mehr vertelefoniert werden, aber es muss ausgezahlt werden. Wer das Handy also nur für alle Fälle hat, muss weiterhin jährlich aufladen.

    Zu beachten ist, dass eine Verfallsfrist von 1 Jahr bei der Post (alte DM-Briefmarken) für ausreichend erachtet wurde. Man sollte sich also in Zukunft nicht auf eine Verjährungsfrist von 3 Jahren verlassen.

    Übrigens gibt's da schon lange ein Urteil des BGH:
    XI ZR 274/00
     
  8. RaBerti1

    RaBerti1 Viertel Gigabyte

  9. wildsurfer

    wildsurfer Kbyte

    warum können gerichte nicht öfter so verbraucherfreundliche urteile fällen. dann bekäme man seinen glauben an deutsche rechtsprechung zurück.

    ciao
    wolfgang
     
  10. schmivo

    schmivo Kbyte

    nachdem mir immer mitgeteilt wird, dass mein Guthaben der Prepaidkarte verfällt, habe ich bei Vodafone angerufen bzw. per Mail kontaktiert.
    Schlichte Antwort:

    "Das Urteil bezieht sich nur auf O2 und nicht auf Vodafone!"
    Ich denke, so kann ein Urteil (wenn`s dann rechtskräftigt ist) nicht ausgelegt werden.
    Deshalb werde ich diesen Sachverhalt mal der Verbraucherzentrale vorlegen.


    schmivo
     
  11. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Natürlich bezieht sich das Urteil theoretisch nur auf O2. Wenn man es genau nimmt, sogar nur auf den einen Kläger.
    Aber es bedeutet auch, daß eine Klage Deinerseits eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit hat. Manchmal hilft es ja schon, eine Frist zu setzen und weitere rechtliche Schritte in Aussicht zu stellen...

    Gruß, andreas
     
  12. Hallo Prepaider,

    was hier vielen offenbar nicht bekannt ist; T-Mobil treibt das mit der Gültigkeitsdauer des Guthabens auf die Spitze!

    Ganze 92 Tage ist eine Aufladung der Karte gültig und nicht bis zu 365 wie bei älteren XTRA-Karten.

    Nach der Umstellung einer XTRA- Classic auf einen günstigeren Minutentarif erhält der Kunde erst einmal sogar eine Gutschrift von drei Euro auf sein Prepaidkonto.

    Das machte mich stutzig. Warum schenkt mir T-Mobile Geld, wenn ich ab heute weniger für ein Telefongespräch zahlen werde?

    Da habe ich dann gesucht. Es war nicht ganze einfach, diese neue Limitierung zu finden. Zudem gaukelt eine Internetseite bei der Tarifumstellung die angeblich alle Änderungen vor, die man mit dem Tarifwechsel eingeht.
    Das ist zum Beispiel der Verlust der Bestfriend-Nummer (günstigere Rufnummer z.B. für Gespräche nach Hause). Das kann man sicher verschmerzen, denn 25 Cent sind ja noch akzeptabel.

    Die Verkürzung der Nutzungsdauer des Guthabens wird hier an dieser Stelle verschwiegen.

    So kann man seine Kunden durch die Hintertür dann doch noch ausnehmen. Lädt man die Karte mit 15 Euro auf, bedeutet das immerhin einen Mindestumdatz von 5 Euro pro Monat. Das kommt den Kosten eines Telefonvertrags gleich.

    Für Wenigtelefonierer wie z.B. Rentner, die Ihr Telefon nur für Notfälle dabei haben, ist das eine Unverschämtheit.


    Oder was mein Ihr dazu?

    Schöne Grüße aus Niedersachsen,

    A. Baumgärtner
    [url entfernt]
     
  13. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Klar, kommt das einer versteckten Grundgebühr bzw. Mindestumsatz gleich.
    ABER im Gegensatz zu Verträgen kann man dieses Guthaben ja ziemlich endlos vor sich herschieben und z.B. im Urlaub aufbrauchen.
    Beim normalen D2-Callya ist eine 25€-Aufladung zum Glück immer noch ein ganzes Jahr gültig (außer vielleicht man verirrt sich im vermeintlichen Sondertarifdschungel, da finden sich auch schon mal vereinzelt max. 92 Tage... )
    Und selbst wenn man absolut nicht telefonieren will: 2€ im Monat, dafür daß man die ganze Zeit erreichbar ist, finde ich akzeptabel. Der Festnetzanschluß ist wesentlich teurer in dieser Hinsicht!

    Es gilt also wie bei jedem Vertrag (auch Prepaid ist letztendlich ein Vertragsverhältnis): Augen auf und das Kleingedruckte lesen.

    PS: Ermahnung! Deine URL habe ich entsorgt, siehe http://www.pcwelt.de/forum/faq.php?faq=forum_rules#faq_forum_raubkopienillegalesoftware
     
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