1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Gericht: Kein Schadensersatz wegen negativer Amazon-Bewertung

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by Till Wollheim, Jul 30, 2014.

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  1. Es ist ganz klar vom Recht der Meinungsäußerung gedeckt, wenn der Kunde auch negative Kritiken äußert. Im Übrigen ist des Händlers - was noch zu beweisen wäre!! - Umsatzrückgang nicht wegen der Kritik, sondern wegen der Sperre durch Amazon entstanden. Da muß erst mal die Kausalität bewiesen werden zwischen Kritik und Sperre. Wenn sein Anwalt nicht mal so eine Wald- und Wiesen Schadensersatzklage zusammengeschustert kriegt, kann man sich schmunzelnd vorstellen, in was für einem Sumpf man sich da offenbar bewegt.

    Ergo: der Kunde hat die Rechtsprechung der Obergerichte auf seiner Seite! Das ist kein neuer Fall! Warum das LG Augsburg nicht wenigstens einen Hinweis auf die materielle Seite gab verwundert hier schon! Der Kunde kann ganz entspannt einer neuen Klage - die aber wahrscheinlich gar nicht kommt - entgegensehen :-)! Till
     
  2. Cold Steel

    Cold Steel Megabyte

    Liegt doch voll im Trend. Konzerne verklagen schon Regierungen weil sie dort nicht verkaufen dürfen, auf theoretisch entgangene Einnahmen.
     
  3. chipchap

    chipchap Ganzes Gigabyte

    Ich würde mir meine öffentlichen Äußerungen gut überlegen.
    Das ist nämlich nicht durch die freie Meinungsäußerung gedeckt ... .
     
  4. Untertanengeister haben dieses unsere Land schon einmal in die Katastrophe geführt! Im Übrigen: was, wenn nicht öffentlich, ist denn dann bitte noch eine Meinungsäußerung?? Ein Männlein steht alleine im Walde ... :-) Till
     
  5. chipchap

    chipchap Ganzes Gigabyte

    Bei welcher Revolution standest Du in der ersten Reihe?
    Welches Regime hast Du aktiv erlebt?
    Im Paragraphendschungel gibt es da öfter mal eine Kokosnuß auf die Nuß.
     
  6. dnalor1968

    dnalor1968 Ganzes Gigabyte

    ... und morgen wird geklagt, wenn's bei E-Bay negative Bewertungen gibt.

    [​IMG]
     
  7. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Dejavu, der Fall kommt mir bekannt vor.
    Irgendwie scheinen da beide Parteien ziemlich "unglücklich" agiert zu haben.
    Wenn ich ein Produkt schlecht finde, bewerte ich das das Produkt oder den Hersteller schlecht - aber nicht den Händler.
    Und wenn ich bereits ein Fass an Kundenbeschwerden anhängig habe, dann sollte man doch als Händler alles dafür tun, dass kein Tropfen das Fass zum Überlaufen bringt. Den letzten Tropfenreinschütter zu verklagen, ist dann noch mehr als albern.
     
  8. ohmotzky

    ohmotzky Megabyte

    Dann musst du deinen Sprachschatz erweitern um unklare Formulierungen zu vermeiden.
     
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