1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Gericht untersagt Verfall von Handy-Prepaid-Guthaben - Reaktionen

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by ruedi01, Jun 23, 2006.

Thread Status:
Not open for further replies.
  1. ruedi01

    ruedi01 Kbyte

    Ich muss sagen, ich kann den Standpunkt der Mobilfunkanbieter ein wenig verstehen.

    Die Leute kaufen sich heute ein Handy mit PrePaid-Vertrag weil das Handy so cool ist oder die Gesprächsgebühren wieder einen Cent billiger sind als anderswo. Das machen sie nicht einmal, das machen sie u.U. alle paar Monate. Dabei wechseln sie munter den Mobilfunkbetreiber. Heute D2, morgen O², übermorgen wieder was anderes. Dabei ist auf ihren alten Karten meist noch ein kleines Restguthaben...

    Es ist aus meiner Erfahrung tatsächlich ein ziemlicher Aufwand für ein Unternehmen, diese riesen Menge an Kunden mit ihren teilweise lächerlichen Rest-Forderungen jahrelang im System zu führen und zu verwalten. Außerdem gibt es ja noch die gesetzliche Verjährung. Ich kann allerdings aus juristischer Sicht jetzt nicht beurteilen, wie und ob diese Bestimmung hier greift.

    Gruß

    RD
     
  2. The Undertaker

    The Undertaker Halbes Megabyte

    Hallo,

    eine etwas merkwürdige Schlussfolgerung meiner Meinung nach. Erstens kann ich mir nicht vorstellen, dass die Restguthaben auf immer und ewig bereitgehalten werde müssen. Gutscheine aus Umtausch verfallen auch irgendwann. Andererseits gehört das Geld nicht den Providern, sondern den Kunden. Und zu sagen, wenn Du es wagst, ein anderes Handy zu kaufen, dann verlierst Du Dein Geld würde an Erpressung grenzen. Wenn jemand bei einer Bank ein Konto eröffnet und dort Geld einzahlt, liegt das, sofern die Bank noch existiert, auch in 100 Jahren noch da. Da sagt ja auch keiner, da kommt keiner mehr, das Geld ist jetzt mir. Die Provider verdienen zudem auch nicht schlecht an den Zinsen der Guthaben, die die Kunden aufladen. Und das Verwalten eines Kunden durch einen Computer kann so teuer nicht sein. Also ist es richtig, wenn der Kunde innerhalb einer bestimmten Zeit, die auch nicht zu knapp bemessen sein darf (hier bietet sich die Verjährungsfristen an, 2 oder 4 Jahre) das Guthabe und damit sein Geld, das ihm gehört, wieder zurückfordern kann. Für das Verwalten bleiben den Providern ja noch die angefallenen Zinsen. Selbstverständlich steht es den Providern zu, für diese zusätzliche Arbeit des Überweisens und Verbuchens eine angemessene Gebühr zu verlangen. Aber sicherlich kann es nicht richtig sein, grundsätzlich alle Guthaben zu kassieren.

    The undertaker
     
  3. iks:p

    iks:p Byte

    Auch ist es einer nummerblockade

    Wenn Millinonen Rufnummer nicht genutzt werden wegen ein paar Cent auf der Karte

    Oweia

    Dann kommt man ja nicht mehr hinterher.

    Da muss man die Nummer Sperren. Dann hat die Verwaltung ein Ende. Und das Geld per Paypal senden. Fertig
     
  4. The Undertaker

    The Undertaker Halbes Megabyte

    Wer sagt denn, dass die Nummern bereitgehalten werden müssen? Hier kann es doch bei der Praxis bleiben, dass nach 3 oder 6 Monaten anch Ablauf der Gültigkeit die Nummer wieder frei gegeben wird. Hier geht es nur um das Guthaben. Hier ergibt sich allerdings das Problem der Beweisbarkeit. Es ist den Providern ja nicht unbedingt bekannt, wem die Prepaid-Karte gehört. Aber hier muss dan die Beweislast selbstverständlich beim Kunden liegen.

    The undertaker
     
  5. unix_user

    unix_user Kbyte

    Wir haben unseren großeltern je ein mobilfon mit vorbezahltem guthaben geschenkt, damit sie unterwegs bei problemen jemanden anrufen können. Ab und zu telefonieren sie auch so damit.

    Allerdings werden sie jedes jahr von Vodafone erpresst, entweder mindestens 10 Euro auf jedes konto einzuzahlen oder die nummern und deren guthaben würden verfallen. Bei meinem großvater sind das mittlerweile über 50 Euro guthaben...

    Kündigen und zu einem anderen anbieter wechseln können wir auch nicht, weil dann die guthaben ebenfalls verloren wären.

    Ich finde das urteil richtig und bin auch der meinung, dass es sehr wohl auch für Vodafone gilt.
     
  6. pioner1

    pioner1 Byte

    O2 hat aber schon seit ein paar Monaten (Jahr?) Prepaidkarten die NICHT VERFALLEN. Bei mir liegen zurzeit paar solche karten hier rum .Wenn man Gültigkeit abfragt dann wird je heutige Datum in einem Jahr angezeigt.
     
  7. SuziQ

    SuziQ Byte

    Das OMA/Opa Problem habe ich auch. Natürlich ist das die Klientel, auf die die Provider gerne verzichten würden und deshalb wird da auch freiwillig nichts passieren. Allerdings haben sich die Provider mit ihrem Subventionsmodell da selbst ein Bein gestellt - letztendlich bekommt man ein verbilligtes (Prepaid)-Handy in der Erwartung daß man damit Umsatz erzeugt. Ich könnte mir vorstellen, daß dieses Modell dann mit einer neuen Guthaben-Verfallsregelung auch nicht mehr funktioniert.

    Ich könnte mir aber auch folgende unbürokratische Lösung für die Rückerstattung von Guthaben vorstellen:
    -alle Karten haben eindeutige ID's
    -beim Verkauf der Karten bekommt man getrennt noch eine Code-Nr.
    -wer die Karte besitzt, ist auch deren Eigentümer
    -Einrichtung einer Deaktivierungs-Website, in welcher man die ID und die Code-Nr. ein gibt und seine Bankverbindung hinterläßt
    -der Rest sollte für eine moderne EDV ein Kinderspiel sein
     
  8. normalbürger

    normalbürger Viertel Gigabyte

    Über das dünne Eis würde ich aber so nicht gehen. Ein Bekannter von mir wurde von der Kripo befragt und ihm wurde eine Telefonliste incl. aller SMS's seines Handys vorgelegt, wohlgemerkt bei einem Prepaid !
     
  9. unix_user

    unix_user Kbyte

    Das sehe ich im prinzip auch so.

    Aber: zwei der guthaben-mobilfunk-karten für unsere großeltern wurden ohne verbilligte geräte gekauft... Die waren nämlich über die älteren geräte mit den größeren tasten und der größeren schrift in der anzeige ganz froh.
     
  10. iks:p

    iks:p Byte

    Meine alten Handy laufen immer noch.

    Der gute alte Noki 3310 oder wie war die Nummer
    Ein Alcatel one Touch 715

    Die anderen günstigen Farbhandy sind defekt.

    Wenn es vergünstigte Telefone gibt - dann die - die kaputtgehen
     
  11. Guybrush

    Guybrush Kbyte

    Musste auch mal ne das Guthaben einer prepaid-SIM Karte wieder "freischalten" lassen, dass die Telefongesellschaft mir deaktiviert hatte.

    Es ist manchmal, z.B. zu testzwecken ganz praktisch eine völling unabhängige handy nr. zu haben, nur brauch ich das halt nur so alle 1-2 jahre einmal... :rolleyes:
     
  12. Murmeltier

    Murmeltier Byte

    Wo liegt das Problem? Eine Prepaid-Karte ist genauso ein Handy-Vertrag wie eine PostPaid-Karte mit Rechnung. Dem entsprechend wurden beim KIauf auch die Daten des Besitzers angegeben. Wenn man das Handy weitergeben möchte, kann man die Daten umschreiben lassen. So funktioniert das aktuell. Und wenn die Karte deaktiviert wird, wird halt nicht das Restguthaben einbehalten sondern entweder dem Besitzer ein Scheck zugesandt oder der Besitzer wird um Angabe seiner Bankverbindung gefragt, damit das restliche Guthaben überwiesen werden kann. Dafür kann dann ja auch ein ANGEMESSENER Betrag einbehalten werden.
     
Thread Status:
Not open for further replies.

Share This Page