1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

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Gerichte stehen nicht über dem Gesetzgeber!

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by Till Wollheim, Jan 8, 2014.

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  1. Die Gerichte sind dazu da, die Gesetze, die der Souverän erlässt auf die Alltagssituationen anzuwenden. Sie haben also kein Recht den eindeutigen Willen des Gesetzgebers umzudeuten! Wenn nun die Regierung ein Gesetz interpretiert, das sie ja selbst hat von Parlament erlassen lassen - so ist die Gesetzgebungsrealität (mit Ausnahmen ...) so hat in diesem Fall das Gericht keinen Spielraum. Anders ist das nur, wenn es um verfassungsrechtliche Fragen geht - die steht über der Regierung, soweit es sich um die unabänderlichen Grundnormen handelt.

    In so einem banalen Fall wie der Nutzung des Internets im Lichte des Urheberschutzes, muß sich das Gericht an die Willensbekundung der Regierung halten. Ausnahme könnte allenfalls sein, daß hier eine Abweichung von einer früheren Regierung vorliegt! Till
     
  2. kingjon

    kingjon Ganzes Gigabyte

    Und das kann noch dauern...
    Wird unsere Regierung das jetzt immer so machen wenn sie keine Ahnung von der Materie hat, oder wie ist das zu verstehen?

    Gruß kingjon
     
  3. missiregis

    missiregis Halbes Megabyte

    @Till Wollheim,
    du solltest dich nicht auf ein Fachgebiet begeben, von dem du im wahrsten Sinne des Wortes nicht mal eine "Ahnung" hast.

    Dann verstehst du auch nicht, warum Richter so etwas dürfen:
    "Bundesrichter lockern Störhaftung"
    http://www.taz.de/Illegales-Filesharing-/!130642/

    Und im Sinne der Weiterentwicklung des Rechts und seiner Anpassung an begrüßenswerten, weil z.B. auf gesellschaftlichen Konsens beruhenden Entwicklungen sogar machen sollen.

    Nicht umsonst hat der Gesetzgeber in sehr vielen Fällen einen hohen Abstraktionsgrad in seinen Normen benutzt.
    Rate mal, warum. ;-)
     
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