1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Gerichtsurteil: Amazon-Gutschein darf nicht verfallen

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by Guybrush, Apr 24, 2007.

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  1. Guybrush

    Guybrush Kbyte

    Gillt aber wahrscheinlich nur für gekaufte Gutscheine und nicht für solche, die Amazon einem gelegentlich per Mail zukommen lässt... *g*
     
  2. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    So ist es. In dem Fall kann ich sogar mit dem Gericht mitgehen, da der Kunde ja den Gutschein bezahlt hat - im Gegensatz zu dem Bock aus "Hamburg" (mit der unfreien Rücksendung).
     
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