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Gewährleistung bei Alternate

Discussion in 'Erfahrungen mit Firmen' started by marc001, Dec 29, 2007.

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  1. marc001

    marc001 ROM

    Hallo zusammen
    habe eine wichtige Frage.
    Ich habe mir im August 2006 eine Grafikkarte 7900 von xfx bei Alternate bestellt für 250,--€, diese ist nun kaputtt gegangen,anscheinend
    ist es der Arbeitsspeicher gewesen. Also habe ich die karte ende November 2007 an alternate zurückgeschickt. Nach ca 1 Woche bekam
    ich eine bestätigung das die Karte wirklich defekt ist und aus Gewährleistungsgünden zum Hersteller geschickt wurde.
    Heute habe ich erfahren das ich eine gutschrift über 140,--€ bekomme
    da der Herteller diese Karte nicht mehr führt. Mir ist schon klar das diese Karte jetzt nicht mehr so viel wert ist aber ist dieses rechtens was Alternate da macht. Habe auch vorhin auf der Seite von XFX geschaut
    und dort steht das XFX eine Garantie von 2 Jahren gewährt und nich wie
    Alternate nur ein Jahr.
    Da ich am Montag mit dem Support von Alternate telefonieren werde
    wüsste ich gerne schon vorher wie ich mich verhalten solle.
    Ist es in ordnung was Alternate da macht oder wäre ich im recht wenn ich
    die kompletten 250,-- € verlange und wenn auf was ich mich rechtlich verlassen könnte.
     
  2. hans10

    hans10 CD-R 80

    ... du hast doch die karte eine zeit lang genutzt.
    für diesen nutzungszeitraum musst du eben bezahlen.
    ich finde, wenn dir alternate mehr als die häfte gutschreibt,
    dann ist das schon mehr als kulant.

    schau mal z.b. bei ebay welcher preis für diese
    karte erzielt wird. der preis dürfte bei max. 40 € liegen.
     
  3. normalbürger

    normalbürger Viertel Gigabyte

    Hmm, aber gilt nicht eine 2-Jahres Frist? Und wer berechtigt Alternate die Garantie des Herstellers zu kürzen?
    Ich würde auch mal bei XFX nachfragen.
     
  4. hans10

    hans10 CD-R 80

    ... nach einer zeit x (ich glaube 6 Monate) musst du nachweisen,
    dass das teil von anfang an defekt war.
    (beweislast umkehrung).

    wenn ich falsch liege, dann berichtige mich bitte.

     
  5. henner

    henner Viertel Gigabyte

    Hi!
    Das ist so richtig, hinzu kommt, daß die ersten sechs Monate die Pflicht zur Gewährleistung beim Verkäufer liegt, erst dann beim Hersteller
    Gruß
    Henner
     
  6. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    @ Hans u Henner
    Ihr verwechselt das, was oft verwechselt und durcheinander gebracht wird.

    Gewährleistung und Garantie sind zwei paar Schuhe. Wenn XFX 2 Jahre Garantie gewährt, dann gibt es keine Beweisumkehr. Was die Erstattung betrifft, da kommt es auf die Garantiebedingungen an. Die müssen Dir auch nicht das Geld auszahlen, meistens steht in den Bedingungen etwas von: "oder gleichwertigen Ersatz." Wenn gleichwertiger Ersatz heute günstiger ist, bist du mit den 140 € eventuell gut bedient.

    Eigentlich ist es doch egal, was du damals gezahlt hast, wichtig ist doch, was du heute dafür zahlst.
     
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