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GMX: Tariferhöhung wegen Mwst.-Anhebung

Discussion in 'Internet: DSL, Kabel, UMTS, LTE' started by Srman, Dec 29, 2006.

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  1. Srman

    Srman Byte

    Hallo,

    ich habe seit dem 19.12.2006 einen DSL-Anschluss mit Flatrate für 19,99 Euro bei GMX (www.gmx.de). Nun verlangt GMX aber ab dem 1.Januar 2007 20,51 Euro. Ich habe aber gelesen, dass für Verträge, welche nach dem 1. September 2006 abgeschlossen wurden, keine Erhöhung wegen der höheren Mehrwertsteuer stattfinden darf.
    Selbst GMX antwortete mir folgendes:

    "Umsatzsteuergesetz (UStG) » Siebenter Abschnitt

    § 29.

    (1) Beruht die Leistung auf einem Vertrag, der nicht später als vier
    Kalendermonate vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes abgeschlossen
    worden ist, so kann, falls nach diesem Gesetz ein anderer Steuersatz
    anzuwenden ist, der Umsatz steuerpflichtig, steuerfrei oder nicht
    steuerbar wird, der eine Vertragsteil von dem anderen einen angemessenen
    Ausgleich der umsatzsteuerlichen Mehr- oder Minderbelastung verlangen.
    Satz 1 gilt nicht, soweit die Parteien etwas anderes vereinbart haben.
    Ist die Höhe der Mehr- oder Minderbelastung streitig, so ist § 287 Abs.
    1 der Zivilprozeßordnung entsprechend anzuwenden.

    (2) Absatz 1 gilt sinngemäß bei einer Änderung dieses Gesetzes."

    Das sagt doch genau das, was ich argumentiert hatte. Aber irgendwie scheint der zuständige Sachbearbeiter das nicht zu verstehen oder verstehen zu wollen.

    Weiß jemand von Euch, was ich jetzt machen kann?

    Vielen Dank.
     
  2. PicoBS

    PicoBS Megabyte

    Moin,


    Du beantwortest Deine Frage doch schon selbst ...

    GMX ist "der eine Vertragsteil", Du "der andere"
     
  3. Srman

    Srman Byte


    Verstehe ich jetzt nicht. Was heißt das jetzt für mich? Bin ich im Recht oder GMX? Und vorallem warum!
     
  4. Nick Mike

    Nick Mike Halbes Megabyte

    :aua:
    GMX ist im Recht. Du hast doch keine 4 Monate vor der Anhebung den Vertrag abgeschlossen, sondern nur ein paar Tage.
     
  5. PicoBS

    PicoBS Megabyte

    Moin,

    das hat GMX Dir doch geschrieben. ... einen Vertrag, der nicht später als 4 Monate vor ... so kann ...

    Bei einem Vertragsabschluss bis 31.08.2006 kann GMX die Steuererhebung weitergeben, ab dem 01.09. werden sie garantiert.

    So sehe ich GMX im Recht

    Vielleicht verdrehe ich den tollen Gesetzestext aber auch komplett?

    Edit : wir reden hier über 12,04 Euro in 2 Jahren. Lohnt sich deswegen ein Streit mit GMX und eine eventuelle Bekanntschaft mit einem Inkassobüro?
     
  6. Srman

    Srman Byte

    So wie ich den Gesetzestext verstehe, darf die Mwst-Anhebung bei Verträgen, welche VOR dem 1.September 2006 abgeschlossen wurden weitergegeben werden. Aber bei Verträgen, welche NACH dem 1.September 2006 abgeschlossen wurden eben NICHT.

    Genau das steht doch im Gesetzestext. Wenn nicht, worin liege denn sonst der Sinn dieses Gesetzestexts, wenn die Anhebung immer weitergegeben werden könnte?
     
  7. Nick Mike

    Nick Mike Halbes Megabyte

    Steht dort nicht so. Ich lese etwas anderes heraus. Erstmal nicht "darf", sondern "kann".
    Nochmal langsam. Jeder in Deutschland ist per Gesetz verpflichtet die erhöhte MWSt ab dem 01.01.2007 zu entrichten. Ausnahmen wie Lebensmittel etc. bestätigen die Regel. ;)
    Hier betrachten wir einen normalen Vertrag, der mit der erhöhten MWSt belegt ist. GMX muss auch dafür ab 01.01. die 19% abführen. Es ist logisch, das GMX diese Erhöhung an den Kunden weitergibt, würdest du auch so machen.

    Das GMX jetzt aber für ältere bestehende Verträge Kulanz zeigt und diese Preise nicht erhöht, ist doch schön. Die Differenz von 16 auf 19% muss GMX aber so oder so bezahlen, die bezahlen also drauf, nur um Kunden nicht zu prellen und zu verlieren.

    Aus obenstehendem Gesetzestext lese ich heraus, dass GMX genau bei solch Altverträgen den alten Preis lassen kann, ABER NICHT MUSS.
    Bei allen jüngeren Verträgen MÜSSEN sie es aber, dazu gehört auch dein Vertrag.
     
  8. Babu1940

    Babu1940 Viertel Gigabyte

    Nein! Bei Verträgen, die bis zum 31.08.06 abgeschlossen wurden kann (braucht aber nicht) die Steuer weitergegeben werden. - Da steht doch auch, daß Satz 1 nicht gilt, wenn etwas anderes zwischen dir und GMX vereinbart wurde. Das gilt nur für Verträge bis 31.08.06; bei späteren Verträgen gilt das aber nicht!

    Edit: NickMike hat es dir eben auch schon so gesagt:D
     
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