1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Grafik von geschützten Objekten verboten?

Discussion in 'Smalltalk' started by Masterdrage, Jun 15, 2005.

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  1. Guten abend.

    Ich bin selbst Hobbymäßig Grafikdesigner und beschäfftige mich Schwerpunktmäßig mit 3D Design wo ich auch gelegentlich Objekte erstelle die von Firmen (Siemens, BMW, NEC, etc.) entworfen und produziert werden. Nun hat sich ein Thema herum gesprochen das Firmen ein Werk (Bild, 3D Model), welches Ich, oder ein anderer Künstler erstellt hat rechtlich entfernen lassen kann.
    Es geht dabei um einen Mercedes aus dem Hause Daymler Crysler wo ein 3D Designer dazu aufgefordert wurde, diese Model samt aller Bilder zu löschen. Wohl bemerkt, der Designer hat das gesamte Model selbst 3dimensional konstruiert und diese Bilder erstellt. Dennoch meint Daymler Crysler das sie auf den Stern, das Design des Autos und weiterer Dinge eine Lizens haben und sie berechtigt alle Schritte zu unternehmen um diese Werke des Künstlers zu entfernen, sogar gerichtlich.

    Nun lautet meine Frage, ob eine Firma die ein Objekt kreiert und produziert wirklich so viele Rechte hat, das sie sogar Künstlerische Werke zerstören dürfen wenn sie dies wollen. :confused:

    Mfg
    Stephan Schulze

    PS: Konnte hier leider kein Forum finden was meiner Frage gerechter wurde als das Softwareforum.
     
  2. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Hi!
    Ich finde, mit Software hat Deine Frage nicht viel zu tun *schieb*
    Das simple Kopieren bestehender Entwürfe ist wohl kaum eine künstlerische Tätigkeit, dazu müßtest du schon selber was entwerfen.
    Wenn das "Objekt" nur noch ansatzweise zu erahnen ist, weil es verfremdet o.ä. ist, würde ich sagen, kann man es gerade noch als schöpferischen Akt durchgehen lassen.
    Im Zweifel frage doch einfach bei den entsprechenden Firmen nach, ob Du Kunstwerke auf Basis ihrer Entwürfe gestalten darfst. Ich kann mir nicht vorstellen, daß die das grundsätzlich ablehnen.

    Gruß, Andreas
     
  3. Nun die frage wäre, was heißt "simples kopieren". Kopieren wäre eher wenn ich einen SLK in meiner Garage bauen würde wie ein Hobbybastler in Polen. Aber hier wurden ja ganz andere Wiedergabeformen benutzt. Der Sinn sollte ja auch sein, dass dieses auto nicht entfremdet ist, sondern eine Grafische Computer Darstellung des richtigen Autos sein soll.

    Wenn das kein Schöpferischer Akt ist, müssten Bilder von Menschen oder Gegendständen die mit Pinsel gemalt wurden auch einfache Kopien sein. Logisch gesehen.
     
  4. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Meines Wissens gibt es im Gesetz dazu den Begriff der Schöpfungshöhe, die etwas selbst zu einem schützenswerten Werk macht. Erst dann ist es keine "Kopie". Das Problem dabei ist, dass dies im Einzelfall zu entscheiden ist. Ein Anwalt kann dazu bestimmt besser Auskunft geben.

    Gruss, Matthias
     
  5. schnulli60

    schnulli60 Kbyte

    Hier ein Auszug der Rechtshinweise auf der Mercedes Benz Seite:

    Urheberrecht
    Copyright 2004 DaimlerChrysler AG. Alle Rechte vorbehalten. Alle Texte, Bilder, Graphiken, Ton-, Video- und Animationsdateien sowie ihre Arrangements unterliegen dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums. Sie dürfen weder für Handelszwecke oder zur Weitergabe kopiert, noch verändert und auf anderen Web-Sites verwendet werden. Einige Internet-Seiten von DaimlerChrysler enthalten auch Material, das dem Urheberrecht derjenigen unterliegt, die dieses zur Verfügung gestellt haben.


    Um dieses herauszufinden, habe ich nur 15 Sekunden gebraucht. Auch wenn du nur ein Hobby-Grafiker bist, scheinst du dein Werk veröffentlich zu haben, und das ist nun mal nicht erlaubt.
    Bevor du demnächst ein neues Projekt startest, erst mal überprüfen, was erlaubt ist, und was nicht. Es kann nämlich sonst sehr teuer für dich werden.

    Viele Grüsse schnulli60
     
  6. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Das funktioniert so nicht. Er hat die Grafik ja selbst erstellt bzw. das Modell konstruiert. Du kannst auch genauso gut ein Auto auf der Straße fotografieren und veröffentlichen. Daran hat der Autohersteller auch keine Rechte. Wie gesagt, die pauschalen Aussagen helfen hier nicht weiter. Den Fall sollte man schlicht einen Anwalt beurteilen lassen.

    Gruss, Matthias
     
  7. schnulli60

    schnulli60 Kbyte

    Trifft ganz genau zu. Ich zitiere ...wo ich auch gelegentlich Objekte erstelle die von Firmen (Siemens, BMW, NEC, etc.) entworfen und produziert werden !!!
    Er verändert also Objekte, die von den Firmen entworfen und produziert werden, also auch die Rechte darauf besitzen, und diese verletzt er.

    Viele Grüsse schnulli60
     
  8. Also um es auch noch mal zu sagen, ich bin nicht derjenige der hier Probleme mit Daymler Crysler hat ;). Das Entworfen und Produziert bezieht sich hier auch auf das Handy oder das Auto was du kaufen kannst beim Handyladen oder im Autohaus und nicht das Produzieren dieses Bildes.
     
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