1. Bitte immer die Rechnerkonfiguration komplett posten!
    Vollständige Angaben zur Konfiguration erleichtern die Hilfestellung und machen eine zügige Problemlösung wahrscheinlicher. Wie es geht steht hier: Klick.
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  2. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Grafikkarte Uni Chrome Pro

Discussion in 'Notebooks, Netbooks' started by potlappen, Dec 20, 2006.

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  1. potlappen

    potlappen Byte

    Hallo, wer kennt diese Grafikkarte:
    VIA/ S3G UniChrome Pro IGP
    Sie war schon in meinem Laptop eingebaut. Meine Frage, mit welcher ATI Grafikkarten Version ist sie (wen überhaupt) vergleichbar?
    Wo sehe ich, ob sie fest installiert ist oder ob ich sie austauschen kann?
     
  2. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

  3. potlappen

    potlappen Byte

    :aua: Schock, Hab mir den Laptop hauptsächlich zum Spielen gekauft, das wird wohl nichts. Hätte mich vorher informieren sollen.
     
  4. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    na ja, ein seriöser Händler wird Dir das Teil problemlos umtauschen, wenn Du eh mehr Geld da lässt - und wenn Du online gekauft hast, hast Du einen Monat Widerrufsfrist! ;)
     
  5. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Nanu? 1 Monat? Ist das neu?
     
  6. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    Du liest meine Beiträge nicht! :motz: ;)

    aus http://www.widerrufsrecht.info/widerrufsrecht355/widerrufsrecht.html
     
  7. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Naja, ob die Schriftform nicht auch auf dem Monitor ihre Gültigkeit hat, dürfte eine interessante Frage für Juristen sein, aber der gewöhnliche Händler wird sich vermutlich erstmal stur stellen.

    Ach und lesen tu ich die Beiträge schon, nur vergesse ich den Inhalt so schnell wieder :D
     
  8. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    na ja, "stur stellen" und im Zweifelsfall vor Gericht Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe! :D

    auf den ebay-Veranstaltungen sind eigentlich auch immer Anwälte zugegen und die Verkäufer/Powerseller werden ausdrücklich darauf hingewiesen - sind inzwischen auch viele, die das umsetzen!

    als Beispiel wird da u.a. ein Fall angeführt, wo ein Käufer ein Auto nach über einem halben Jahr zurückgeben konnte, weil er keine Widerrufsbelehrung erhalten hat - musste wohl trotz mehrerer Tsd. gefahrener Kilometer nur ~ 300 €umel Nutzungsentschädigung bezahlen - so billig kommt man an 'nen Leihwagen! :totlach:
     
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