1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Grundrecht auf Information

Discussion in 'Smalltalk' started by ghost rider, May 10, 2003.

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  1. ghost rider

    ghost rider Megabyte

    Hi @ll,

    tja, wie Ihr wißt, fallen mir, wenn ich Zeit habe, doch die umöglichsten Dinge ein, so auch diesesmal ;-).

    Was meint Ihr zu meiner folgenden Überlegung?:

    Im Grundgesetz ist ja die Informationsfreiheit garantiert, was besagt, daß es jedem möglich sein muß, sich über die Quellen zu Informieren, die er eben bevorzugt.

    So, nun gehts ans Detail:

    Wenn man nun das Internet (Webradio) hierzu bevorzugt, dann ist ja der Telefonanschluß dazu Voraussetzung. Dies würde doch allerdings heißen, daß jedem ein Telefonanschluß (zur Internetnutzung) freigeschaltet werden <B>muß</B>, da er sich ja sonst nicht informieren kann....

    Was meint Ihr dazu?

    mfg ghostrider
     
  2. 60erjonny

    60erjonny Megabyte

    Hi
    Du hast natürlich Recht.
    Dann warten wir eben auf "unsere"Flat.Wird ja irgentwann mal verfügbar sein. :-)

    mfg
    Jonny
     
  3. 60erjonny

    60erjonny Megabyte

    Hi
    Zitat: Die Verlosung stellte der Konzern bereits
    im Januar ein, zum 23. Juni diesen Jahres muss das
    Unternehmen auch den restlichen ?Gewinnern? der
    Schmalbandflatrate den Vertrag kündigen. ?Das Angebot ist
    wirtschaftlich einfach nicht mehr zu halten?, sagte
    AOL-Pressesprecher Jens Nordlohne gegenüber unserer
    Nachrichtenredaktion.

    Wieso ist den dann, noch eine DSL-Flatrat für 29,90? noch tragbar?
    So eine Ungerechtigkeit! :-(

    mfg
    Jonny
    [Diese Nachricht wurde von 60erjonny am 21.05.2003 | 18:18 geändert.]
     
  4. 60erjonny

    60erjonny Megabyte

    Hi
    Hast du nicht eine AOL-FLat?
    Wird die nicht am 23.06.03 eingestellt?

    mfg
    Jonny
     
  5. ghost rider

    ghost rider Megabyte

    Hi,

    siehe meine Antwort weiter unten... ;).

    mfg ghostrider
     
  6. ghost rider

    ghost rider Megabyte

    Hi Spielkind,

    es geht ja ums Prinzip, daß eben als Voraussetzung für die Informationsbeschaffung, das der Telefonanschluß erst gar nicht gesperrt werden dürte, unabhängig ob man Sozialhilfe bezieht oder nicht..., ebenso wäre dann nämlich noch über das Quasimonopol der Telekom zu befinden, die ja vor allen Dingen in ländlichen Gebieten immer noch der einzig verfügbare Anbieter für den Internetzugang ist, ob dies dem GG nicht widersprechen würde...

    mfg ghostrider
     
  7. ghost rider

    ghost rider Megabyte

    @ Yorgos & 60erjonny:

    ich meinte auch nicht "kostenfrei", sondern ich meine eben damit, daß dann die Teledoof den Telefonanschluß gar nicht stilllegen dürfte...

    Es gab mal ein Urteil eines Gerichts, wo es hieß, daß ein Mieter, wenn er eben bevorzugt "Radio Eriwan" hören möchte, der Vermieter es dann dulden muß, daß eine Entsprechende Antenne installiert wird, die den Empfang dieses Senders ermöglicht...

    Analog würde ich das so mit dem Telanschluß sehen...

    mfg ghostrider
     
  8. 60erjonny

    60erjonny Megabyte

    Hi
    Auf was willst du hinaus?
    Das dir DSL freigeschalte werden muß... :-)
    Übriges steht ja glaub ich ,ja nicht da,wie man an Informationen kommen soll...

    mfg
    Jonny
     
  9. Yorgos

    Yorgos Viertel Gigabyte

    Hi ghostrider,

    netter Ansatz :)
    wird aber nicht funktionieren,denn dann müßtest Du jede Zeitung ebenfalls für lau bekommen und die Radio-und TV-gebühren wären dann auch Verfassungswidrig.
    Die Informationsfreiheit besagt ja nur das Du dich aus deinen bevorzugten Quellen informieren kannst,aber nicht das die Quellen kostenlos zugänglich sein müßen.

    mfg
    Y
     
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