1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Habe ne Frage zum EDV Recht

Discussion in 'Software allgemein' started by hacker19, Mar 6, 2002.

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  1. hacker19

    hacker19 Byte

    Habe ne Frage zum EDV (Datenschutzrecht)
    Bin 15 und gehe in eine Laptopklasse die Laptops sind unser Eigentum. Dürfen die Lehrer uns:
    a.) Eien (Spionagesoftware) zur Festplattenüberwachung und der Surfaktivitäten.
    b.) wollen sie uns verbieten Counterstrike zu spielen.
    hoffentlich kann mir wer helfen.

    Mfg hacker19
    ps. fals mir jemand den entsprechenden auszug aus dem EDV recht zu senden die Addy ist hacker19@chello.at

    Danke im Vorraus
     
  2. frederic

    frederic Halbes Megabyte

    Hallo Volker,

    das Problem wird weniger sein, die Überwachung oder wenigstens die Logdatei außer Gefecht zu setzen, als es vielmehr so zu tun daß man es nicht merkt. Aber da, jedenfalls dem Vernehmen nach, die meisten Lehrer mit EDV auf Kriegsfuß stehen und die Schüler, auch dem Vernehmen nach, jedenfalls den Vorteil der reichlichen Freizeit mit Internetunterstützung besitzen, geb ich der Schule im Zweifel nicht viel Chancen.

    Wohlgemerkt - können ist was anderes als dürfen.

    Gruß
    frederic
     
  3. neanderix

    neanderix Kbyte

    >Aber hier gings, wenn ich das recht verstanden hab, um die Zulässigkeit eines Überwachungsprogramms für Schüler-Laptops.

    Fuer Schueler-Laptops, die sich auch in das Schulnetzwerk einklicken duerfen.

    Das nur der Vollstaendigkeit halber.

    Abr: auf meinem privaten Laptop, den ich auch in der Schule nutze, wuerde ich eine solche Software auch nicht akzeptieren.

    Ich wuerde sie, sofern sie mir installiert wuerde, sogar eigenhaendig entfernen.

    Letzteres duerfte aber fuer Schueler, die Schul-Laptops bekommen, keine Option sein, schon gar nicht, wenn die Laptops unter Win NT, Win2K oder XP laufen sollten -- denn man wird dir auf einem solchen Rechner keinerlei Admin-Rechte einraeumen, und laeft der Rechner unter Win98 gibbet zumindest Aergr, wenn du installierte SW deinstallierst.

    Volker
     
  4. Adi4Web

    Adi4Web Byte

    > Uebrwachungstools auf den einzelnen Rechnern (und auch im Netzwerk) sind Datenschutzrechtlich bedenklich - und im Arbeitsleben bekaeme jeder Boss von den Richtern der A**** aufgerissen dafuer.

    Zuindest in der Schweiz: Wenn in der Richtlinie der Nutzung steht, dass das Surfverhalten verfolgt wird, ist das rechtens güldig.

    Gruss, Adi
     
  5. frederic

    frederic Halbes Megabyte

    Ja, auf dem Schulrechner, und im Schulnetzwerk trifft das voll zu. Da hat die Schule nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen.

    Aber hier gings, wenn ich das recht verstanden hab, um die Zulässigkeit eines Überwachungsprogramms für Schüler-Laptops. Das allein verhindert noch gar nichts, berührt die Nutzer aber in sehr viel tieferer Weise als nur ein Content-Filter. Einen solchen würd ich auch für Laptops, die Schüler für Schulzwecke erhalten, akzeptieren.

    Die Materie ist, ebenso wie zB. das aktuelle Thema öffentlicher Video-Überwachungen, rechtlich sehr vielschichtig, was auch viele Antworter erkannt haben. Auch deshalb ist mit einem einzelnen Begriff wie Aufsichtspflicht heutzutage nix mehr auszurichten.

    Gruß
    frederic
     
  6. frederic

    frederic Halbes Megabyte

    Ja klar, der Lehrer wird sonst wegen Beihilfe zum ****osgucken und Kriegspielen verknackt, weil ja ein Spionageprogramm das alles verhindert.

    Bin zwar kein Mediendesigner und kenne mich auch im EDV-Recht nicht ziemlich gut aus, aber diese Erklärung scheint mir ein wenig kurz zu greifen.

    Gruß
    frederic
     
  7. frame_x

    frame_x ROM

    Hallo hacker19

    bin Mediendesigner und kenne mich im EDV Recht zimlich gut aus.

    ich gebe den Antworten die du bekommen hast in einigen Punkten recht.

    Das Hauptkriterium an der ganzen Sache ist die Aufsichtspflicht deines Lehrers der sich natürlich gegen jedweglich Pflichtverletzungen schützen will. Dabei handelt es sich um den den Vorwurf er hätte es euch ermöglicht nicht Jugendfreie Software oder ****ografische Internet-Seiten zu öffnen.

    Diese Anschuldigung an einen Lehrer währe viel ernster zu bewerten als eine übertriebene Kontrolle.

    Du sölltest mit deinem Lehrer mehr Verständniss zeigen den wenn man ihn mit den oben genannten Anschuldigungen an den Karren fahren würde wäre es sehr bald aus mit eurem Untericht. Und dass für ein bisschen Spass?

    mfg franz
     
  8. petack

    petack Halbes Megabyte

    Da muss man ganz klar zwischen eurem PC und dem Schulnetzwerk, eurer Freizeitaktivität und Schulpflicht unterscheiden!

    (1) Was auf euren Rechner kommt und was nicht könnt ihr entscheiden, da ihr euch mit der Linzenzvereinbarung auseinandersetzen müsst.
    (2) Die Schule/ Uni /Betrieb usw. kann die Benutzung derer Resourcen limitieren wie es ihnen passt, da es ihr Eigentum ist.
    Ein Beispiel: Schüler dürfen nicht den "Lehrer"-Kopierer nutzen, sondern dürfen im benachbartem Copyshop bezahlen.
    (3) Die Schule darf euch im Spieltrieb unterbinden, wenn es der Ausbildung nutzt. So kam als es die ersten Moorhühner gab auch die Diskussion auf, ob und wann und wieoft ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz spielen darf. Grundsätzlich kann dort der Arbeitgeber wieder über seine Resourcen verfügen, so auch die Schule.

    EDV-Recht hat damit nichts zu tun. Datenschutzrecht nur in der Annäherung. Wichtig sind §§ betreffs des Eigentums und im Arbeits- Und Ausbildungsrecht die Pflichten der Azubis/Arbeitnehmer und die Rechte der Arbeitgeber/Ausbilder.

    !!! wichtig !!! Ich bin kein Jurist!
    Beschäfftige mich nur gerne damit ;-)

    Ciao petack.
     
  9. neanderix

    neanderix Kbyte

    Uebrwachungstools auf den einzelnen Rechnern (und auch im Netzwerk) sind Datenschutzrechtlich bedenklich - und im Arbeitsleben bekaeme jeder Boss von den Richtern der A**** aufgerissen dafuer.

    Was die Spielerei betrifft: wenn die Laptops euch *gehoeren*, dann ist es eure Sache, welche Programme darauf installiert sind - und spielen koennt ihr auch -- in eurer Freizeit.

    Allerdings kann euch die Schule durchaus untersagen, auch in den Pausen, das Schulnetzwerk zum Spielen zu benutzen - und sie koennen das durchaus einschraenken und bestimmte Spiele verbieten, andere wiederum erlauben.

    Das man waehrend des Unterrichts nicht spielt, sollte eigentlich selbstverstaendlich sein - aber da bin ich wahrscheinlich zu "konservativ" :-(

    Ansonsten kann ich meinem Vorposter nur beipflichten.

    Ach ja: Das rechtliche gilt natuerlich nur fuer Deutschland - wie das in Oesterreich, der Schweiz oder anderen EU-Laendern aussieht, weiss ich nicht.

    Volker
    [Diese Nachricht wurde von neanderix am 06.03.2002 | 18:56 geändert.]
     
  10. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Solch eine Erklärung hat mir mein Informatik-Lehrer aber auch irgendwann gegeben, als wir Doom im 386er-Netzwerk gespielt haben. Besonders heikel wird es, wenn z.B. indizierte Software im Netz landet und die 10-jährigen Kiddies Zugriff darauf bekommen.
    Was meinst Du wohl was bei denen zu Hause los ist, wenn die Ihren Eltern erzählen, wie schön das Blut gespritzt hat auf dem Schulrechner...
     
  11. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Gehe ich recht in der Annahme, daß Du freiwillig bei dieser LAPTOP-Klasse mitmachst? Du warst also einverstanden, daß der Unterricht ein wenig moderner gestaltet wird, indem Rechner zum Einsatz kommen, aus Kostengründen wohl die Eigenen. Wenn dem so ist, solltest Du Dich schon ein wenig an die Vereinbarungen halten, die sicher vorher getroffen wurden.

    Trotzdem halte ich es für bedenklich, Überwachungstools auf den Rechnern direkt einzusetzen. Daß die Surferei über das vermutlich angeschlossene Netzwerk überwacht wird, wirst Du Dir wohl gefallen lassen müssen.

    zu b) Spielen im Unterricht?? Wer verbietet denn sowas...
    Was ein Schüler dagegen in der Pause macht ist allein sein Problem. Benutzt Du dabei natürlich fremde Netzwerkkomponenten (Kabel, Server und Hubs) mußt Du Dich natürlich an die Richtlinien des Besitzers (Schule) halten.

    Ich denke mal, das EDV-Recht hilft Dir hier nicht immer weiter, versuchs mal eher mit den Paragraphen aus dem Schulgesetz /Ausbildungsverordnungen usw..

    PS: Ich bin der Meinung daß die Lehrer in Deutschland sowieso kaum noch etwas dürfen, daher geht die Ausbildungsqualität massiv den Bach runter. Vielleicht ist es in at etwas anders: Schüler die trotz gelockerter Unterrichtsbedingungen bereit sind, etwas zu lernen, vielleicht nicht nur weil sie gezwungen werden??
     
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