1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Haltwertszeit von Filmen

Discussion in 'Smalltalk' started by Newtron, Feb 23, 2008.

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  1. Newtron

    Newtron Byte

    Hi Leute, :nospam:

    ich wollte mal in Erfahrung bringen wie lange Filme unter das Urheberschutzgesetz fallen. Ich bilde mir ein, dass ich mal gelesen habe, das Filme nach einer bestimmten Zeit (ich glaube 15 Jahre) nicht mehr geschützt sind. Ergo , fallen diese Filme dann nicht in die Kategorie "illegal" beim downloaden. Entspricht dem denn die Wahrheit, oder war dieses nur ein Tagtraum meinereiner? Würde mich brennend interessieren. Da ich für die Schule gerne 2 Filme downloaden würde. Zum einen "Das Leben des Galileo Galilei" und als zweites "Die Leiden des jungen Werther". Danke schonmal in voraus für die Informationen.

    Newtron
     
  2. Crow1985

    Crow1985 Ganzes Gigabyte

    Das kann man pauschal nicht sagen.
    Aber Faustregel ist: 75 Jahre nach Tod des Künstlers gehen dessen Werke in Allgemeingut über.
     
  3. taichi01

    taichi01 Viertel Gigabyte

    Da fragst Du ein ganz heisses Eisen an... Deine "Einbildung" bringt Dich nicht weiter, ausser in einen juristisch bedenklichen Zustand, incl. Regress und Knast -
    Ansprüche.
    Je besser der Schinken verbreitet, um so höher der Regress- Anspruch.

    Versuche es einfach unter "Copyright" als Suche im Internet.
    :teach:

    @ Crow:
    - allg. ja, im Kulanzfall, in den USA keine Chance; in Frankreich würde ich es auch nicht auf einen Justiz- Streit ankommen lassen...
    - Deutschland wäre "billiger" aber nicht Erfolg- versprechender...

    @ Mod:
    - es besteht im Mom. keine Möglichkeit, den oberen Beitrag zu ändern/ ärgenzen > innerhalb des Time- Limits
     
  4. Newtron

    Newtron Byte

    Danke das ihr geantwortet habt. @ taichi01 Hab vor diesem Eintrag im Forum etwa 2 Stunden im Internet gesurft und halt nie eine Antwort gefunden die nicht nur um den heissen Brei ging. Daher hab ich mich entschlossen einen Thread zu starten wo ich Fakten bekomme. Ich finde es sehr nett das so schnell Antworten kamen. Hab auch nochmal nach "Copyright" gegooglet, aber wieder zu keiner zufriedenstellenden Antwort gekommen. Selbst bei Wiki gab es nur viel Lärm um nichts. Es ist ja schön und gut das sich heutzutage niemand die Finger verbrennen will (wie ich, darum frag ich ja nach) Aber sollte die Gesetzgebung nicht so klar definiert sein, dass die Menschen die unter der Judikative leben sich auch in ihr zurechtfinden. :confused:

    Newtron
     
  5. TheD0CT0R

    TheD0CT0R Dr. h.c. Mod

    Ja, schon klar... Ich frage mich immer wo und was die Leute gesucht haben wenn sie behaupten sie wäre schon x Stunden auf der Suche.

    UrhG komplett:
    http://bundesrecht.juris.de/urhg/index.html

    Abschnitt 7 "Dauer des Urheberrechts":
    http://bundesrecht.juris.de/urhg/BJNR012730965.html#BJNR012730965BJNG001401377
    Für dich relevant ist § 65.

    Für diesen Sonderfall lies § 52a "Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung".

    Ist sie doch. Wenn aber die Bürger die Gesetze nicht lesen kann der Gesetzgeber noch so ausführlich schreiben. Du siehst, das Problem liegt (wie so oft) am Empfänger. ;)
     
  6. Indako

    Indako Kbyte

    Wenn das mal so einfach währe. Denn leider steht nicht alles im Zusammenhang, sondern weit verstreut.

    Und das andere Probleme ist das sich diverse Gesetzliche Regeln sich widersprechen. Nur ein kleines Beispiel:

    Grundsätzlich habe ich das Recht auf eine Privatkopie.

    In einem anderen Gesetz ist dafür geregelt das ich für diverse Medien und Geräte zur anfertigung dieser Privatkopie eine Urheberabgabe beim Kauf pauschal bezahle.

    Ein drittes Gesetz verbietet mir aber wieder die Privatkopie, sofern ich dafür einen wirksamen Kopierschutz überwinden muß.

    Nur fehlt leider noch ein Gesetz was eindeutig sagt was ein Wirksamer Kopierschutz ist.

    Dafür sagt aber wieder ein anderer Teil des Gesetzes das dies mit dem Kopierschutz aber nicht für Computerprogramme gilt.


    Ein anderes sehr gutes Beispiel ist, das nicht mal das Justizministeriums weiß, was allgemeines Recht ist, sieht man an deren Muster-Widerrufsbelehrung. Wie vieleicht bekannt ist wurde diese ja von diversen Gerichten als Fehlerhaft beanstandet. Haben die im Justizministeriums die Gesetze nicht gelesen, oder hatte dies andere Ursachen laß ich mal offen.


    Indako
     
  7. TheD0CT0R

    TheD0CT0R Dr. h.c. Mod

    Das ist so nicht richtig, das ist kein "Recht" auf eine Privatkopie. Du hast das Recht auf freie Meinungsäußerung, du hast das Recht auf einen Anwalt, das Recht die Aussage zu verweigern usw. aber es gibt kein (einklagbares) Recht auf die Privatkopie. Oder anders gesagt: Eine Privatkopie ist nicht verboten, aber man hat auch kein Anrecht darauf.

    Aber wir schweifen gerade arg vom Thema ab... ;)
     
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