1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

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Hardwareversand.de - Garantieverfall

Discussion in 'Erfahrungen mit Firmen' started by The_Beaker, Apr 29, 2007.

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  1. The_Beaker

    The_Beaker Byte

    Hallo, ich hätte mal eine Frage.
    Und zwar möchte ich mir nen Rechner zusammenstellen bei Hardwareversand.de
    Den Zusammenbau sollen die selbst übernehmen, nur steht in den AGBs dass bei unautorisiertem eingriff die Garantie erlischt.
    Wie funktioniert dann bitte ein Aufrüsten wenn ich was nachrüsten will? Darf ich das dann nicht mehr?
    Und wenn ich die Einzelteile so bestelle ohne Zusammenbau, dann hab ich 2 Jahre Garantie?

    Irgendwie komisch. Wieso erlischt meine 2j Garantie wenn ich was an der Hardware ändere nur bei zusammengebautem oder nicht wenn ich selber zusammenbau? Versteht ihr wa sich meine? :spinner:
     
  2. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Da würde mal nach bei denen direkt nachfragen, was " nicht durch hardwareversand.de autorisierte Personen" sind.
    Vielleicht ist man ja als Käufer automatisch autorisiert? :rolleyes:
     
  3. Singapur

    Singapur Halbes Gigabyte

    Hardwareversand muß nur 2 Jahre Gewährleistung geben.
    Alle darüberhinaus gegebenen Garantien des Händlers sind freiwillig und werden nach seinen Bedingungen definiert.
    Die Garantien der Hersteller der Einzelteile, falls vorhanden, bleiben davon unberührt.
     
  4. The_Beaker

    The_Beaker Byte

    Das bedeutet wenn ich komplett was zusammenstellen lasse und zb ne neue Grafikkarte einbaue und es geht danach eine Komponente kaputt, dass die die trotzdem umtauschen müssen? :jump:
     
  5. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Theoretisch ja.
    Praktisch mußt Du denen aber evtl. nach den ersten 6 Monaten nachweisen, daß der Fehler schon von Anfang an bestand, nur in den ersten 6 Monaten muß Dir der Händler nachweisen, daß der Schaden nicht z.B. von Dir versursacht wurde.
    Da kommt es nun drauf an, wie kulant ein Händler ist, die Nachweise selber sind in der Regel nicht so einfach möglich...
     
  6. @ndi

    @ndi Megabyte

    Also ich habe mal im Fernseh eine Sendung gesehen, da haben die im Baumarkt z.B. eine Motorsäge gekauft, dafür gesorgt, dass sie defekt ist und zwar so, dass es ein Garantiefall ist und dann die Kettensäge auseinandergenommen (!) zurückgebracht. In den meisten getesteten Baumärkten hatten sie zuerst Ärger, einer hat sie jedoch sofort so angenommen. Der Grund: Laut Gesetz müssen Geräte bei einem Garantiefall zurückgenommen werden, egal in welchem Zustand.
    Ob das wirklich stimmt, weis ich jedoch auch nicht. Das habe ich nur im Fernseh gesehen.
     
  7. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Was nützt Dir das Entgegennehmen, wenn dann bei der Untersuchung herauskommt, daß es doch kein Garantiefall ist. Dann bitten die Dich nämlich zur Kasse.
     
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