1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Haus für 2,50 Euro ersteigert - Rechtsstreit

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by cheff, Aug 5, 2004.

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  1. oberpaul

    oberpaul Kbyte

    Das Recht hat die merkwuerdige Eigenschaft, dass man es
    behalten kann, ohne es zu haben.

    Joseph Unger
     
  2. Thistles

    Thistles Byte

    hey iks, Dir ist schon klar dass Du Dir da ggefebenfalls grad echt Ärger eingehaldelt haben könntest?

    Denn wir reden hierbei nicht nur von Worten wie Betrug, sondern von echten Straftatbeständen!

    Betrug bringt bis 5 Jahre...

    Interessant ist die Definition: "in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen", das ist dann nämlich ein besonders schwerer Fall. Und das gibt 6 Monate bis 10 Jahre.

    Ganz klar: Du kannst keine Geschäfte mit Dir selber schleissen, also kannst Du keine zwei Accounts für legale Gründe haben, WENN diese Accounts in irgendeinem Zusammenhang stehen.

    Naja wirst schon Glück gehabt haben, dass ebay so was in der Regel nen Scheiss interessiert.

    Ich würd ja noch mal drüber nachdenken...

    Gruss,
    Thistles
     
  3. tobias m

    tobias m Byte

    Hey, die IP von iks:p ist doch gespeichert,
    kann das Moderatorenteam da nicht wegen versuchtem bzw. angekündigtem Betrug das ganze der Anwaltschaft melden?

    Ein Versuch wärs immerhin wert...
     
  4. Indako

    Indako Kbyte

    Hallo

    Na klar intressiert es Ebay einen Scheiß. Warum sollten sie auch wirklich dagegen vorgehen. Denn je höher der Verkaufspreis am Ende ist, um so höher ist auch die Provision für Ebay. Und wer kürzt schon freiwillig seine Provision.

    Indako
     
  5. Zeus

    Zeus Halbes Megabyte

    Und Du hast keine Ahnung von Jura. Um ersteres geht es ja gerade, also um das "Ob". Anhand einer "Rechtsauffassung" kann man kaum kritisch nachprüfen, was da im einzelnen genau vorging.

    Einzig, es dürfte feststehen, daß man mit dem Ergebnis noch ein paar Jahre wird warten dürfen. Mal schauen, ob die Sache auch bis zum BGH getrieben wird.
     
  6. MDA

    MDA Byte

  7. Natürlich wird das bis zum BGH gehen !

    Da würde ich schon aus reiner Gehässigkeit für sorgen.

    Evtl. sollte man auch gleich noch Anzeige wegen Betruges erstatten !
     
  8. schangele

    schangele Byte

    Dieser Meinung bin ich auch, denn eine Auktion ist doch kein Kindergarten. Es gab ja schon mal so ein Fall wo jemand ein Auto für 500? ersteigert hat dass eigentlich 500.000? wert ist. Er hat das Auto natürlich nicht bekommen, ungerechte Welt !!!
     
  9. RaBerti1

    RaBerti1 Viertel Gigabyte

    Na, die Autos mit dem Wert von 500000? sind wohl eher selten bei EBAY zu haben. Da würde mich dann schon mal interessieren, welche Quellen es für diese Meldung gibt.

    Da gabs doch auch noch so eine Geschichte um eine Versteigerung von Schmuck ab 1?. Bevor die Auktion ablief, meldete sich der Verkäufer beim einzigen Bieter per Email, daß aber ein Verkauf für 1? nicht möglich sei... Ich meine, daß dort der Verkäufer auch auf die Nase gefallen ist.

    Ähnlich war es mit dem Passat, der anstatt für 27000? dann für einen dreistelligen Betrag auf gerichtliches Urteil hin den Eigentümer wechselte.

    Meine Auffassung:
    Wer bestimmte Mindestbeträge erwartet, der soll das auch bei EBAY im Verkaufsformular entsprechend eintragen. Und wenn da jemand meint, sich auf seine Position als Vermittler zurückziehen zu können, dann nur in dem Fall, daß er auch den wahren Verkäufer nennt. "Ich hab keine Ahnung von dem Kaufobjekt und versteigere es für einen Freund", um sich die Gewährleistungsregeln vom Hals zu halten, zieht nicht.

    MfG Raberti
     
  10. Ja oh großer Herr, als ob du alles und jenes zum BGH bringen könntest. Revisionen werden in den seltensten Fällen überhaupt angenommen, da meistens das Landgericht eine richtige Auffassung vertritt.
     
  11. Gast

    Gast Guest

    Unsinn, Schwachsinn bis in die Steinzeit. Vor einiger Zeit hat so ein Wahnsinniger seine Niere versteigert. Was soll denn in so einem Fall gemacht werden wenn so ein Trottel die Niere ersteigert. Dann werden wir im Gebäude vom BGH einen Provisorischen OP einrichten und die Niere dann vor Ort explantieren.
    Ich denke mal die Leute sollen ein bischen das Hirn einsetzen und nicht wegen jedem Sch... klagen. Die Gerichte sind eh schon bis obenhin zugemüllt wegen so nem Mist wie einem Maschendrahtzaun, Knallerbsenstrauch...

    SERVUS
     
  12. Zeus

    Zeus Halbes Megabyte

    Die Niere, um die es Dir ging: Gerichte sind dazu da, Recht zu sprechen. Sie sind ein Instrument der ritualisierten Streitentscheidung zur friedlichen Beilegung von Konflikten in zivilisierten Gesellschaften.

    Insbesondere auch ein Aufklärungsgedanke verknüpft sich mit dieser Aufgabe. So ist wohl eine solche Versteigerung gemäß §§134, 138 BGB (Gesetzeswidrigkeit wohl wegen TransplantationsG oder - als Auffangtatbestand - wegen Sittenwidrigkeit (hier: Ausbeutung einer Zwangslage)) nichtig. In diesem Sinne sollte man immer die berühmte Formel vom Pacta sunt servanda (Verträge sind einzuhalten) um den Zusatz "sofern sie nicht gegen Rechts und Gesetz verstoßen" ergänzen.

    MfG
     
  13. Indako

    Indako Kbyte

    Hallo

    Du hast wohl übersehen, hier geht es nicht um eine Kleinigkeit. Es geht hier um ein ganzes Haus.

    Für mich stellt sich hier nur eine Frage, was währe wenn die Frau ausversehen statt 2,50 Euro 2,5 Millonen eingegen hätte. Durch Tippfehler oder so. Ich glaube in diesem Fall würde er vor Gericht gehen und von der Frau fordern, das sie für ein Billighaus die 2,5 Millionen auch bezahlt. Da würde ihn kaum Intressieren das eigentlich kein Normaler Mensch, ein 104.000,00 Euro-Haus für über 1 Millionen kaufen würde.

    Sollte die Frau verlieren, heißt das für Ebay nur, gleiches Recht für alle:
    Erst mal einfach drauf los bieten, oder los bieten lassen, ob der Endpreis dann auch der Preis ist für den ich kaufen will, bzw. verkaufen will, das klärt man hinterher, indem man sagt, also für den Preis wollte ich nicht kaufen, verkaufen. Pech gehabt!!!

    Der Sinn würde damit verloren gehen. Das ist es gerade das Spannende, das man Schnäppchen macht und was extreme billig kauft, wenn sonst keiner die Sache will, oder extreme viel dafür bekommt weil sich ein paar Käufer genau das haben wollen, egal was es kostet, weil sie es woanders nicht bekommen.

    Indako
     
  14. Zeus

    Zeus Halbes Megabyte

    Das ist keine Frage der Spannung, sondern schlicht Ausfluß der Marktwirtschaft: Wer es schafft, einen hohen Gewinn zu erzielen, soll ihn auch behalten dürfen. Allerdings - und das ist die Pointe - betrifft das beide Seiten, also idR Verkäufer und Käufer. Meist jedoch wehrt sich der VK mit Händen und Füßen wider ein Verlustgeschäft. Um diese Weigerung aufzubrechen, muß man eben in einem Rechtsstaat klagen. Ebenso, wie der VK auf Zahlung klagen würde, muß eben auch der VK umgekehrt haften.
     
  15. Eljot

    Eljot Halbes Gigabyte

    Angenommen, die gute Tante gewinnt alle Prozesse und bekommt dann die Bude zum Neuwert von z.B. 200.000,- Euro. Dann wäre das ein Zugewinn von 199.997,50 Euro. Das bekommt doch jedes Finanzamt mit. Und wenn die zuschlagen, bleiben der Tante nur noch dreiviertel vom halben Haus übrig. Und der Anwalt will auch noch sein Geld, steitwertabhängig. Die Tussi wird doch nie glücklich, höchstens der Anwalt. 'Schuster, bleib bei deinem Leisten' - würde ich sagen.
    Gruß Eljot
     
  16. Indako

    Indako Kbyte

    Hallo

    Wenn sie den Prozeß gewinnt, dann bezahlt der andere ihren Anwalt. Also bei Erfolg kein Probleme.

    Na und das Finanzamt dürfte auch nicht so schlimm sein. Mehr als Schenkunkssteuer dürfte nicht fällig werden. Und die ist genau so hoch, als ob sie das Haus von einem Dritten geerbt hätte. Somit übersteigt es auf keinen Fall den Wert des Hauses. Und alle Unkosten können auch noch als Werbungskosten abgesezt werden von der Schenkungssteuer.


    Indako
     
  17. freaknerd

    freaknerd Kbyte

    du meinst den "schon ab ein Euro"-Blödsinn??

    m.f.g.
    FreakNerd
     
  18. Dieser Blödsinn mit 1 Euro liegt daran das ebay sonst noch wesentlich mehr abgreift und das obwohl die Auktion ev. gar keinen Käufer findet und zweitens bekommt man ERHEBLICH weniger Gebote , wenn man einen "normalen" Startpreis eingibt !

    Also bitte etwas sachlicher bleiben !

     
  19. Pate

    Pate Byte

    Ich weiß gar nicht was ihr habt! Ein Irrtum liegt doch nur vor wenn der Verkäufer sofort bemerkt hätte das es ein falscher Preis gewesen ist. Er muß sich dann sofort mit Ebay in Verbindung setzten und die Auktion anullieren. Genauso geht es bei einem falschen Gebot. Wenn ich aus versehen statt 1,00 1000,00 eingeben habe muß ich mich sofort an den Verkäufer und Ebay wenden das das Gebot ein versehen war! Aber nach einigen tagen wo die Auktion dann beendet ist zu sagen upss war ein Versehen ist lächerlich! Stand nicht mal irgend wo bei Ebay wie man sich zu verhalten hat wenn man ein falsches Gebot abgegeben hatt? :rolleyes:

    Die Frau hat außerdem Prozesskostenbeihilfe beantragt, zahlt also sowieso nicht für ihren Anwalt, denn richtig begründet besteht immer aussicht auf Erfgolg. Wenn sie gewinnt zahlt der Prozessgegner den Anwalt, wenn sie verliert der Steuerzahler. Und wieso sollte das Finanzamt kommen und ihr ihr dreiviertel des Hauses wegnehemen? Sie hat das Haus rechtmäßig erworben und auf die 2,50 Steuern bezahlt!
     
  20. mroszewski

    mroszewski Viertel Gigabyte

    [​IMG] warten wirs ab was daraus wird, ob sie tatsächlich für 2.50 € das Haus bekommt.
     
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