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Heft 11/2014, Seite 34 - Ihr DSL doppelt so schnell

Discussion in 'Heft: Fragen zur aktuellen PC-WELT' started by Kantiran, Oct 12, 2014.

Thread Status:
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  1. Kantiran

    Kantiran Kbyte

    Achtung: Der Beitrag ist sehr ausführlich = sehr lang geraten = sieben DIN-A4 Seiten.
    Wer ihn sich nicht antun möchte: Bitte. Aber dann auch nicht über ihn herziehen oder sonstiges negatives Posten.
    Danke schon jetzt.

    Alleine der Beitrags Titel ist mehr als übertrieben, insbesondere, da kein DSL-Nutzer das, was an seinem DSL-/VDSL-Anschluss leitungstechnisch Netto maximal durchrauschen kann, in irgendeiner Art und Weise technisch beschleunigen kann.
    Sie wird ja auch mit "bis zu ..." beworben.

    Was können die Provider dafür, das deren Kundschaft und so einige PC-Fachzeitschrift Redakteure anscheinend auch, diese Aussage IMMER in den falschen Hals bekommen, sprich missdeuten?

    Wer mit den "bis zu..." Angaben der Provider nicht einverstanden ist, kann sich ja an die Bundesnetzagentur wenden. Schließlich hatte sie solche Angaben nicht nur abgesegnet (genehmigt) sondern ist auch die zuständige Beschwerdestelle.

    Was können die sogenannten "virtuellen Provider" (sind alle die ohne eigenes Leitungsnetz ab ihrem Kunden bis zum örtlichen HVT/DSLAM bzw. Outdoor/DSLAM, z. Bs. Vodafone, congstar, O2, 1&1 usw.) dafür, wenn sie auf die Leitungstechnik, z. Bs. zum Messen der techn. möglichen maximal Bandbreiten, vom Leitungsinhaber = ihrem Leitungs- und Technik Vermieter, keine oder nur sehr ungenaue Angaben zur Verfügung gestellt bekommen?

    Wie praktiziert es Deutschlands größter Leitungsnetzinhaber (ist i. d. R. auch derjenige, der sein Leitungsnetz an die "virtuellen Provider" = seine Mitbewerber vermietet) mit seiner im Produkt beworbenen maximal DSL-Bandbreite, obwohl er es, da vollen Zugriff auf die Leitungstechnik = auf seine HVT/DSLAM's bzw. Outdoor/DSLAMs eigentlich, auch im Voraus = ohne das die interessierte Kundschaft erst einen Auftrag erteilt, am Besten wissen müsste?
    Wie alle anderen auch = mit "bis zu....".

    Nicht einmal dessen Endkunden Bestell-Hotline kann (oder will nicht) bei einer telefonischen DSL-/VDSL-Verfügbarkeitsanfrage (vor Auftragserteilung) eine verbindliche Aussage, geschweige denn Zusage zur am Anschluss technisch maximal zur Verfügung stehenden DSL-/VDSL Bandbreite machen.

    Es kommt IMMER die Aussage:

    Das kann erst nach Auftragserteilung durch einen Techniker vor Ort festgestellt, gemessen werden.

    Wenn es die Hotline des Leitungsinhabers im Vorfeld nicht kann, wie sollen das erst die Mieter seines Leitungsnetzes (ohne technischen Zugriff darauf) messtechnisch feststellen, ermitteln können?

    Nur nebenbei:
    Wie ist es denn bei den beworbenen maximal WLAN-Geschwindigkeiten und den Festplatten Speichergrößen?
    Das die beworbenen WLAN-Leistungen Brutto-Werte sind (Netto gerade mal die Hälfte leisten) und diese in der Praxis nie erreicht werden und das die beworbenen Festplattenspeichergrößen, z. Bs. 1TB, ebenfalls mehr als geschönt sind (Netto inkl. installiertem OS um die 948 GB nutzbar), darüber scheint sich fast keiner aufzuregen.

    Wie ist es denn mit den beworbenen "nur x-Liter/100 km" Spritverbrauchs-Angaben der Autoherrsteller? Regt sich darüber einer auf, wenn dieser "geschönte" Verbrauch in der Praxis so gut wie nie zutrifft und im Gegenteil fast immer darüber liegt?

    Wie ist es mit den beworbenen Höchstgeschwindigkeitangaben (übrigens auch mit dem "bis zu...") der Autohersteller? Regt sich darüber einer auf, wenn er diese mit seinem fahrbaren Untersatz auf unseren normalen Straßen nie erreicht?

    In der Rechnung? Nicht in Rechnung von Deutschlands größtem (angeblich beliebtesten) Provider. Das gebuchte Tarif Tempo? Fehlanzeige.
    Es wird lediglich ein Produkt benannt,, z. Bs. „Call & Surf Comfort (5) / Standard.

    Wer es nicht glaubt:
    Habe die Kundenkopie einer Telekom-Rechnung vor mir liegen.
    Das aufgeführte Produkt: Call & Surf Comfort (5) / Universal
    Von darin enthaltenem = zugelassenem „DSL-Tempo“ keine Rede – auch nicht extra aufgeführt.
    Wird darin eine Erklärung zur (5) aufgeführt? Nein. Warum auch? Der Kunde darf sie sich entweder mühsam im Telekom FAQ-Bereich suchen oder er muss in der Tarif-Leistungsbeschreibung (die er bei Vertragsabschluss erhalten hat) nachlesen.

    Das soll jetzt kein „Hochloben“ sein, aber was ist beim „blauen“ anders als bei der Telekom?
    A) In seiner Tarifbezeichnung wird nicht nur die im Gesamtprodukt enthaltene Bandbreite benannt, die aber auch dann eine „bis zu…“ ist, was der interessiert Kunde im Angebotstext Text nachlesen kann und der Bestandskunde in der zu den Vertragsunterlagen erhaltenen Leistungsbeschreibung oder im Kundencenter.

    B) Er ist einer der wenigen (virtuellen) DSL-Provider (über Kupferaderleitungen und ohne eigenes Leitungsnetz), der noch einen 6.000er Tarif im Portfolio führt.

    C) Sollte ein Kunden den 16.000er Tarif gebucht haben, sein Anschluss (über Kupferaderleitung der Telekom) aber leitungstechnisch (was dem Provider von der Telekom gemeldet wird) ein „bis zu 6.304 kBit/s“ werden wird, wird der Kunde darauf hingewiesen. Er kann den erteilten 16.000er Auftrag entweder stornieren (da technisch realisierbare Bandbreite weniger als 50%) oder ändert in den noch angebotenen „bis zu 6.000 kBit/s“ Tarif.

    Nen größeren (laienhaften) Unsinn in Bezug auf Länge des Telefonkabels, das sich ab APL technisch korrekter „Verzweigerkabel“ nennt, habe ich lange nicht mehr gehört.

    Die „erste im Wohnbereich des Kunden befindliche Telefondose = TAE-Dose genannt“ gehört, auch wenn es andere (wie z. Bs. der schlecht informierte Redakteur) gerne anders sehen würden, bei DSL-/VDSL noch nicht zum rechtlich (von der Bundesnetzagentur) abgesegneten Netzabschluss der Provider und schon mal gar nicht zum Netzabschluss des tatsächlichen Leitungsinhabers = des Vermieters des Leitungsnetzes inkl. Technik (APL, BSA usw.).

    DSL-/VDSL-Netzabschluss = Ende der Provider- besser der Leitungsnetzinhaber Zuständigkeit (weil dieser für die sogenannte „letzte Meile“ zuständig) ist immer noch der APL (das Telekomeigentum) – entweder im Hausanschlussraum (als kleiner grauer Kasten mit Telekom-Logo) oder an der Hausaußenwand (Kasten mit ovalem Deckel).

    Wer ist für die Telefonanschlussleitung und deren Länge zwischen APL und erster TAE-Dose zuständig?
    Richtig, der Hauseigentümer bzw. Anschlussinhaber.

    Der allergrößte Unsinn:
    Die Telefonanschlusskabellänge, technisch korrekter, die Länge des schwarzen, beim Kunden am APL (am Telekomeigentum) ankommende Verzweigerkabels bezieht sich
    A) Bei ADSL/ADSL2+ (nur über die vorhandene Kupferaderleitung = über das Verzweigerkabel):
    Auf die Leitungsstrecke des Verzweigerkabels zwischen dem APL (dem Telekomeigentum) und dem örtlichen HVT/DSLAM (umgangssprachlich Vermittlungsstelle genannt = Telekomeigentum). Diese Strecke wird auch als „letzte Meile“ bezeichnet, für die IMMER nur der tatsächliche Leitungsinhaber (i. d. R. die Telekom) den alleinigen Zugriff hat, ergo dafür auch technisch verantwortlich ist.

    B) Bei VDSL (über Kupferader- und Glasfaserleitung):
    Auf die Kupferaderleitungsstrecke Verzweigerkabels zwischen dem APL (dem Telekomeigentum) und dem örtlichen Outdoor/DSLAM (am Straßenrand zu finden) mit u. a. darin verbauter aktiver Glasfasertechnik.
    Auch diese Kupferaderleitungsstrecke wird als „letzte Meile“ bezeichnet, für die ebenfalls IMMER nur der tatsächliche Leitungsinhaber (i. d. R. die Telekom) den alleinigen Zugriff hat, ergo dafür auch technisch verantwortlich ist.

    Örtliche Glasfaser Outdoor/DSLAMs unterhält und installiert sowohl die Telekom (für ihr VDSL) als auch die Technologiepartnern (wie QSC, Telefonica usw.) der Telekom Mitbewerber und kleinere, oft örtlich begrenzt tätiger Glasfasernetzbetreiber wie z. Bs. KEVAG-Telekom (für ihr VDSL-Leitungsnetz).

    Nicht ganz korrekt. Näher an den Kunden entweder durch Einbau von Glasfasertechnik im näher vorhandenen aktiven KvZ (meist Telekomeigentum) oder durch Neubau (in dessen unmittelbaren Nähe) eines Outdoor/DSLAMs mit aktiver Glasfasertechnik, was voraussetzt, dass dieser ans örtliche Glasfaserleitungsnetz angebunden ist. Diese Netzarchitektur nennt sich „FTTC“.

    FTTC = Fibre-to-the-Curb zu Deutsch: Glasfaserleitung bis zur Bordsteinkante

    Welche Leitungslänge? Richtiger: Die letzte Meile der Kupferaderleitungslänge (des Verzweigerkabels) zwischen APL und KvZ (mit Glasfaser- auf Kupferadertechnik) verkürzt sich dadurch auf wenige hundert Meter.

    Falsch. Wenn dann: Mit dem Übertragungsverfahren VDSL2.
    Vorausgesetzt der KvZ bzw. Outdoor/DSLAm ist ans örtliche Glasfaserleitungsnetz angeschlossen.

    Falsch, sondern: mit VDSL2-Vectoring (ITU G993.5 / G.Vector) bis zu 100 MBit/s. Kleiner Wermutstropfen: Hat die Telekom, denn nur sie kann Vectoring-Technik bereitstellen (da dazu verdonnert auch ihrem Mitbewerb = ihren Glasfaserleitungsnetzmietern), noch lange nicht überall wo leitungstechnisch möglich realisiert.

    Kleine Randbemerkung, die Kunden des „blauen Providers“ mit älteren Branding FRITZ!Boxen interessieren dürfte und den meisten PC-Zeitschrift Redakteuren, die sich mit Internetzugängen und der Technik befassen, unbekannt sein dürfte:
    An diejenigen, wo demnächst Telekom VDSL2-Vectoring zur Verfügung steht (von der Telekom auf das vom blauen gemietete Leitungsnetz geschaltet wird) versendet der „blaue“ kostenlos eine VDSL2-Vectoring fähige Branding FRITZ!Box, z. Bs. die 7272.

    Für alle anderen FRITZ!Box Nutzer:
    Die FRITZ!Box VDSL2-Vectoring Unterstützung wie am schnellsten herausfinden? Siehe im Handbuch, Bs. für die 7272, Seite 18:
    3.2 Voraussetzungen für den Betrieb
    Bei „Internetanschluss“ muss was von „ITU G.993.5“ zu lesen sein.

    Negatives Bs. einer für VDSL2-Vectoring ungeeigneten FRITZ!Box:
    Die 7170. Siehe Handbuch, Seite 13 = fehlendes „ITU G.993.5“.
    Aus diesem Grund tauscht der blaue aus Montabaur die 7170 Brandings ja kostenlos aus.

    Die Anschaffung des erstgenannten wäre heraus geschmissenes Geld.
    Der Anschlussinhaber wird damit nie die tatsächliche Leitungsleistung (ab APL = rechtsverbindlicher Anfangsmesspunk) messen können – da kein Zugriff auf den „rechtlich verbindlichen Endmesspunkt“ im örtlichen HVT/DSLAM bzw. Outdoor/DSLAM“. Gemessen und rechtsverbindlich ist bei DSL-/VDSL2 was? Richtig, immer die Messstrecke der sogenannten „letzte Meile“, die IMMER am APL beginnt und nicht an der im Haus befindlichen TAE-Dose, dem Splitter, dem Router oder noch schlimmer, dem Rechner.

    Mit einer FRITZBox die Leitungskapazität herausfinden? Nur bedingt und seeeehr ungenau.
    Deren detaillierte Infos zum Status der DSL-Verbindung sind, da nicht wirklich gemessen (ne FRITZ!Box ist nun mal kein Messgerät) sondern von ihrer Software = der Firmware, errechnet, sind mehr als geschönt und, wen wundert’s, daher auch nicht rechtsverbindlich, sprich, sich mit diesen beim Provider zu melden um die dort abgebildete höhere „Leitungskapazitäts Bandbreite“ zu bekommen: Nutzlos.
    Zumal ein „virtueller Provider“ wie der „blaue“ darauf eh keinen Einfluss hätte – handelt es sich doch bei von den „virtuellen“ vermarkteten und angemieteten DSL-/VDSL2-Leitungsnetz (die sogenannte „letzte Meile über Kupferaderleitungen“) i. d. R. um das von Deutschlands (angeblich) beliebtesten Kupferaderleitungsnetzinhaber.

    Laienhaft = falsch. Dies wurde von der Software (der Firmware) anhand der im Übertragungsprotokoll mit übermittelten Leitungsdaten errechnet und stellen die geschönte, theoretische Max. Datenrate dar, die aber NIE in der Praxis (vom Techniker des Leitungsinhabers mit anerkannter Messtechnik gemessen) zu erreichen ist. Welche (theoretische) max. DSLAM-Datenrate geht, legen schon mal gar nicht die „virtuellen Provider OHNE eigenes Leitungsnetz“ (z. Bs. O2, Vodafone, 1&1, congstar usw. usw.) fest. Sie hängt, technisch bedingt, ganz alleine von der tatsächlichen Leitungslänge (bei Kupferaderleitungen = echte Länge der „letzten Meile“), der Qualität, dem Signal-/Rauschabstand und weiteren (technischen) Faktoren ab. Ein „virtueller Provider“ hat darauf keinen Einfluss. Im Gegenteil: Nicht er schaltet – hat ja keinen Zugriff auf die Technik (den HVT/DSLAM bzw. Outdoor/DSLAM) sondern er lässt Schalten und zwar per Auftragserteilung an den Leitungsvermieters, der i. d. R. die Telekom ist. Er kommt zum Schalten? Techniker eines „virtuellen Providers“? Nein. Sondern ein Telekom Techniker.

    Ebenfalls falsch. Das errechnete (geschönte) Tempo wird auch in der Praxis unter optimalsten Bedingungen nie erreicht. Ginge es nach meiner FRITZ!Box 7390, hätte mein „vollwertiger 16.000er Anschluss“ momentan eine „Leitungskapazität“ von sage und schreibe 19892 kBit/s im Down und 1180 kBit/s im Up.
    Das ist pure Utopie. Laut im Frühjahr erfolgter rechtsverbindlicher Messung (durch Techniker des Leitungsinhabers = einem Telekom Techniker) rauschen Netto max. 14.848 kBit/s (Down) und 1.042 kBit/s (Up) durch die Kupferaderleitung zwischen meinem APL und dem HVT/DSLAM, der sich (echter Leitungsweg) ca. 410 m entfernt befindet.
    Wie oben: Eine FRITZ!Box ist kein rechtlich anerkanntes Leitungs-Messgerät.

    Bei FRITZ!Boxen ab OS-Firmware ist der Weg dahin noch einfacher. Wundert, dass ihn ein Redakteur, der angeblich vom Fach ist, nicht beschreibt. Der „kürzere Weg“: http://fritz.box – auf der FRITZ!Box Übersichtsseite unterhalb von „Anschlüsse“ auf das blau hinterlegte „DSL“ und dann auf den Reiter „DSL“.

    In der FRITZ!Box angezeigte „Aktuelle Datenrate“:
    Sie ist ebenfalls geschönt und nicht rechtsverbindlich = kann für eine Mängelrüge nicht herangezogen werden da von einer Software (der Firmware) errechnet und nicht von einem rechtlich anerkannten Messgerät gemessen.
    Wobei es sich beim Router eh um den rechtlich falschen Messpunkt handelt.
    Nebenbei:
    Ginge es nach meiner Original AVM FRITZ!Box 7390:
    Momentane „Aktuelle Datenrate“ im Down = 17693 kBit/s / 1179 kBit/s im Up. Das ist Utopie und weit weg von der Realität.

    Deren Ergebnisse sind nur als „Annäherungswerte“ zu behandeln, die auf Grund ihrer „falschen und obendrein langen Messstrecke über mehrere Hops = Zwischenstationen“ weder rechtsverbindlich sind, noch zur eventuellen Mängelrüge herangezogen werden könnten – erst recht nicht vom für die „letzte Meile der Kupferaderanschlussleitung“ zuständigen Leitungsinhabers (der Leitungsvermieter an die virtuellen Provider) anerkannt würden.

    Rechtsverbindlich und für die „nutzbare Geschwindigkeit des geschalteten Internet-Zugangs“ maßgebend:
    A) Der vom Anschlussinhaber gebuchte „bis zu…“ Tarif
    B) Die zwischen APL und der Gegenstelle (HVT/DSLAM bzw. Outdoor/DSLAM) leitungstechnisch max. mögliche Datenübertragungsrate (ohne Hops über andere Backbons) – gemessen mit rechtlich anerkannter Messtechnik – und zwar vom Techniker des Leitungsinhabers.

    Und wer ist u. a. verantwortlich, wenn der User nicht das (Annäherungs-)Ergebnis erhält, das er sich erhofft hat? Keinesfalls der Provider und schon mal gar nicht der für die „letzte Meile“ zuständige.
    Sondern?
    Der mit aktiven Add-ons und aktiven Zusatzleisten zugemüllte Browser, der lahme Live-Scan der „ach so günstigen“ Sicherheitssuite, im Hintergrund laufende autom. Downloads (Download von Windows Updates, Download der Virendefinitionsliste usw.), Messung per WLAN anstatt über die Ethernetkabelverbindung angestoßen, das mangelhaft abgeschirmte und eventuell noch aus Deutsche Bundespost Zeiten stammende Telefonanschlusskabel zwischen TAE-Dose und APL, die Asbach uralte TAE-Dose aus Deutsche Bundespost Zeiten, das schlecht abgeschirmte Ethernetverbindungskabel zwischen Router und TAE-Dose bzw. Splitter, die vielen Zwischenstationen (Hops genannt) zwischen Rechner und Server des Speed-Test Anbieters.

    Na und? Kann die Kupferadertelefonanschlussleitung auf „der letzten Meile“ leitungstechnisch nicht mehr als 6.304 kBit/s wird die FRITZ!Box auch ADSL und nicht ADSL2+ anzeigen. Die ADSL2+ Übertragungstechnik kommt erst ab leitungstechnisch möglichen 6.304 kBit/s und 16.384 kBit/s zum tragen.

    Was ist das denn für ein laienhafter Tipp?
    Wovon sind besonders die virtuellen Provider = die Telekom Mitbewerber ohne eigenes Leitungsnetz abhängig? Von dem, was Ihnen der Leitungsinhaber (ihr Vermieter) leitungstechnisch an der gemieteten Leitung (der TAL) zur Verfügung stellen kann. Kann er darauf einen Einfluss ausüben? Nein.
    Was ist, wenn in eventuell noch nicht mit neuer Technik ausgestatteten und recht kleinen örtlichen HVT/DSLAMs (dem Telekom Eigentum mit exklusivem, alleinigen Zutritt), die in einigen ländlichen Gebieten immer noch vorzufinden sind, keine ADSL2+ Port (BSA genannt) vorhanden sind? Hat ein virtueller = von der Telekom abhängiger Provider auf deren Ausbau einen Einfluss? Nein. Kann er seinen Vermieter zu etwas zwingen, z. Bs. von ADSL auf ADSL2+ Umschalten? Nein.
    Was ist, wenn die „letzte Meile“ der Kupferadertelefonanschlussleitung technisch eh nie mehr als 6.304 kBit/s erreichen wird und der zuständige Leitungsnetzinhaber im Ortsnetz keinen DSL-/VDSL Ausbau vorgesehen hat?
    In diesem Falle beißen fürs betreffende Ortsnetz auch die virtuellen Provider auf Granit.
    Hier gäbe es (bei Internet-Zugang übers vorhandene Kupferaderleitungsnetz) dann die Möglichkeit, dass sich, wie in unserer Nachbar Verbandsgemeinde, ein örtlicher Anbieter mit eigenem Glasfasernetz findet, der das unterversorgte Ortsnetz VDSL2-fähig macht.

    Vermittlungsstellen (HVT/DSLAMs) unterhält wer? Ein Leitungsinhaber mit Kupferadertelefonleitungsnetz. Unterhalten die „virtuellen = die Telekom Mitbewerber“ eigene HVT/DSLAMs? Nein. Haben sie Zutritt zu denen des Leitungsinhabers = ihres Vermieters? Nein. Ergo können und dürfen sie darin keine eigene ADSL2+-fähige Technik verbauen. Wer lässt sie darin, von Technikern des Leitungs- und HVT/DSLAM-Inhabers, einbauen, vorausgesetzt der HVT/DSLAM ist dafür platzmäßig geeignet? Ihr Kollokations = Technikpartner für TAL-Anschlüsse ohne Telekom BSAs, wie z. Bs. QSC, Telefonica usw. Bei Ortsnetzen mit max. 6.304 kBit/s ist davon auszugehen, dass sich dafür auch keiner der für virtuelle Provider tätige Kollokationspartner für einen entsprechenden Ausbau interessieren wird.

    Wann zwecklos? Siehe Anmerkung zum letzten Zitat.
    Was sind die Online Verfügbarkeitschecker der Provider Wert? Nichts. Sie sagen lediglich aus, ob im Ortsnetz DSL Verfügbar ist aber keinesfalls, welche nutzbare Bandbreite (nach Beauftragung) am eigenen Anschluss realisiert werden wird.
    Hier mal der Telekom Auszug zum Online Verfügbarkeitsergebnis:
    Worauf müssen sich die virtuellen = ohne eigenes Leitungsnetz für ihren Online gestellten Verfügbarkeitscheck verlassen? Auf die vom Leitungsinhaber zur Verfügung gestellten Ortsnetz-Datenbanken. Und diese sind, was nicht wundert, keinesfalls auf dem aktuellsten Stand.
    Kleines Bs. aus einem Nachbarort:
    Der „blaue“ Verfügbarkeitschecker sagt für die geprüfte Adresse aus, dass „bis zu 50 MBit/s“ oder „bis zu DSL 16.000“ möglich wären.
    Die Telekom = der Leitungsinhaber des örtlichen Leitungsnetzes, dass der aus Montabaur für seine TAL-Anschlüsse mit angeblich möglichem VDSL2 bzw. ADSL2+ bei ihr mieten muss, übermittelt für die gleiche Adresse eine angebliche Verfügbarkeit für DSL 6000 RAM IP. Der erste Hammer: Während des DSL 6000 RAM IP Bestellprozesses wird frech und frei folgendes behauptet:
    Ihre Vorteile
    Internet Flat – mit bis zu 16 MBit/s Download und bis zu 2,4 MBit/s Upload

    Und das, obwohl der Checker etwas ganz anderes festgestellt hat.

    Der zweite Hammer:
    An der Adresse wird zur Zeit ein Telekom Tarif mit „DSL 2000 RAM“ und Festnetztelefonie genutzt.
    Telefonische Anfrage bei der Telekom Hotline bezüglich mehr DSL-Leistung ergab erst vor ein paar Tagen einen Negativbescheid.

    Der dritte Hammer:
    Uns wurde aus verlässlicher Quelle übermittelt, dass im besagten Nachbarort kein für VDSL2 gedachtes Glasfaserleitungsnetz existiert und auch in naher Zukunft keines kommen wird. Grund: Der Ort wird von einem Kabelnetzanbieter mit bis zu 100 MBit/s versorgt. Das die virtuellen Provider darauf nicht zugreifen können, dürfte klar sein?

    Da fragt man sich, wie:
    A) Der blaue auf die Verfügbarkeit von „bis zu 50 MBit/s“ bzw. „bis zu DSL 16000“
    B) Die Telekom auf „DSL 6000 RAM IP“ mit bis zu 16 MBit/s Download und bis zu 2,4 MBit/s Upload
    kommt?
    Ergo: Online Verfügbarkeitschecker der Provider lügen, dass sich die Balken biegen.

    Ein größeren Unsinn habe ich lange nicht mehr gehört. Warum sollte der Provider, wenn die bestellte Bandbreite der geschalteten entspricht, seinen Kunden ausbremsen? Ist ein „virtueller ohne eigenes Leitungsnetz“ hat er auf die „technisch realisierbare“ Bandbreite weder Einfluss, noch kann er, da kein Zugriff auf die Technik seines Leitungsvermieters, eine Bremse einbauen. Das könnte er, wenn es sich um eine „TAL mit Kollokationstechnik“ = ohne Regio- bzw. Fernanschaltungszuschlag handeln würde, wie der blaue bei seinem „Surf & Phone-Flat Special“, der ab 100GB/Monat auf max. 1024 kBit/s bis Ende des Abrechnungsmonats ausgebremst wird. Für alle anderen seiner DSL-/VDSL-Tarife gilt: Kein künstliches Ausbremsen – warum auch?

    Das muss man nicht. Schließlich sieht die Technik des Anbieters anhand der letzten Login-/Synchronisationsdaten selbst, was die Leitung momentan kann und was nicht.

    Zwecklos. Warum? Siehe weiter oben unter Check 3. So mancher in der Technik Hotline wird innerlich grinsen, wenn Kunden mit Screenshot der FRITZ!Box DSL-Statusinfo einen Mangel anzeigen wollen.

    Es sind nicht die DSL-Gegenstellen, sondern aktive Outdoor/DSLAMs mit darin verbauter Glasfaseranschlusstechnik, an denen der daneben stehende KvZ (mit kupferadernem Verzweigerkabel) verbunden wird.

    Ist der gedachte KvZ (mit passiver DSL-Technik) nicht geeignet, wird daneben ein aktiver Outdoor/DSLAM gebaut, der mittels spezieller Verbindungstechnik mit dem KvZ, der sogenannten „letzten Meile“ = dem kupferadernen Leitungsnetz zum APL beim Anschlussinhaber verbunden wird.
    Der bzw. die örtlichen Outdoor/DSLAMs werden per Glasfaserleitungen entweder mit dem örtlichen HVT/DSLAM verbunden (weil dessen ankommende Leitung eh ans Glasfasernetz angeschlossen ist) oder an einem im weiteren Umfeld stehenden, größeren Glasfaserverteilerknoten, der entweder der Telekom gehört oder vom Telekom Mitbewerber angemietet wird.

    Was für ein technischer Dünnpfiff. Wie bereits mehrmals beschrieben: Die sogenannten virtuellen Provider unterhalten kein eigenes Leitungsnetz. Oder meint der Verfasser „an den Provider Backbone“? Wenn Ja: Warum schreibt er nicht?
    Es ist wohl kaum anzunehmen, dass die drei größten deutsche Internetprovider unzureichend dimensionierte Backbons unterhalten. Somit hat sich auch der letzte Zitatsatz eher als „vom Redakteur mehr als laienhaft ausgedachtes“ herausgestellt.

    Ebenfalls, wie weiter oben dargestellt, mehr als zwecklos. Die fadenscheinige Messwerte von Geschwindigkeits-Tests sind, wie bereits beschrieben, weder rechtsverbindlich, noch interessieren sie die Provider Technik. Die verlassen sich auf das (für die letzte Meile), was ein Techniker des Leitungsnetzinhabers = Vermieter der TAL-Leitung, rechtsverbindlich gemessen, festgestellt hat.
     
  2. Kiton

    Kiton Halbes Gigabyte

    Sehr ausführlicher und interessanter Beitrag :spitze: .
     
  3. Kantiran

    Kantiran Kbyte

    :danke: dafür.
    Wenigsten einer, der die drin steckende Arbeit anerkennt.

    Was mich ein klein wenig ärgert:
    Das die im Thread steckenden "fachlichen Infos" so einige der PC-WELT Redakteure anscheinend nicht zu interessieren scheint. Anderes ist es nicht zu verstehen, warum in deren DSL-Artikeln IMMER WIEDER der gleiche "laienhafte Müll" geschrieben wird, wie z. Bs., dass die nutzbare "DSL-Geschwindigkeit mittels Speedtest gemessen werden kann" usw. usw.

    Oder vertitt man dort (weil auf dem hohen Ross sitzend) die Auffassung, dass sich in Foren eh nur Anwender mit Grundkenntnissen bewegen?
     
  4. consulting

    consulting Halbes Megabyte

    Man sollte die "fachliche" Qualifikation von Redakteuren bei "Fach"zeitschriften tunlichst nicht immer hinterfragen.
    Da gibt es angesichts der Mittelknappheit bei den Printmedien eine erschreckende Bandbreite.
    Ihnen steht eine Leserschaft gegenüber, die es überwiegend auch nicht "drauf" hat.
    Sigmund Freud: Den Wahn merkt nicht, wer ihn selbst noch teilt... :)
     
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