1. Liebe Forumsgemeinde,

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Heft 4/2013, ab Seite 50 - "Profi-Tricks für die Fritzbox"

Discussion in 'Heft: Fragen zur aktuellen PC-WELT' started by Kantiran, Mar 1, 2013.

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  1. Kantiran

    Kantiran Kbyte

    Echte Profi-Tricks sehen anders aus - sie verleiten auch niemanden dazu, "unrechtes" (siehe weiter unten bei "Verletzung von Firmeneigentum") zu tun.

    Seite 50
    Sorry, es wird „Garantie“ mit „gesetzlicher Gewährleistung“ gleichgesetzt - was die meisten Endverbraucher ebenfalls immer wieder gleich setzen – einem PC-Zeitschrift Autor mit Fachwissen aber nicht passieren sollte.

    Gegenüber dem Provider/Händler wäre auf alle Fälle „der gesetzlich geregelte, 2-jährige Gewährleistungsanspruch“ flöten – auch dann, wenn die nach 6 Monaten beginnende Beweislastumkehr noch nicht begonnen haben sollte.
    Eine (freiwillige) Garantie kann (nicht muss) nur ein Hersteller für das von ihm hergestellte Produkt aussprechen. Händler bzw. Provider müssen für die von ihnen verkaufte Hardware nur die gesetzliche, 2-jährige Gewährleistung leisten.
    Solange die „gesetzliche Gewährleistungsfrist“ nicht beendet ist, muss sich der Käufer als aller erstes an den Händler / Provider wenden und nicht an den Hersteller – wobei sich AVM hier sehr kulant zeigt.
    Der von den meisten Providern praktizierte Vorabaustausch in der Gewährleistungsfrist oder bei der freiwilligen Überlassung einer Herstellergarantie“ ist hingegen ausgeschlossen.

    Nicht für jede FRITZ!Box (nicht wie vom Autor geschrieben "Fritzbox") existiert eine "freiwillige, 2- oder 5 Jahre Herstellergarantie" (Beginn immer ab Kaufdatum an den Erst-Endabnehmer - das bei einer "Branding FRITZ!Box" immer das Rechnung- /Auslieferungsdatum an den Kunden des "blauen Providers" ist).

    Beispiel mit nur 2 Jahren "freiwilliger Herstellergarantie":
    - Branding FRITZ!Box Fon 7312 (siehe hier, Seite 116).
    Laut AVM Beginndatum der „freiwilligen Herstellergarantie“:
    Ab Auslieferung an den Erst-Endabnehmer

    Der kann rein rechtlich gesehen, nur ein Kunde des „blauen“ aus Montabaur sein.

    Beispiele mit nur 1 Jahr "freiwilliger Herstellergarantie", d. h. für den Rest hätte (bei Neuware) der gesetzliche Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler/Provider gegriffen:
    - Branding FRITZ!Box Fon 7170 SL (Herstellergarnie bereits abgelaufen)
    - Branding FRITZ!Box Fon 7141 (Herstellergarnie bereits abgelaufen)
    - FRITZ!Box Fon 7140 (Herstellergarnie bereits abgelaufen)

    Was vergessen wurde:
    Handelt es sich um eine gemietete FRITZ!Box, wie sie z. Bsp. der Provider EasyBell für monatlich 4,50 EUR im Angebot hat, ist nicht nur das oben genannte (das kleinere Übel) flöten – der Anwender würde dann sogar eine „Verletzung an Firmeneigentum“ (stellt gem. BGB eine Straftat dar) begehen – was ihm u. U. sehr teuer zu stehen kommen wird.

    Da dieser Umstand im Artikel nicht erwähnt wird, ist das auf Seite 53 "Eigene Firmware für die Fritzbox erstellen“ beschriebene, meiner Meinung nach auch eine Anleitung zum Begehen einer Straftat. Nicht immer ist das bei einer FRITZ!Box „per Software machbare“ auch legal.

    Seite 51
    Hat den Nachteil, dass sich der Anwender das Kennwort auch merken- oder irgendwo aufschreiben muss.
    Wie oft kommt es vor, dass Anwender Ihre Kennwörter vergessen?
    Das Wiederherstellen nützt nichts wenn:
    A) das Kennwort der Sicherungsdatei vergessen wurde (was nicht selten vorkommt)
    B) das vorher eingerichtete FRITZ!Box Kennwort (zum Aufruf der Benutzeroberfläche) vergessen wurde (was nicht selten vorkommt – siehe einschlägige Forenbeiträge)
    C) nicht mindestens die zum Zeitpunkt der Sicherung installierte Original FRITZ!Box Firmware Version installiert ist.

    Wenn nichts mehr geht: Fitzbox Recovery Tool
    1.) Die Hersteller Produktbezeichnung lautet FRITZ!Box und nicht Fritzbox.

    Frage an Herrn Thomas Rau:
    Was ist richtig? Pcwelt oder PCWELT? Doch eher PCWELT oder? Warum wird die korrekte Bezeichnung von Hersteller-Produktnamen nicht eingehalten?

    2.) Von „LAN-Kabel“ (was, wenn man es genau nehmen würde „Local Area Network (LAN) Kabel“ bedeuten würde) zu sprechen, ist technisch falsch – auch wenn sich diese „laienhafte“ Betitelung mittlerweile in den Foren eingebürgert hat - was einem PC-Zeitschrift Autor mit Fachwissen nicht unterlaufen sollte.
    LAN in Deutsch ausgedrückt? Lokales Netzwerk, dass in der Ausdehnung (ohne Zusatzmaßnahmen) auf 500m (Netzwerkkabellänge) begrenzt ist.

    Im AVM Handbuch sowie die gestartete Recovery-Tool Software spricht von „Netzwerkkabel“, womit ein Ethernetkabel in der mind. Kategorie Cat-5/5e (Standardkennzeichnung EIA/TIA-568) gemeint ist.

    Die Netzwerk-Switch-Buchsen (RJ45) einer FRITZ!Box (nicht Fritzbox) sind und wurden vom Hersteller schon immer mit LAN und nicht mit „Port“ beschriftet – wenn mehrere vorhanden (2 bis 4) mit LAN 1 bis LAN 4.
    Bei der alten FRITZ!Box Fon WLAN (nur eine Netzwerk-Switch-Buchse) ist diese nur mit LAN beschriftet.

    An welche mit LAN beschriftete Netzwerk-Switch-Buchse das Netzwerkkabel fürs Recovery zwischen Rechner (PC oder Note-/Netbook) angeschlossen werden muss, sagt das zur FRITZ!Box gehörende Recovery-Tool.
    Pauschal von „…stecken Sie das Kabel an Port 1“ zu sprechen ist fachlich falsch.
    Mit „...Neustart“ ist wohl der von Windows XP gemeint. Unter Windows 7/8 kein Windows Neustart und keine Deaktivierungsfrage zu „Mediasensing“.
    Quatsch. Wenn die IP-Einstellungen der Netzwerkkarte gemäß Recovery-Tool Anweisung (bei den aktuellsten FRITZ!Box Modellen auf „ alles Automatisch beziehen“) – wird die FRITZ!Box schon beim ersten Versuch gefunden.
    Grund:
    Die Tool-Software ist so gestaltet, dass sie fürs Formatieren des Flashspeichers und neu schreiben der enthaltenen „AVM Firmware“ in den Flashspeicher auf die in der FRITZ!Box „fest“ (unveränderbar) verankerte Notfall-IP zugreift (Standardgateway IP und DNS-Server IP = 169.254.1.1 / IPv4-Adresse = 169.254.1.2 / Subnetzmaske = 255.255.0.0).
    Ab Windows Vista:
    In den Netzwerkeinstellungen das IPv6 - Protokoll deaktivieren und testweise auf "Arbeitsplatznetzwerk" umstellen.

    Was wundert:
    Warum wird in PCWELT 04/013 die FRITZ!Box Recovery-Funktion erneut (dieses mal von einem anderen Autor) beschrieben?

    Seite 52 Das verrät Ihnen die Fritzbox
    Für das, was der Befehl zum „Urlader-Environment“ auflistet, ist kein Telnet-Zugang erforderlich. Geht auch über die FRITZ!Box Benutzeroberfläche.

    Vorgehen (bei einer aktuellen FRITZ!Box Fon WLAN 7390 mit Firmware OS 05.50):
    „System“ – „Inhalt“ – ganz unten auf „FRITZ!Box Support“ – auf „Support-Daten erstellen“ – es wird eine .txt Datei erstellt – Datei mit „Wordpad“ oder „MS Word“ (nicht mit dem „Windows Standard Editor“) öffnen und wundern, welche „ausführlichen Angaben“ so auftauchen. Dagegen ist der beschriebene Telnet-Befehl ein Waisenkind.
    Ob der Verfasser den FRITZ!Box Befehl http://fritz.box/cgi-bin/webcm?getpage=../html/support.html an einer aktuellen FRITZ!Box getestet hat? Glaube mal Nein. Funktioniert bei der damit getesteten FRITZ!Box Fon WLAN 7270 v3 (Firmware 74.04.88) und FRITZ!Box Fon WLAN 7390 (Firmware OS 05.50) nicht mehr wie vom Autor beschrieben. Es geht das bereits oben beschriebene „FRITZ!Box Support Fenster“ auf. Um die vom Autor beschriebene Datei (keine .html sondern eine .txt Datei) zu erstellen muss auf „Support-Daten erstellen“ geklickt werden. Rest wie oben bei „Urlader-Environment“ beschrieben.

    Seite 54 Kasten „Was sagt AVM dazu?
    Mich wundert, dass AVMs Pressesprecher auf so eine, sorry, recht "laienhafte" Frage - nicht anders reagiert hat. Nehme aber an, dass er sich innerlich ins Fäustchen gelacht hat.
     
  2. chipchap

    chipchap Ganzes Gigabyte

    Im Impressum steht PC-WELT, in den e-mail-Adressen "...@pcwelt.de".

    Ansonsten halte ich die Anleitung auch für rechtlich unhaltbar.
    Bei einem Miet-/ Leihgerät darf ich nun mal nichts verändern, besonders Firmware nicht.
     
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