1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

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Helmholtzkiez erlaubt einen Monat nur Elektroautos

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by archetyp99, May 6, 2014.

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  1. archetyp99

    archetyp99 Byte

    Das ist doch mal ein schönes Beispiel dafür, wie sich Klimarettungspsychose und Zwangsbeglückungsdrang nahtlos in "Totalitarismus soft“ umsetzen. Selbst wenn dieses gutmenschliche Treiben in einer Stadtteilversammlung eine Mehrheit fände, verletzte es immer noch die Grundrechte der anderen Bürger.

    Wie in Klimarettungskreisen üblich, werden die Grundrechenarten souverän außer Kraft gesetzt. Denn sonst wüßten die Leute doch, daß die Energiebilanz von Elektroautos verheerend ist. Selbst der Kostenvorteil durch die Windspargelplantagen bleibt vorläufig ein angeblicher, von der mehr als bescheidenen Praxistauglichkeit gar nicht zu reden.

    Aber schon der für seine umfassende Bildung bekannte Joschka Fischer brachte es öfters auf den Punkt, den Popper meinte: "Wie kann etwas, das vernünftig ist, freiheitsfeindlich sein?".
     
  2. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Es gibt ein Grundrecht auf Auto fahren...? :grübel:
     
  3. archetyp99

    archetyp99 Byte

    Im Prinzip ja. Allerdings uneingeschränkt nur außerhalb der Dreimeilenzone :cool: Drinnen ist dann die StVO zuständig.

    Ansonsten würde die allseitige Anerkennung der von den Aufklärern formulierten Definition der Freiheitsrechte viele Konflikte vermeiden: Der Mensch hat das Recht, alles zu tun, was nicht die gleich- oder höherrangigen Rechte anderer verletzt. Für die Abgrenzung ist nicht Kreti oder Pleti zuständig, sondern der durch eine Verfassung dazu allein ermächtigte Gesetzgeber, und auch das nur über den berühmten (fiktiven) "Gesellschaftsvertrag". Nun ist bekanntlich, mit den für alle geltenden Einschränkungen durch die StVO usw., allen das Autofahren gestattet. Insofern hat der Bürger sicher kein Grundrecht i.e.S. auf Autofahren, wohl aber das Grundrecht auf Selbstbestimmung in der Wahrnehmung dieses ihm gesetzlich zustehenden Rechtes. Ohne Bevormundung durch andere. Hat was mit dem Gleichheitsgrundsatz zu tun, demzufolge es zwischen Gleichen weder Befehlsrechte noch Gehorsamspflichten gibt.
     
  4. Cold Steel

    Cold Steel Megabyte

    Nicht aufregen. Das Helmholtzplatzproblem wurde schon wieder gekippt, findet nicht statt.
     
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