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Hermes bezahlt nicht Versanschaden (PC-Versand)

Discussion in 'Smalltalk' started by Gayson, May 18, 2004.

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  1. Gayson

    Gayson Kbyte

    Hallo!
    Ich habe über ebay einen PC verkauft.
    Die Kaufabwicklung ging problemlos, habe dann den PC über den Hermes Versand verschickt.

    Der Käufer hat den PC nach Empfang gleich ausprobiert, mit dem Ergebnis, dass der PC nicht startet. Der PC war, wie der Käufer bestätigen kann, sehr gut abgepolstert. Nur hat sich beim Transport der Kühler gelockert, und als der PC gestartet wurde, ist der Prozessor durchgebrannt.
    Der Käufer hat eine Schadensmeldung abgeschickt, mit einem Kostenvoranschlag eines Fachmannes (insgesamt 95 Euro).
    Heute an der Käufer einen Brief von Hermes bekommen, dass der Schaden nicht von Hermes bezahlt wird.

    Hätte der Käufer erst in den PC reinschauen müssen?
    Oder müsste Hermes eigentlich zahlen? (Ich dachte, dafür wäre ja die Vericherung da...)

    Über eine Antwort würde ich mich freuen, und auch über eine weitere Vorgehensweise.
    Mfg
     
  2. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Mit welcher genauen Begründung wurde das abgelehnt?

    Leg einfach nächstes Mal einen Zettel bei, daß alles auf korrekten Sitz kontrolliert werden soll.
    Als Kunde würde ich jedenfalls beim Kauf eines Komplettrechners nicht erst den Kühler einbauen wollen.

    Gruß, Magiceye
     
  3. drheinlaender

    drheinlaender Halbes Megabyte

    Das kann ja wohl nicht Dein Ernst sein.
    Es gibt nicht Wenige, die keinen blassen Schimmer haben, was alles in einem Rechner drin ist. Die würden nie den Prozessor oder den Kühlkörper finden. Das würde bedeuten, sie müssten den Rechner erst zu einem Fachmann bringen oder einen kommen lassen.
    Ich denke, dass der Verkäufer seiner Sorgfaltspflicht nachkommen muss und dafür sorgen, Transportschäden zu vermeiden.

    Der Käufer kann davon ausgehen, dass der Rechner betriebsfertig ist, wenn er nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, entsprechende Kontrollen durchzuführen bzw. diverse Transportsicherungen zu entfernen
     
  4. Wolfgang77

    Wolfgang77 Ganzes Gigabyte

    Verwende leichte ALU-Kühler bis max. 400 g mit eingepresstem Kupferkern und verschraubtem 80 mm Lüfter. Der Kühler sollte über ein Dreipunktbefestigung (3 Punkt Halteklammer) verfügen.

    Zum Beispiel den Spire WhisperRock.

    Grüße
    Wolfgang
     
  5. Gayson

    Gayson Kbyte

    Werd mich wahrscheinlich mit Schadensteilung mit dem Käufer einigen, nochmal Glück gehabt ;).

    Für die Zukunft:
    Soll ich das nächste Mal den Kühler ausbauen? Müsste ich dann auch noch Wärmeleitpaste mitschicken oder reicht es, wenn der Kühler einfach draufgestecjt wird?
    Oder soll ich einfach den ganzen Innenraum mit Papier (DINA4) ausstopfen?
    Oder gar den Kühler mit Paketband festkleben (kann das was kaputtgehen?)?

    Wäre für Tips sehr offen.
    Mfg
     
  6. Gast

    Gast Guest

    Hi !

    sowas hinterher zu beurteilen ist schwierig, wenn?s nicht in böser Häme ausarten soll ...

    Ich sehe es als Sorgfaltspflicht vom Empfänger, einen PC vorher zu öffnen und die Komponenten und Anschlüsse auf korrekten Sitz zu überprüfen.

    Hermes ist imo aus der Nummer raus, da sie nach §425 HGB den Auftrag ordnungsgemäß erledigt haben. Der Schaden ist ja erst nach Ablieferung entstanden.

    Allerdings hat Wolfgang77 nicht unrecht und es ist wohl am sinnvollsten, wenn ihr Euch den Schaden teilt.

    :(
     
  7. Wolfgang77

    Wolfgang77 Ganzes Gigabyte

    Hallo,

    das Fehlverhalten liegt doch bei dir, man transportiert / versendet einen PC nicht mit montiertem Kühlkörper. Zudem muss das Paket gekennzeichnet seien "Vorsicht Glas... nicht werfen... usw.

    Grüße
    Wolfgang
     
  8. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Das lässt sich so nicht sagen, allerdings kann man es durchaus auf ein Versäumniß des Empfängers abwälzen. Die Sache mit der Transportversicherung ist in meinen Augen eh der größte B...... - bis jetzt musste ich jedem Versicherungsfall über Einspruch und sonst was gehen, so das der Aufwand meist in keinem Verhältnis zum zu erstattenden Wert steht - Standardausrede: "Die Verpackung entspricht nicht den AGB's". Wenn das nicht reicht, werden schon mal bei der Aufnahme des Schadenfalls falsche Angaben ins Protokoll geschrieben. Nunja, ich spar mir vermehrt die Versicherung und kalkuliere einen Prozentsatz als Schaden ein und gut. Kommt auf die Dauer preiswerter...

    Gruss, Matthias
     
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