1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Hoher Schadensersatz

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by deoroller, Apr 24, 2014.

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  1. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    "Würde der Kläger mit seinen Forderungen durchkommen, hätte das Folgen für das komplette System der Bewertungen im Internet", sagt der Augsburger Rechtsanwalt Alexander Meyer, der Allrutz vertritt.

    Das Bewertungsdsystem krankt eh daran, dass es nicht glaubwürdig ist.
    So sollten man erst nach einer gewissen Nutzungszeit bewerten können, weil man in den ersten Tagen noch euphorisch von dem Neuerwerb ist oder unglücklich, weil man nicht damit klar kommt.
     
  2. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Jedes anonyme Bewertungssystem ist für die Katz. Aber so lange die große Mehrheit Bewertungen unreflektiert zum Bestandteil ihrer Kaufentscheidung macht, wird sich an der jetzigen Praxis nichts ändern - siehe auch ADAC, TÜV oder die heilige Stiftung.
     
  3. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Es ist schon deshalb unglaubwürdig, weil sich professionelle Bewerter finden und anbieten, die gegen Geld oder Sachleistungen alles aus Gefälligkeit positiv bewerten.
    Dazu gibt es genau, vorgeschriebene Anleitungen, wie man seine Identität verschleiert und was man wie zu bewerten hat.
    OCZ ist ja auch mal damit aufgefallen und existiert auch nicht mehr. Es machen wohl alle, aber wer sich erwischen lässt, fällt so tief, wie es nur geht. Keiner von den "sauberen" Geschäftspartner will dann etwas damit zu tun gehabt haben.
    Rette sich, wer kann, heißt es dann nur noch.
     
  4. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Das gibt es auch in die andere Richtung. Speziell bei Hotelbewertungen u.ä. ist es sehr beliebt, den direkten Mitbewerber so eins auszuwischen.
     
  5. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Daraus kann man auch eine Dienstleistung machen, indem man andere im Namen anderer verklagt und einen Großteil des Schadenersatzes einbehält.
    Ich glaube aber, dass das schon längst gemacht wird...

    Das Geschäftsmodell wäre dann auch gefährdet bei einem objektiven Bewertungssystem.
     
  6. Eljot

    Eljot Halbes Gigabyte

    Bei der Bewertung eines Kaufs im Internet sollt man tunlichst unterscheiden zwischen dem Produkt und dem Händler. Ist das Erzeugnis mangelhaft usw., kann eben nur dieses negativ bewertet werden - nicht aber der Händler. Im Falle von verspäteter Lieferung, Reklamation, Umtausch, Gelderstattung, schlechter Verpackung mit beschädigter Ware usw. kann der Händler bewertet werden. Hier wären dann exakt die Fakten zu nennen. Im geschilderten Fall hat sich vermutlich der Käufer aus Ärger über das Produkt seinen Groll am Händler ausgelassen. Auch wenn der Händler gewissermaßen für das Produkt haftet, hergestellt hat er es sicher nicht. Hier sollte man doch fair sein.
    Gruß Eljot
     
  7. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    mei, wie glaubwürdig ist das denn? für 50K Gewinn müsste er doch einige Hunderttausend €uronen Umsatz machen und Amaz*n soll ihn wg. eines Fliegengitters für ein Paar €umel ausgeschlossen haben? ja nee, ist klaaar ... :dumm:
     
  8. Hnas2

    Hnas2 Ganzes Gigabyte

    Bei der Vielzahl von Verkäufen, die solche Onlinehändler tätigen, ist es doch ganz normal, dass es da auch die eine oder andere negative Bewertung gibt, egal ob wegen des Produktes oder eines Problems mit dem Händler. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Amazon (oder Ebay oder auch andere) wegen einer einzelnen Bewertung einen Verkäufer aus seinem Portal ausschließt. Da muss wohl mehr dahinter stecken.
     
  9. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Mit Fliegengitterkram als Händlersklave beim Ausb.....? Nee, nicht wirklich. Da musst du noch Geld mitbringen. [​IMG]
     
  10. wenje

    wenje ROM

    Mir ist passiert, dass ich bei einer negativen Bewertung bei einem Ebay-Händler, von diesem ganz Böse angegriffen wurde.
    Er hat mir so die Hölle heiß gemacht, mir von konsequenten Rausschmissen der Händler bei Verkaufsplattformen erzählt, dass ich letztendlich meine negative Bewertung in eine neutrale Bewertung umgewandelt habe.
    Das ist also ein Problem, das nicht nur bei Amazon zu finden ist. Die Händler drohen sofort mit hohen Kostenerstattungen. Das ist für jemanden der Preise vergleicht und hin und her schaut, jeden Cent umdreht und dann noch schlechte Ware für sein hart erarbeitetes Geld bekommt, schon eine sch... Sache. Dann auch noch mit Schadensersatzansprüchen bombadiert zu werden ist der helle Wahnsinn.:eek:
     
  11. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Händler erzählen viel Mist, wenn der Tag lang ist.
    Solche Drohungen wären immerhin ein Grund für eine schlechte Händlerbewertung.

    Manche Kunden benehmen sich auf der anderen Seite aber auch saumäßig.
    Das muß eine Handelsplattform letztendlich verkraften können. Wegen einer schlechten Bewertung wird niemand gesperrt, das war bestenfalls der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat.
    Ich würde den Käufer wohl zu einer Strafe von 10€ verdonnern, mehr Schaden kann man von einer einzelnen Bewertung kaum haben.
     
    Last edited: Apr 24, 2014
  12. MWunsch

    MWunsch Byte

    Ich glaube nicht, daß eine Verkaufsplattform einen Händler wegen EINER negativen Bewertung rausschmeißt, egal wie automatisiert der Prozeß ist. Sollte eine Bewertung zum Rausschmiß führen, wäre das lediglich der berühmte Tropfen gewesen.

    Ein Händler, der seine Kunden nach einer Bewertung derart unter Druck setzt, hat für mich jegliche Seriosität verspielt. Ich würde im Nachhinein den EMail-Verkehr an die Verkaufsplattform(en) und Polizei weiterleiten - so ein Verhalten erfüllt den Tatbestand der Nötigung.

    Aber auch die Kunden sollten zwischen Händler und Produkt unterscheiden. Ein Händler hat - bei korrekter Lieferung - nicht wegen dem fehlerhaften Produkt eine neg. Bewertung verdient, sondern wegen dem Umgang mit der Mängelrüge.
     
  13. BLUE-SKY

    BLUE-SKY Megabyte

    Hallo,

    Ich hoffe mal das PC-Welt an der Sache dranbleibt, denn mich würde es interessieren wie der Fall ausgeht und ob der Händler damit durchkommt, oder ob die Klage abgewiesen wird.
     
  14. Sandman56

    Sandman56 ROM

    Es ist eigentlich recht einfach. Nur muss man dazu den Mut aufbringen. Bei einer Verurteilung in Rekurs gehen. Dann muss der Kläger beweisen ob der Verlust wirklich in dieser Höhe war und ob diese Bewertung die Ursache war. Der Schuss kann allerdings nach hinten las gehen. Aber wie gesagt. ER ist dann in der Beweispflicht.
     
  15. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Das muss er auch bei der ersten Verhandlung. Die Gerichte sind bei Schadenersatzforderungen hierzulande eher zugeknöpft. So leicht gibt es da keine Kohle.
     
Thread Status:
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