1. Liebe Forumsgemeinde,

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Ihr gutes Recht: Ebay - Gewährleistung bei Gebrauchtwaren

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by BlackDove, Sep 1, 2003.

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  1. Heilo

    Heilo ROM

    Das neue Gewährleistungsrecht ist in Sachen Gebrauchtwaren oftmals eher hinderlich als förderlich. Ich betreibe seit 1999 ein kleines Unternehmen im EDV-Bereich in Greiz/Thüringen. Bevor das Gewährleistungsrecht in seiner jetzigen Form in Kraft trat, konnte man den Kunden, die in unserer Region nicht gerade zum platzen gefüllte Geldbörsen haben, mal z.B. mit einem schon etwas betagteren funktionsfähigen 14" Monitor weiterhelfen (Preis damals zw. 30-50 DM). Das kann ich mir jetzt nicht mehr erlauben. Wieso muß ein Gewerbetreibender, auf ein Gerät das 5Jahre alt ist und dessen Herstellergarantie längst abgelaufen ist, eine einjährige Gewährleistung gewähren? Halt das Gerät denn durch den Verkauf plötzlich länger? Für mich steht jedenfalls fest, so lange das Gesetz so schwammig formuliert ist, werfe ich funktionsfähige ältere Geräte lieber weg ehe ich mich wg. 15-25 ? in die Nesseln setze.
     
  2. Sesssko

    Sesssko ROM

    Ist ja alles ganz gut und schön. Aber was ist wenn der Verkäufer zwar auf einen Mangel hinweist, diesen aber herunterspielt.
    Im Konkreten Fall habe ich einen Laserdrucker von HP ersteigert wo im Text zu lesen war das er manchmal vertikale Streifen auf A4 Papier hinterlässt und dieses wahrscheinlich mit reinigen der Walze behoben sein dürfte.
    Jetzt habe ich allerdings festegestellt das die Walze eine Riefe aufweist und deshalb Streifen hinterlässt (Fehler in unabhängig vom Papiertyp; hängt mit dem Druckbild zusammen).
    Wie sieht es da mit der Gewährleistung aus???

    Greetz, Sascha
     
  3. BlackDove

    BlackDove Byte

    Hallölchen,

    weiss jemand ob ein Privatverkäufer auf Ware zwei Jahre Gewährleistung geben darf? Beziehungsweise dies in seiner Auktion vorerst so anpreisen, dann aber sich als Privatverkäufer outen und keine Rechnung aushändigen? Der Verkäufer verspricht aber die Gewährleistung von zwei Jahren zu übernehmen.

    vielen Dank schon mal für Eure Antworten :)

    BD
     
  4. thoms

    thoms Byte

    Althardware wegzuwerfen halte ich aber für den falschen weg.
    Lieber verschenken an einen Privatmann, welcher das auch über ebay weiterverkaufen kann oder?
     
  5. poweruser

    poweruser Guest

    Natürlich kennt das Gesetz keinen "Bastlerware-§", der Begriff Deklarierung steht nur für die Produktbeschreibung, die ich als VK machen muss.
    Dein Beitrag geht an der Sache vorbei, eine gebrauchte Ware muss schließlich zum Zeitpunkt des Verkaufes nicht defekt sein, wie du in Deinem Beitrag voraussetzt. Wenn ich als Verkäufer funktionstüchtige 4 Jahre alte gebrauchte Ware weiterveräußere, dann bin ich lt. Gesetz dazu verpflichtet, Gewährleistung zu machen.
    Wie ich in meinem obigen Artikel geschrieben habe, ist mir das Risiko als Verkäufer dafür aber zu groß, weil der Hersteller bzw. Großhändler lange aus der Verpflichtung ist. Ich trage also als Verkäufer das Risiko allein.
    Also wird die Ware von vornherein wahrheitsgemäß als Gebrauchtware und als "Bastlerware" beschrieben und auch so veräußert. So wird der Verkäufer frei von der Gewährleistung.
     
  6. Zeus

    Zeus Halbes Megabyte

    Das ist bedauerlicherweise Unfug. Das Gesetz kennt keinen "Deklarierungs-§" und auch keinen "Bastlerware-§". Wäre dem so, könnte man auch Neuware kraft "Deklaration" in Bastelware umwidmen - Humbug.

    Vereinzelt führt das Gesetz, namentlich der Verbrauchsgüterkauf unter den §§474 ff. BGB, zu Härten. Doch kann man diese dadurch umgehen, daß man die Ware entsprechend detailliert hinsichtlich ihrer Beschaffenheit beschreibt. Denn dann greift §442: Hat der Käufer beim Vertragsschluß Kenntnis von einem Mangel, sind die Rechte ausgeschlossen.

    Genau das intendiert auch das Gesetz. Früher wurde Schrottware unter Ausschluß der Gewährleistung rausgehauen. Dem Käufer oblag die schwierige Beweisführung der arglistigen Täuschung. Da aber der VK vor einem Verkauf die Ware prüfen kann - nicht umgekehrt -, wollte der Gesetzgeber das Gewährleistungsrecht gerechter verteilen. Mehr nicht. Das ist auch geglückt meiner Ansicht nach, da ich entsprechende Kritiken auch und gerade der Autoverkäufer-Lobby nicht mehr vernommen habe, auch wenn dort die Bestrebung zutage tritt, die Vorschriften auf fragwürdige Weise zu umgehen.
     
  7. Verkaufen Sie die Ware doch als defekt und erläutern Sie Ihren Kunden die Gründe. Dann sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Dies sollte man am besten schriftlich niederlegen.

    MfG
    Richard
     
  8. poweruser

    poweruser Guest

    hallo heilo,

    hier kann ich dir nur zustimmen, bin selbst ein gewerbetreibender aus thüringen (erfurt) und habe lange zeit auch hardware verkauft. das habe ich mit dem neuen gewährleistungsrecht eingestellt, da es sich als "kleiner händler" nicht mehr lohnt, mit hardware geschäfte zu machen. die gewinnmarge beträgt schon seit einigen jahren brutto (vor abzug aller kosten) ca. 5 % des hardware-preises.
    wenn dann noch eine gewährleistung dazukam (damals innerhalb der gesetzlichen frist von 6 monaten), war der gewinn weg - im gegenteil, ich als händler habe noch draufgezahlt, weil ich beim tausch von defekter hardware gegenüber dem großhändler oder hersteller die versandkosten zu tragen hatte (damals um die 17,00 DM für UPS pro sendung).
    jetzt haben wir eine gewährleistung von 2 jahren (schön für den käufer :-), die wahrscheinlichkeit eines falles der gewährleistung ist 4 x höher als vorher, der gewinn nur leider nicht. zwar muss jetzt auch der großhändler oder hersteller mir als händler gegenüber die kosten übernehmen, dies ist allerdings durch allgemeine geschäftsbedingungen einschränkbar.
    so kommt es zu dem kuriosen ergebnis, dass ich als händler 2 jahre gewährleistung auf produkte geben muss, wobei der hersteller mir gegenüber nur 1 jahr gewährleistung macht. geht das gerät also im zweiten jahr kaputt, sitze ich als händler allein auf den kosten.
    was den verkauf von gebrauchten teilen betrifft, so ist es heute nur noch sinnvoll, wenn man es als "bastlerware" deklariert, dies ist der einzige fall, dass man als händler um die 1 jahr gewährleistung für gebrauchtwaren herumkommen kann.
    meistens ist diese angabe sogar gerechtfertigt, weil es bei geräten, die älter als vier jahre sind, sowieso keine ersatzteile mehr gibt.

    fazit: für die händler ist es wesentlich schwerer geworden, der kunde darf sich über die neuen regelungen freuen
     
  9. Joey_2001

    Joey_2001 Byte

    Hi,

    also hier liegt dann ja ein offensichtlicher Mangel vor, den der Verkäufer sehen konnte und somit auch hätte angeben müssen.
    Hier ist er also in der Gewährleistung. Gerät würde ich zurückschicken und das Geld wieder verlangen.
     
  10. Zeus

    Zeus Halbes Megabyte

    @Schwarze Taube

    Ich werde aus Deiner Frage nicht schlau. Der VK - ob privat oder nicht - kann innerhalb der gesetzlichen Grenzen alles Mögliche zum Vertragsgegenstand machen.

    Anspruch auf eine "Rechnung" hast Du ausweislich des UmsatzsteuerG nur im Verhältnis zu einem Unternehmer. Als "Privater" kann Du gemäß §368 BGB nur eine Quittung verlangen.
     
  11. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Im Zweifel ist so ein Verprechen halt ein Versprecher... - wer auf gute Worte vertraut hat meist verloren - zwar hätte man juristisch Recht nur ein Problem mit der Beweisführung. Lass es dir schriftlich geben oder tritt vom Kauf zurück.

    Gruss, Matthias
     
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