1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Initiative COPY IS RIGHT!

Discussion in 'Smalltalk' started by NightHawk3000, Jun 25, 2003.

Thread Status:
Not open for further replies.
  1. Initiative COPY IS RIGHT!

    Wir fordern eine klare Regelung für ein Recht auf die Privatkopie und die
    Rücknahme des faktischen Verbotes der Herstellung und des Vertriebes
    von Brennsoftware!

    http://www.copyisright.de/
     
  2. megaman7de

    megaman7de Guest

    Das sag ich doch auch !!!
    Oder hast du was anderes aus meinem Text herausgelesen ?
     
  3. AMDUser

    AMDUser Ganzes Gigabyte

    hier der aktuelle Stand, so wie es der Vermittlungsausschuss vorsieht http://www.heise.de/newsticker/data/anw-25.06.03-003/ das ist doch schon einmal ein Erfolg, finde ich zumindest :) :D
     
  4. megaman7de

    megaman7de Guest

    es gibt solche "Sicherheitskopien" und es gibt solche "Sicherheitskopien" , wenn du verstehst was ich meine...

    Als ob mit ******* wirklich "Sicherheitskopien" erstellt werden; also ich hab noch keine "Sicherheitskopie" wirklich nur als Sicherheitskopie gemacht !!!
     
  5. AMDUser

    AMDUser Ganzes Gigabyte

    Hallo Dietmar,

    die gleiche Antwort bekam ich auch von dem für mich zuständigen Bundestagsabgeordneten der SPD.

    Wobei ich vom CDU-Abgeordneten einen wesentlich positiveren Bescheid bekam... "O-Ton" war ... mit der CDU-Mehrheit im Bundesrat werde dieses Gesetz in dieser Form nicht die entsprechende Mehrheit finden und im Vermittlungsauschuss landen. Ferner noch der Hinweis auf die entsprechende EU-Vorgabe, worin ganz klar und deutlich von diesen sehr restriktiven Massnahmen nämlich nicht die Rede ist/ sei und die jetzige Vorlage wohl auf die sehr starke Musik und Filmindustrie-Lobby zurück zu führen sei.

    Andreas
     
  6. Jede Unterschrift zählt !

    Durch unsere Verfassungsklage, die sich derzeit in Vorbereitung befindet,
    versuchen wir unseren Beitrag zu leisten, das neue Urheberrechtsgesetz
    vom Kopf wieder auf die Füße zu stellen. Wenn Ihr für eine Änderung des
    geplanten Urheberrechtsgesetzes seid, dann könnt ihr diese Aktion mit
    einer Unterschrift unterstützen. http://www.copyisright.de/aktion.php
    oder http://www.copyisright.de/position.php#1 Jede Unterschrift zählt !

    Unterstützen Sie die COPY IS RIGHT Initiative, verlinken Sie die Seite auf
    Ihrer Homepage ! Mehr dazu unter: http://www.copyisright.de/links.php#1
     
  7. megaman7de

    megaman7de Guest

    Der Meinug bin ich auch !!!

    Und ich denke das jeder der etwas kopieren will, bei dem das Orginal teurer ist als ca 30? das auch dürfen sollte !!!!

    Verbieten wir doch lieber den Kopierschutz !?!?
     
  8. Bond

    Bond Halbes Megabyte

    *100% zustimm*
     
  9. dieschi

    dieschi CD-R 80

    Jepp,
    es liest sich anders als du es meinst ...
     
  10. dieschi

    dieschi CD-R 80

    So wie es die Leute gibt die *Sicherheitskopien* wirklich als *Sicherheitskopien* erstellen wollen.

    Und darum geht es mir!
     
  11. dieschi

    dieschi CD-R 80

    Hallo Andreas,

    wobei ich dem CDU-Abgeordneten nicht mehr glauben schenke als meiner SPD-Abgeordneten.

    Über kurz oder lang setzt sich die Lobby der Mediaverantwortlichen durch ...

    Aber egal, mal abwarten wie es weitergeht ...
    Angeblich solls ja Anfang August soweit sein.

    Gruß, dieschi
     
  12. dieschi

    dieschi CD-R 80

    Hi,

    es kommt doch nicht auf den Preis an ...

    Was ist den mit SpecialPrice DVDs für 9,99? ?? ...
    Die dürfte man in dem Fall ja gar nicht sichern :(

    Ich bin dafür mindestens zwei SicherheitsKopien zu erlauben!
    Das ist das mindeste was einem bei den überteuerten Preisen zustehen sollte!

    Gruß, dieschi
     
  13. dieschi

    dieschi CD-R 80

    Hi,

    über diese seite kann man auch ein vorgefasstes Schreiben an seinen Bundestagsabgeordneten schicken.
    Ich habs mal gemacht und bekam tatsächlich eine Antwort!

    Hier für alle zum nachlesen (nicht uninteressantt):

    -----------------------------------------

    Ihr Schreiben vom 9.Mai 2003 zur Schranke zur Vervielfältigung zum
    privaten Gebrauch (?digitale Privatkopie?)

    Sehr geehrter Herr Schrimpf,
    vielen Dank für Ihre Anfrage zur Novellierung des Urheberrechts in der
    Informationsgesellschaft. Die von Ihnen angesprochenen Bestimmungen zur
    digitalen Privatkopie in § 53 Absatz 1 und zum Schutz technischer
    Schutzmaßnahmen in § 95a Urhebergesetz in der vom Bundestag am 11. April
    2003 beschlossenen Fassung standen ebenfalls im Mittelpunkt der
    parlamentarischen Beratungen. Beide Aspekte sind zugleich sehr gute
    Beispiele für die schwierige politische Kompromisssuche zwischen den
    Interessen der Urheber und Rechteinhabern einerseits und den
    Anforderungen der Informations- und Wissensgesellschaft andererseits.
    Die gefundenen Kompromisse, und auch das verdient eine Erwähnung, sind
    mit Ausnahme der FDP von allen Fraktionen des Deutschen Bundestages
    mitgetragen worden. Die SPD-Bundestagsfraktion ist sich jedenfalls der
    von Ihnen zurecht angesprochenen Tragweite und Bedeutung dieser
    Bestimmungen bewusst. Erlauben Sie mir daher einige Anmerkungen zu Ihrem
    Schreiben.

    Wie Sie sicherlich wissen dient die aktuelle Novelle des
    Urheberrechtgesetzes der Umsetzung der europäischen Richtlinie
    ?Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten
    Schutzrechte in der Informationsgesellschaft? (2001/29/EG). Diese
    Richtlinie hat zum Ziel, das Urheberrecht an die neuen technologischen,
    durch Digitalisierung und internationale Vernetzung geprägten
    Bedingungen der Informationsgesellschaft anzupassen. Vorgesehen ist, die
    Richtlinie in zwei Schritten umzusetzen. Der Deutsche Bundestag hat nach
    intensiven Beratungen am 11. April 2003 den Gesetzentwurf beschlossen,
    der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 23. Mai 2003 mit diesem
    ?ersten Korb? befassen. Die Beratungen zum ?zweiten Korb? sollen gegen
    Ende des Jahres beginnen.
    Die Notwendigkeit, das Urheberrecht an die dynamische technologische
    Entwicklung anzupassen, bestreitet niemand mehr. Die parlamentarischen
    Beratungen sowie die Anhörung des Rechtsausschusses vom 29. Januar 2003
    konzentrierten sich daher auf die schwierige politische Kompromisssuche
    insbesondere auch hinsichtlich der von ihnen angesprochenen Regelungen
    zur so genannten ?digitalen Privatkopie? und zum Schutz technischer
    Schutzmaßnahmen.
    Grundsätzlich stellt der Gesetzentwurf in § 53 Absatz 1, wie Sie richtig
    wiedergeben, klar, dass die Vervielfältigungsschranke zum privaten
    Gebrauch für analoge wie digitale Träger gilt. Ausgangspunkt ist hier
    die von uns geteilte Überzeugung, dass erstens individuelle
    Lizenzierungssysteme wie ?Digital Rights Management? (DRM) technisch
    noch nicht in der Lage sind, das bewährte Pauschalsystem vollständig zu
    ersetzen. Da zudem private erstellte Digitalkopien weiterhin kaum oder
    nur mit hohen Eingriffen in die Privatsphäre effektiv kontrollierbar
    sind, stellt ihre Zulassung zum privaten Gebrauch derzeit die geringere
    Eingriffsintensität und sachangemessenere Lösung dar. Dies ist auch
    hinsichtlich der Schlüsselfrage der Informations- und
    Wissensgesellschaft, nämlich dem fairen Zugang zu und selbstbestimmten
    Umgang mit rechtmäßig genutzten Inhalten, eine unverzichtbare Freiheit
    der Nutzerinnen und Nutzer. Ein anderer Punkt ist selbstverständlich,
    dass diese Nutzung keinesfalls kostenlos erfolgen kann, sondern über
    die pauschale Geräteabgabe an die Verwertungsgesellschaften vergütet
    werden muss, die allen Urhebern zugute kommen. Die daraus entstehenden
    Mehrkosten digitaler Endgeräte werden aller Voraussicht letztlich vom
    Verbraucher zu tragen sein, aber ohne pauschale Geräteabgaben ist die
    digitale Privatkopie letztlich nicht realisierbar ? dies ist ein gerade
    von Befürwortern der digitalen Privatkopie oft übersehener sachlicher
    Zusammenhang.
    Zugegebenermaßen kollidiert dieses ? wenn man so will ? ?Recht? zur
    digitalen Privatkopie mit dem Umgehungsverbot technischer
    Schutzmaßnahmen, das die Urheberrechts-Novelle zeitgleich in § 95a
    einführt. In der Tat stehen auch der im Rahmen dieser Schranke
    zulässigen Nutzung zunehmend Kopierschutzmaßnahmen beispielsweise der
    Musik- oder Filmindustrie entgegen. Der zugegebenermaßen schwierige
    Kompromiss sieht hier vor, dass die Umgehung dieser technischen
    Schutzmaßnahmen straffrei gestellt wird, sofern sie zum Zwecke der
    digitalen Privatkopie vorgenommen wird. Im Grunde ändert sich hier daher
    praktisch nichts, denn auch im bisherigen Urheberrecht war ? wenn man so
    will ? die Selbsthilfe ebenso möglich, wie das unentgeltliche Anfertigen
    lassen von Kopien durch andere, persönlich verbundene Personen. Dennoch
    ist eine gewisse Widersprüchlichkeit nicht zu leugnen, aber auch
    aufgrund der dynamischen Entwicklung zum gegenwärtigen Zeitpunkt
    vielleicht unumgänglich. Hier sollte nicht übersehen werden, dass für
    viele neue elektronische Geschäfts- und Vertriebsmodelle ein
    Rechtsschutz für technische Schutzmaßnahmen unverzichtbar ist und von
    internationalen Verträgen und auch von die Richtlinie zwingend gefordert
    wird.
    Hinsichtlich der Vorrichtungen zur Umgehung von Schutzmaßnahmen hat sich
    die Rechtslage eigentlich nur unwesentlich verändert. Bereits mit dem
    Zugangskontrolldiensteschutzgesetz ist die gewerbliche Verwertung oder
    Nutzung von bestimmten Vorrichtungen oder Software untersagt, die im
    wesentlichen der unzulässigen Umgehung von Zugangs- oder
    Nutzungskontrolle bei elektronische Diensten wie Rundfunk oder
    Internetangeboten dienen. Die neue Regelung im Urhebergesetz ist hiermit
    grundsätzlich vergleichbar, wobei hier natürlich die Ermöglichung einer
    unzulässigen Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke gemeint ist. Die
    Frage, inwieweit bestimmte CD-Brennersoftware als eine solche
    Vorrichtung anzusehen ist, kann dabei wie bisher nur im Einzelfall von
    Gerichten entschieden werden. Bei einigen Softwareprogrammen drängt sich
    aber auch durch der Form der Bewerbung durch die Anbieter der Verdacht
    auf, dass sie im wesentlichen zum Zwecke der Umgehung technischer
    Schutzmaßnahmen hergestellt worden sind, z.B. wenn etwa mit der Anzahl
    überwindbarer Kopierschutztechniken geworben wird. Doch selbst in diesen
    Fällen wird beispielsweise der Besitz nur untersagt, sofern er
    gewerblichen Zwecken dient ? insofern ist die Bestimmung eindeutig und
    es wird die Rechtsprechung zeigen müssen, ob auch das Regelungsziel
    tatsächlich erreicht wird. Von einer Kriminalisierung von
    Verbraucherinnen und Verbrauchern kann somit keine Rede sein, allerdings
    soll die gewerbliche Verwertung von unzulässigen, im wesentlichen der
    Umgehung dienenden Hard- und Softwarelösungen erschwert werden. Der rein
    private Besitz und die private Nutzung zum Zwecke der Herstellung
    zulässiger digitaler Privatkopien ist hiervon somit u.E. nicht
    betroffen.
    Im Übrigen sind die Koalitionsfraktionen für einen Großteil Ihrer Kritik
    an den gefundenen Kompromissen der falsche Adressat. Denn letztlich
    konnten wir deutlich weitergehende Forderungen der Unionsfraktion und
    der FDP sowie vor allem der Film-, Musik- und Verlagswirtschaft
    abwenden. Die digitale Privatkopie wurde und wird von der Opposition
    grundsätzlich in Frage gestellt und der im neuen Gesetz verbriefte
    Schutz technischer Maßnahmen als nicht ausreichend angesehen.
    Gegenwärtig mehren sich die Anzeichen, dass der unionsdominierte
    Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen wird, um u.a. ebenfalls die
    Schrankenregelung zur digitalen Privatkopie zu überprüfen und
    gegebenenfalls zugunsten der Wirtschaft zu verschärfen. Zwar handelt es
    sich nicht um ein zustimmungspflichtiges Gesetz, doch soll
    beispielsweise die Möglichkeit gestrichen werden, sich Privatkopien
    unentgeltlich durch Dritte anfertigen zu lassen. Ich schlage daher vor,
    Ihre Kritik nochmals vor allem an die Landesregierungen der
    unionsgeführten Länder zu richten. In den Koalitionsfraktionen rennen
    Sie mit ihren Forderungen jedenfalls überwiegend offene Türen ein.
    Der Kompromiss zur digitalen Privatkopie stellt allerdings nur einen
    Zwischenstand der Diskussion dar, auch darauf sollte nochmals
    hingewiesen werden. Im ?zweiten Korb? soll über diese Frage nochmals
    intensiv beraten werden, wobei wir uns dann eine eindeutigere
    Entscheidung und Umsetzung der Schranke für die digitale Privatkopie
    erhoffen. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. In der Hoffnung,
    Ihnen die Hintergründe und Überlegungen zur aktuellen
    Urhebergesetz-Novelle näher gebracht zuhaben, verbleibe ich

    mit freundlichen Grüßen

    -----------------------------------------

    Leute, ich kann nur sagen:
    Macht mit und schickt die Mail auch an eure Bundestagsabgeordneten!
    Und ebenfalls an die Landesregierungen der CDU/CSU geführten BundesLänder!

    Gruß, dieschi
     
Thread Status:
Not open for further replies.

Share This Page