1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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ist es erlaubt das Verkäufer vor dem Verkauf der Ware die Ware testen dürfen?

Discussion in 'Smalltalk' started by chrisatwork, Dec 13, 2005.

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  1. Hey Leute,

    Ich habe vor langer Zeit einen 512 MB RAM gekauft (beim Fachhändler Arlt) ich habe ihn mir schon im Laden genau angeschaut und habe festgestellt dass die Kontakte gebrauchsspuren aufgewiesen haben das heißt man hat gesehen dass er schon mindestens 10 mal ein und ausgebaut wurde... daraufhin sprach ich den Verkäufer an und er meinte "das wäre so üblich"!?!? Kam mir komisch vor da er etwas überlegte was er jetzt sagen soll. Ne Woche später habe ich mir ein beim MediaMarkt geholt dieser war nicht einmal benutzt, getestet etc.!!! Wisst ihr vll. mehr darüber?

    Beitrag verschoben von fidel_castro
     
  2. Matmun

    Matmun Kbyte

    Das ist bestimmt nicht üblich!!!

    Da besteht eher die Gefahr, dass der Speicherriegel schon mal benutzt wurde und von einem unzufriedenen Kunden wieder zurückgebracht wurde.

    Wenn da so offensichtlich Gebrauchsspuren zu sehen sind ...
     
  3. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Ich kann schon verstehen, wenn Händler das Umtauschen von funktionsfähigen Speicherriegel ablehnen.

    Tun sie es doch, ist es Kundenservice.
    dann müsste der Käufer aber eine "Abnutzungsgebühr" bezahlen, wenn er ihn nicht mehr zum vollen Kaufpreis verkaufen könnte.
     
  4. hey Matmun danke für die schnelle Antwort. Das dachte ich mir auch schon naja das nächstemal werd ich ein anderen verlangen... -.-
     
  5. Arret

    Arret Byte

    Bei nem Seriösen Händler hast du beim bezahlen des Neupreisen natürlich Anspruch auf Neuware. Bei DVD's z.B. kann man dir auch nicht ne offene Hülle in die Hand drücken und sagen, dass man die DVD ja testen musste.:rolleyes:
     
  6. RaBerti1

    RaBerti1 Viertel Gigabyte

    Ein sorgfältiger Kaufmann hat sehr wohl die verd... Pflicht, die an ihn gelieferte Ware auf Fehler zu untersuchen. Wird ihm Müll geliefert, dann muß er ihn behalten, wenn er zu spät merkt, daß es Müll ist. Also muß er sich die Ware zumindest stichprobenartig anschauen um festzustellen, ob es Müll ist oder nicht.

    Das gilt auch für DVDs. (Auch wenn da viele dabei sind, die schon als Müll die Fabrik verlassen... :ironie: )

    MfG Raberti
     
  7. Arret

    Arret Byte

    Na klar prüft ein Kaufmann seine Ware, sollte dann aber keine oder nur geringe Gebrauchsspuren aufweisen (schaffen die im Werk ja auch). Versteckte Mängel kann es trotzdem geben.

    Ich würde von keinem Händler benutzte "Neuware" kaufen. Meine Meinung :rolleyes:
     
  8. Tobi_14

    Tobi_14 Kbyte

    Na, da würd ich aber komisch gucken, wenn mir der Obsthändler lauter angebissene Äpfel verkauft und sagt, er mußte erst prüfen ob sie süß sind.


    Gruß Tobi
     
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