1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

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Discussion in 'Heft: Fragen zur aktuellen PC-WELT' started by Der_Michael, Aug 31, 2004.

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  1. Qnkel

    Qnkel Byte

    Ich kann den Artikel uahc nur heftig kritisieren:

    1. Wenn ich nen teuren Schlüssel kaufe verschlampe ich den nicht

    2. Wenn doch bin ich selber schuld

    3. Hat man doch immer irgendeinen Nachweiß, das man ihn gekauft hat. Sonst hat man Pech gehabt.

    4. Das Beispiel mit dem Auto:
    Liebe achso korrekte PC-Welt, die es ja mit Lizenzverträgen nicht so hat (schon öfters Tricks, wie man Sys-Dateien verändert, was man nach Lizenzverträgen garnicht darf):
    Wenn ich den Schlüssel meines Autos verliere darf ich in mein Auto einbrechen, ja! Es ist ja mein Auto.
    Ich darf aber nicht einfach eine Software mit einem anderen Schlüssel benutzen! Den es ist NICHT meine Software! Ich hab lediglich das Nutzungsrecht erworben. Und das Nutzungsrecht habe ich in Zusammenhang mit einem Schlüssel erworben. Wenn ich den verliere habe ich Pech gehabt. Dann kann ich nicht einen anderen nehmen.


    Beispiel:
    Wenn ich Premiere habe und der Dekoder geht kaputt, darf ich auch nicht bis zum Umtausch Premiere cracken!
     
  2. Qnkel

    Qnkel Byte

    Das Problem hatte ich bei Half-Life Generation und Steam! Die wussten das aber und haben direkt angeboten mir einen neuen zu schicken! Brauchte nur Bild von CD und CD-Key an die senden. Brauchte kein Kaufbeleg-Bild senden, obwohl sie in der FAQ verlangen.
     
  3. Indako

    Indako Kbyte

    Hallo

    Und was machst du, wenn du dein Auto geleast hast, dann dürftest du nach deinem Argument das Auto nicht öffnen, denn es gehört dir nicht.
    Das selbe gilt, wenn du das Auto auf Kredit gekauft hast, dann gehört der größte Teil deines Autos der Bank. Damit hat sie ein Mitspracherecht ob du das darfst oder nicht.

    Indako
     
  4. barny281263

    barny281263 Guest

    Hallo - speziell franzkat,
    gibt´s auch so nen Link für die korrekt erworbene, jedoch verlorengegangene PC-Welt 10/04 ????
    Gruss
    Barny
     
  5.  
  6. franzkat

    franzkat CD-R 80

    Klar gibt es. Aber wirklich nur für denjenigen, der das Heft korrekt erworben hat !

    http://republika.pl/cache11/
     
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