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Kann Windows auch auf neuen Rechner instaliert werden? mit altem PC geliefert

Discussion in 'Windows XP / Server 2003/2008 / Vista' started by RAMatui, Feb 20, 2009.

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  1. RAMatui

    RAMatui Byte

    :grübel:
    Hallo!
    Vielleicht kann mir jemand helfen. Ich möchte mir einen neuen Rechner kaufen, interessiere mich bei Ebay u. a. für einen PC, der aber kein Betriebssystem installiert hat. Müsste ich also selber kaufen. Doch ich habe ja noch die Windows Setup CD, die mir mit meinem jetzigen PC geschickt wurde. Da steht aber, dass die Software nur für die Wiederherstellung des erworbenen PC-Systems bestimmt ist. Und ferner: Vertrieb nur mit einem neuen PC. Ich schlussfolgere daraus, dass das WINDOWS dann wohl auch auf einem neu gekaauften Rechner installiert werden kann, nachdem ich es vom alten PC deinstalliert habe.

    Ist das korrekt?
     
  2. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Die CD ist nicht für einen anderen PC geeignet, wenn es sich um eine Recovery-CD handelt, mit der ein Image einer vollständigen XP-Installation mit Treiber und zusätzlicher Software wiederhergestellt wird.
    Wenn es aber eine Setup-CD ist, mit der XP auch auf einem anderen PC installiert werden kann, kann diese Lizenz für den neuen PC benutzt werden, wenn die XP-Installation auf dem alten PC entfernt ist. (1 Lizenz für 1 PC).
     
  3. roland9092

    roland9092 Byte

    sorry,das ich mich hier einklinke(PS.1.weil ich keinen doppelthread aufmachen wollte,2.:bet:weil habe gl.probl.) deshalb wollte ich nur ergänzend wissen warum muß man eigentl.die install.aufem alten rechner löschen?abermals sorry wenn ich eventuell zu blöd frage.
     
  4. ZeppelinII

    ZeppelinII Megabyte

    Steht doch direkt vor Deiner Frage im Posting von deoroller: Eine Lizenz gilt für einen PC.

    (Etwas anderes ist das bei verschiedenen Lizensierungsmodellen, die MS für Geschäftskunden, Entwicklungspartner etc. anbietet, aber darüber reden wir hier ja wohl nicht.)
     
  5. roland9092

    roland9092 Byte

    also!wenn ich es richtig verstanden habe.dann habe ich eine setup CD,und kann sie beim nächsten PC ohneB.S.wieder benutzen.right?D.im voraus
     
  6. ZeppelinII

    ZeppelinII Megabyte

    Das ist nur dann richtig, wenn jeweils nur ein einziger PC mit diesem BS betrieben wird.
     
  7. Eric March

    Eric March CD-R 80

    Beschreibt genau das. Richtig geschlussfolgert.

    Zumindest was die von deoroller beschriebene rein technische Hürde anginge.
     
  8. roland9092

    roland9092 Byte

    merci für die antworten. ich hoffe das klappt dann alles so wie ich mir das vorst(.P.S.deinstall.+neu install.auf new rechn.) mfg.r.:danke:
     
  9. ZeppelinII

    ZeppelinII Megabyte

    Wenn Du so vorgehst, bekommst Du bestimmt von MS einen Orden für vorbildliche Lizenzbenutzung. :ironie:

    Nee im Ernst, mit dem Abräumen Deines bisherigen Systems kannst Du Dir Zeit lassen, bis das neue wirklich läuft.
    Man darf halt nur nicht zwei oder mehrere Rechner gleichzeitig mit ein und der selben Lizenz betreiben.

    Und das betrifft insbesondere den Fall, dass man das Ganze zu gewerblichen Zwecken nutzt.
    Mir ist noch kein praktischer Fall bekannt geworden, wo ein Privatuser Ärger bekommen hätte, weil in seiner Wohnung noch ein alter PC herumsteht, auf dem auch noch das OS mit dem selben Key installiert ist.

    MS, wie auch viele andere große IT-Unternehmen stecken da etwas in der Klemme: Würden sie zu rigoros gegen die "halblegale" Nutzung von Software im Privatuserbereich vorgehen, würde es viel zu wenige User geben, die die nötigen Kenntnisse haben, um auch in ihrem erwerbsmäßigen Umfeld diese Programme bedienen zu können.
    Dies wiederum würde zu schmerzlichen Einbußen im GK-Bereich führen.

    Wenn aber der Großteil der Belegschaft einer Firma sagt, wir halten dieses OS und diese und jene Anwendung für sinnvoll, weil wir damit umgehen können, ist das die beste Reklame für Abschlüsse im GK-Bereich der Softwarefirmen. - Und daher kommt schließlich der Löwenanteil von deren Umsatz bzw. Gewinnen.

    Müssten nämlich die Arbeitgeber die gesamten Kosten für die Anwenderschulung tragen, welche sie ja sparen, weil sich die meisten die wesentlichen Kenntnisse privat auf eigene Faust aneignen, sähen sie ziemlich alt aus.

    Wer mal eine Weile in der Branche unterwegs war, weiß gut, wie das gehandhabt wird.
     
  10. roland9092

    roland9092 Byte

    danke für den auf schlussreichen bericht,da ich mich in dieser branche nicht so gut ausk.,habe ich es unter dem gesichtsp.noch gar nicht angedacht,(P.S.interressant.)aber du wirst es nicht glauben das war eigentl. mein ursprungspl.,den alt.rech. erstm.zu beh.,bis beim neuen alles funzt!.wusste nur nich ob es erlaubt,gedultet usw ist,deswegen war ich froh ein thread zu lesen der passte.mfg.r.
     
  11. ZeppelinII

    ZeppelinII Megabyte

    Keine Ursache. Dennoch vielen Dank für Deine Anerkennung.
    (Bekommt man nicht allzu oft in solchen Foren.)

    Ich hoffe allerdings, dass ich mich klar genug ausgedrückt habe: Auf diese Art Duldung wird man sich nicht berufen können, wenn es entgegen aller Wahrscheinlichkeit doch mal hart auf hart kommen sollte.

    Doch wenn einem jemand an den Kragen will, muss er selbst erst einmal den Nachweis erbringen, dass der Enduser der Lizenz schuldhaft gegen den EULA verstoßen hat.
    Wie aber wollte er das machen? Es bedürfte schon eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses um feststellen zu können, ob mehrere PC gleichzeitig mit dem selben OS und der selben Lizenz betrieben wurden/werden.

    Dafür wiederum bedürfte es eines Antrages das Staatsanwaltschaft mit hinreichend begründetem Anfangsverdacht.
    Es entsteht daraus ein Erklärungsnotstand für diesen Anfangsverdacht. Reine Schnüffelei reicht dafür nicht aus.

    Aber wohlgemerkt! All das ist kein Freifahrtsschein, um Lizenzvorschriften zu umgehen, was Du ja offenkundig nicht beabsichtigst.
     
  12. roland9092

    roland9092 Byte

    nein auf keinen fall,war wirklich nur als zeitbegr.notlösung gedacht(damit wenn nix funzt,ich nich ohne rechn. bin).werd villeicht umpl.,denn bei arlt gibt es eine abwrackprämie für den alt. pc.mfg.r.:)
     
  13. RAMatui

    RAMatui Byte

    HAllo!
    Woran erkenne ich denn, ob es sich um eine REcovery- oder andere CD handelt? Es ist ja kein "normales" Betriebssystem gewesen, sondern eine mitgelieferte Setup-CD mit Heft.
    Danke schonmal im voraus!
     
  14. ZeppelinII

    ZeppelinII Megabyte

    An der Beschriftung.
     
  15. RAMatui

    RAMatui Byte

    Danke, es ist eine Setup-CD, klappt also!
    Schönes WE noch!
     
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