1. Liebe Forumsgemeinde,

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Kriterien des Rückgaberechts (Fernabgabe)

Discussion in 'Kaufberatung [Hardware]' started by jabugo, Mar 1, 2007.

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  1. jabugo

    jabugo Kbyte

    Darf man ein neues übers Internet gekauftes Notebook in Betrieb nehmen, die Ersteinrichtung machen, WLanverbindung einrichten, ect. und testen, ohne dadurch sein 14 tägiges Rückgaberecht einzubüßen?
    Ohne Gebrauchsspuren zu hinterlassen - versteht sich.

    Bei einem Philips Röhren HD-TV mit Farbfehlern und noch weiteren Fehlern ging das problemlos.

    Geht das auch beim Kauf eines Notebooks?

    Danke und Gruß
    Jabugo
     
  2. digipower

    digipower Kbyte

    Wenn ich Deine Frage recht interpretiere dann hast Du das Notebook noch nicht gekauft. Hast Du beim Händler auch schon mal nachgefragt wie die das handhaben?

    Meiner Ansicht nach müsstest Du die Festplatte wieder in den Lieferzustand zurücksetzen können - sprich Du müsstest vorher ein Image der Platte ziehen (z.B. mit Acronis und einer ext. USB2-Festplatte) damit Du nach den 'Testen' den Lieferzustand wieder herstellen kannst.
    Hilfreich in diesem Fall könnte vielleicht noch ein Link zu den AGB's des Händlers und ein Link zum erworbenen Produkt sein.
     
  3. Boss im Block

    Boss im Block Wandelndes Forum

    Ja, dies ist normalerweise problemlos möglich. Jedoch musst du in manchen Fällen eine Gebühr bezahlen für Wertminderung etc.
     
  4. goemichel

    goemichel Halbes Gigabyte

    ...eben
    Nein, man darf keinerlei Dinge tun, "als ob man der Eigentümer wäre". Das (uneingeschränkte) Rückgaberecht besteht nur dann, wenn man die Ware prüft, wie man es im Ladengeschäft machen würde, also auspacken, einschalten, gucken obs läuft und fertig.
     
  5. jabugo

    jabugo Kbyte

    Zunächst mal sorry,
    dass ich Fragen stelle, Antworten erhalte und darauf nicht reagiere.
    Habe aber keine Benachrichtigung auf Euere Antworten erhalten,obwohl das automatisch aktiviert ist.

    Habe 2 Notebooks per Internet gekauft und bezahlt. Bei Händler 1 konnte ich eine Geld-Rückgabe-Garantie anklicken.(Gebühr zahlt der Händler) Hier war es ein Samsung P50 Pro-Teygun für 1600 Euro.

    Händler 2 ist Medion und ein Notebook (MD96097) für 1200 Euro.

    Ihr werdets nicht glauben, aber das Medion behalte ich.

    Die Ausstattung ist ähnlich, beide liefen tagelang völlig problemlos. Ganz im Gegensatz zu einem zuvor getesteten Toshiba A100-409. Von Toshiba kann ich ein Lied singen.
    Nie wieder Toshiba. (keine Ersatzgrafikarte für ein 4,5 Jahre altes knapp 4000 Euro Satellite 5100-603)

    Im Samsung ist eine Grafikkarte Nvidia GeForce Go 7400 verbaut und im Medion eine ATI Mobility Radeon X1600.
    Abspielung zweier identischer DVDs ergab(bei allen Auflösungseinstellungen) eine um Welten bessere Bildqualität zu gunsten des Medion. Beide Displays sind non glare. TFT/1400x1050 beim Samsung. Beim Medion steht hinter TFT/ 1600x...

    Wird die Festplatte nicht dadurch in den Lieferzustand versetzt, in dem man die beigefügte CD - Recovery benutzt/einsetzt?

    Die AGBs sind bei fast allen Internethändlern gleich. Das Fernabgabegestez können sie mit nix umgehen. So inzwischen ein Anwalt.

    Ob ein Notebook läuft, kann man doch nicht durch gucken oder einschalten, ausschalten feststellen.

    Oder?

    Das kann man doch nur prüfen, wenn man alle wichtigen Funktionen testet. Und das habe ich auch gemacht.

    Schaun mer mal wass passiert, wenn ich das Samsung-Notebook zurückgeschickt habe.
     
  6. Alienfan

    Alienfan Guest

    Das Gesetz heißt nicht Fernabgabegesetz. :D

    http://www.internetrecht-rostock.de/Gesetze/FernAbsG.htm

    Und die Einschränkung, die goetti genannt hat, ist durchaus erwähnenswert. Im Laden kannst du ohne Zustimmung auch keine Software auf einem Rechner installieren, die Konfiguration ändern, ergänzen oder eine WLAN-Verbindung einrichten.
     
  7. goemichel

    goemichel Halbes Gigabyte

    ...und das (Fernabsatzgesetz) gibts auch schon länger nicht mehr. Wurde bereits 2002 ins BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) integriert. Der Kollege Richard hat wohl schon länger seine Website nicht mehr aktualisiert... :rolleyes:
     
  8. Alienfan

    Alienfan Guest

  9. digipower

    digipower Kbyte

    Nicht unbedingt... es gibt z.B. Hersteller, die ein Multilanguage Image ausliefern (beim Installationsprozess ist die allererste Auswahl die Sprache), defakto aber nur eine Recovery-CD der jeweiligen Sprache mitliefern. Alles schon erlebt.
    Und dann muss noch unterschieden werden, ob es eine Recovery Installation ist oder ob ein OEM OS mit einer zusätzlichen Treiber CD mitgeliefert wird. Ist von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Es gibt vorinstallierte OS (z.B. mit sysprep) bei der der Anwender nur noch die Registrierungsinformationen eingeben muss. Bei diesen sind auch sehr oft 'nur' OEM OS mit zusätzlicher Treiber CD mitgeliefert.
     
  10. SchnappeCo

    SchnappeCo Byte

    Und wie siehts bei TFT-Monitoren aus? Kann ich sie bei Nichtgefallen (bzw. Pixelfehlern) einfach zurückschicken oder funktioniert das nicht Reibungslos. Wer muss das Porto tragen?
     
  11. Boss im Block

    Boss im Block Wandelndes Forum

    Wenn du sie online bestellst innerhalb von 14 Tagen, ja.
     
  12. Falke 2000

    Falke 2000 Kbyte

    also bei meinem war ein anhaltendes piepen/dröhnen zu hören. ich habe es dann zurückgegeben, allerdings habe ich es selbst zu media markt gebracht.
    das müsste aber eigentlich auch in den AGB stehen. bei Alternate steht es drin, dass die rücksendung bei einem bestellwert über 40 € kostenlos ist. das ist das gute an alternate: es ist zwar teuer, der service ist aber gut
     
  13. Alienfan

    Alienfan Guest

    Das Porto muss bei Kaufgegenständen, die mehr als 40 € Wert haben, der Händler zahlen, wenn der Kaufgegenstand bereits bezahlt wurde.
     
  14. digipower

    digipower Kbyte

  15. Falke 2000

    Falke 2000 Kbyte

    wo steht das?
    außerdem: meistens hat man bei erhalt der ware zumindest bereits einen teil der ware bezahlt.
     
  16. jabugo

    jabugo Kbyte

    Dann möchte ich aufgrund meiner hier gestellten Eigangsfrage und Euerer Antworten mitteilen, wie der Rückgabeablauf bei einem übers Internet gekauften Samsung Notebook (1600 Euro) war.

    Ich hatte mir 2 Notebooks übers Internet zur Auswahl bestellt. Aufgrund unglaublich schlechter Erfahrungen mit einigen Herstellern, habe ich inzwischen keinerlei Hemmungen, solche Möglichkeiten zu nutzen.

    Siehe dazu mein letzter Beitag hier:
    http://www.pcwelt.de/forum/grafikka...-go-7400-ati-mob-radeonx1600.html#post1308141

    Knapp eine Woche habe ich mit dem zurückgegebenem Samsung alle möglichen Tests durchgeführt, Programme installiert, Wlan, ect,ect.

    Vor der Rückgabe eine Formatierung gemacht und dem Verkaufsleiter auch die Rückgabegründe persönlich genannt.(Siehe Link)

    Die Rückgabe wurde nach genauer Prüfung auf Gebrauchsspuren akzeptiert. Hätte ich das Gerät bei der gleichen Firma im Laden gekauft/abgeholt, hätte man die Rückgabe und Geld zurück nicht vorgenommen.:confused:
    So der Verkaufsleiter.

    Das Geld ist allerdings noch nicht auf meinem Konto, aber die Firma ist seriös. Schaun mer mal.
     
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