1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Kündigung überhaupt nötig gewese?

Discussion in 'Internet: DSL, Kabel, UMTS, LTE' started by -2013-, Oct 11, 2011.

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  1. -2013-

    -2013- Halbes Megabyte

    Hallo

    da die Juraforen dieser Welt eher mäßig gut besucht sind, dachte ich, ich versuchs einfach mal hier - hier passt es am ehsten noch hin :rolleyes:
    ____________________________________________________

    Also angenommen ein Kunde hat einen Server beim Hoster XYZ.
    Hoster XYZ gibt seine Geschäftaufgabe über seine Webseite bekannt - Seite des Hosters sowie der Server des Kunden sind draufhin off ....
    Der Kunde wurde noch nichtmal per Mail informiert.

    Kunde besorgt sich woanderst Ersatz.

    Zwei Monate später wechselt Hoster XYZ die Geschäftsführung und alles ist wieder online (auch der Server des Kunden mit Daten etc).

    Ja nun - der Kunde weiß jetzt nicht wirklich was er tun soll - auf der einen Seite hat er natürlich nicht gekündigt beim Hoster - aber wer wäre bei dieser Lage davon ausgegangen das dies überhaupt nötig ist.
    ________________________________________________________

    Ich erwarte keine professionellen juristischen Antworten - mich würde einfach interessieren was ihr anstelle des Kunden jetzt machen würdet,
    da es doch um eine ziemlich hohe Summe geht die der Kunde nun nachzahlen müsste.

    Ich hoffe das das Thema hier rein passt - wenn nicht tut es mir Leid.

    mfg
     
  2. Kein Vertragspartner mehr.
     
  3. -2013-

    -2013- Halbes Megabyte

    Ok
    das klingt schonmal sehr plausibel.
    Das einzige ist jetzt nur, dass der Kunde wie gesagt nie dierekt darüber informiert wurde das es eine Geschäftsaufgabe gibt.

    Es wurde wie gesagt auf der Hp geschrieben - ich zietiere mal was dort stand:

    Langt das für den Kunden, um zu sagen, dass er kein Vertragspartner mehr ist?

    mfg
     
  4. Nicht ganz. Aber das wird dann doch wieder zu rechtsberatungsmässig. Sicherlich kann ein neuer Geschäftsinhaber bestehende Verträge übernehmen. Er muss die Leistung weiterhin zu gleichen Konditionen bieten.
    Es könnte also Probleme geben, den Vertrag einfach so zu lösen. Von einer Nichtzahlung für die zwei Monate mal ganz abgesehen.
     
  5. -2013-

    -2013- Halbes Megabyte

    Ja stimmt.
    Genau antwort kann dann doch nur jemand geben der sich damit wirklich auskennt.
    Es geht mir einfach darum das ich es unmöglich finde, dass ein Hoster nachdem er 2 Monate offline war, davon ausgeht das seine Kunden alle weiter machen wollen als ob nix passiert wäre.

    Aber nun gut - ich geh mal davon aus das eine außergerichtliche Einigung klappen wird.
     
  6. kingjon

    kingjon Ganzes Gigabyte

    Schaue doch in deinen Vertrag, da wird auch etwas über offline Zeiten stehen - von wegen keine Haftung bei technischen Problemen.....
    Wenn die dir dumm kommen, könnten sie sagen, das es diese techn. Probleme gab und fertig, dann bist du weiterhin an den Vertrag gebunden.
    Ist von der Info der Geschäftsaufgabe ein Screenshot oder eine gespeicherte Seite vorhanden, also das du das auch beweisen könntest?

    Gruß kingjon
     
  7. -2013-

    -2013- Halbes Megabyte

    Jo - Screenshot ist vorhanden - gegenwärtig steht es sogar immer noch auf deren Hp, weil sie es nicht nicht zurückgeändert haben.

    Es wurde auch ein Screenshot davon gemacht, dass die URL der Seite nicht mehr bei Google gefunden wird, weil die Seite solange off war.

    Beim Kauf wird eine 99,5 prozentige Verfügbarkeit garantiert - das bedeutet bei 2 Monaten off time das der Server nun 34 Jahre lang durchgehend erreichbar sein müsste :eek:
     
  8. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Ich würde mich erst mal schlau machen, wer vorher und hinterher der tatsächliche Vertragspartner ist/war. Handelt es sich um zwei verschiedene Firmen (ob sie den selben Chef haben, ist erst mal egal), kannst du grundsätzlich gegen den Vertrag vorgehen.


    Grundlage der Verfügbarkeit ist die reguläre Vertragslaufzeit bzw. der Abrechnungszeitraum. Der Vertrag wurde somit nicht ordnungsgemäß erfüllt.


    *) Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Verwendete Begrifflichkeiten und Zusammenhänge kommen aus meinem Gedächnis. Kann sein, dass die Dinge "offiziell" anders heißen, aber die "Richtung" sollte stimmen. Zu Risiken und Nebenwirkungen bitte einen Anwalt befragen.
     
  9. -2013-

    -2013- Halbes Megabyte

    Es handelt sich um ein inhaberbasierte Geschäft - sprich keine Firma im eigendlichen sinne. Ein Inhaberwechsel müsste daher einem "Firmen wechsel" gleich kommen.

    Problem ist nur, dass immernoch der alte Inhaber eingetragen ist- ich werde warten müssen bis das geändert wird.

    Keine Sorge - ist mir bewusst - ich werd mich hier auch auf niemanden berufen wenns ernst wird. ;)
     
  10. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Der bisherige Ausfall ist allemal Grund genug, den Vertrag zu beenden. Ich würde da nicht unnötig Zeit ins Land streichen lassen. Kündigung schickst du einfach per Post an den alten Inhaber.
     
  11. -2013-

    -2013- Halbes Megabyte

    Kündigen kann ich immer - mein Problem ist eher das das irgendwie rückwirkend gehen muss - sprich das dieser Monat - sowie die zwei davor nicht bezahlt werden müssen.
     
  12. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Mit der rückwirkenden Kündigung dürfte es schwierig werden, da der Grund (der Ausfall) zu dem Zeitpunkt noch nicht bestanden hat. Ich würde entsprechend der 99,5% ausrechnen, bis wann die vertragliche Leistung formell erbracht wurde und das ggf. zahlen. Für alle weiteren Zeiträume würde ich die Zahlung schlicht ablehnen und ggf. entstandene zusätzliche Kosten (durch die Beschaffung des Ersatzes) dem Anbieter in Rechnung stellen.

    Ich weiß aber nicht, in wie weit du damit Vertragsänderungen stillschweigend zustimmst und dadurch wieder in der Pflicht bist. In sofern würde ich das "sofort" durchziehen.
     
  13. kingjon

    kingjon Ganzes Gigabyte

    Also ich würde auch sofort kündigen, damit bist du raus - wer weiß denn wie das bei dem Anbieter noch weiter geht....?
    Außerdem wurde ja auch schon ein anderer Anbieter in Anspruch genommen, am Ende musst du auch noch doppelt zahlen!

    Gruß kingjon
     
  14. -2013-

    -2013- Halbes Megabyte

    Also - da ich es selbst auch immer gerne habe, wenn ein Topic-ersteller dem Forum auch das Ende der Geschichte mitteilt, will ich das nun auch tun...

    Mein Hoster war keine Firma, sondern ein inhaberbasiertes Geschäft hinter dem eine natürliche Person steht.
    Einer neuen natürlichen Person ist es daher nicht erlaubt Geld aus einem Altvertrag zu forden,
    ohne dass dieser Vertrag auf mich zulässigerweise übergegangen ist.

    Somit ist der Vertrag nicht mehr gültig.

    Das Geld der letzten zwei Monate hätte zudem auch der alte Inhaber forden müssen, da es dem neuen nicht mehr erlaubt ist.

    danke nochmal an alle
     
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