1. Liebe Forumsgemeinde,

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Kündigung und Umzug 1 und 1 Vertrag

Discussion in 'Internet: DSL, Kabel, UMTS, LTE' started by Lobelia, Nov 14, 2009.

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  1. Lobelia

    Lobelia ROM

    Hallo,

    ich habe einen Vertrag mit 1 und 1.
    Dieser läuft Ende Januar aus. Da ich nicht bei 1 und 1 bleiben möchte, habe ich diesen gekündigt.
    Ich habe ausserdem einen Tag zuvor 1 und 1 meinen Umzug gemeldet. Doch als ich die Kündigung für meinen Vertrag telefonisch bestätigen wollte, wurde mir gesagt, dass es für 1 und 1 nicht lohnen würde, noch den Umzug meines Anschlusses zu veranlassen.

    Meine Frage: Muss ich dennoch bis Ende Januar meine 1 und 1 Gebühr bezahlen, obwohl der Umzug durch 1 und 1 als nicht lohnend abgelehnt wurde?
    Ich sehe eigentlich nicht ein, für etwas zu bezahlen, was ich aufgrund des Anbieters nicht in Anspruch nehmen kann.

    Vielen Dank und viele Grüsse
    Lobelia
     
  2. hans10

    hans10 CD-R 80

    ... du hast einen Vertrag bis ende Januar,
    was kann 1&1 dazu, dass du umziehen willst.
    Wenn die Umschaltung mehr kostet als die 3 Monate,
    dann ist es ebenfalls dein Problem.

    Du hast fristgerecht gekündigt und die Kündigung wurde bestätigt?
    Dann Zahle die 3 Monate und gut ist es.

    Andere Zahlen mehr, um von diesem Verein loszukommen.
     
  3. neppo1

    neppo1 Halbes Gigabyte

    Rechtsberatung gibt es nicht....
    Aber wenn 1&1 an der alten Anschrift die Leitung abschaltet und an der neuen nicht aufschalten will....erbringen Sie ja auch keinerlei Leistung.

    Ein blick in das Telekominaktionsgesetz könnte da hilfreich sein.....
     
  4. Lobelia

    Lobelia ROM

    Ja, ich habe fristgerecht gekündigt.

    Und mein Vertrag kostet mich monatlich ca. 50€, die Mitnahme würde mich 60€ kosten.
    Das bekomme ich ja nicht geschenkt, sondern muss dafür extra zahlen.

    Ich bin nur der Meinung, dass ich nichts dafür kann, wenn 1 und 1 nicht bereit ist, für 2 Monate den Umzug zu veranlassen.
    Es ist doch somit der Anbieter, der zukünftig keine Leistung erbringen will.
    Wenn sie der Meinung sind, das lohne sich nicht, kann ich doch nicht zur Kasse gebeten werden? Oder sehe ich das falsch.

    Und ja, von denen wegzukommen, ist vielleicht sogar mehr wert.
    Aber ich habe mich ja schliesslich auch 2 Jahre lang mit denen rumgeärgert und zudem teures Geld für eine Bitrate bezahlt, die ebenfalls nicht erbracht wurde.
     
  5. Lobelia

    Lobelia ROM

    Das ist eben auch meine Meinung.
    Ich bin mir halt nicht ganz sicher, ob ich damit richtig liege.
    Ich werd wohl gleich mal im Gesetz nach lesen.
     
    Last edited: Nov 14, 2009
  6. -humi-

    -humi- Joker

    in Ö würde man imo dazu sagen Kündigung wegen Risikowegfalls (Sprich der Anschluss existiert nichtmehr, weil du ja durch das Umziehen keinen Zugriff darauf hast-
    Ergo: wäre auch nichts mehr zu zahlen

    Aber ich muss neppo1 recht geben- hier findet keine Rechtsberatung statt, der einzige Weg für dich wäre über einen Anwalt &Co- Rechtschutzversicherung etc....
     
  7. neppo1

    neppo1 Halbes Gigabyte

    Inverstiere die geringe Gebühr die von der Verbraucherzentrale erhoben wird und du hast klarheit.........
     
  8. Lobelia

    Lobelia ROM

    Danke für die Antworten.
    Dann werde ich mich an die Verbraucherzentrale wenden.
    Stimmt schon, dann bin ich wenigstens auf der sicheren Seite.

    Viele Grüsse
    Lobelia
     
  9. hans10

    hans10 CD-R 80

    ... das wird in keinem Vertrag zugesichert,
    dass du einen Anspruch darauf hast.
    Wenn du Glück hast, dann bekommst du den Umzug kostenlos,
    hast aber einen neuen 2-jahresvertrag am Bein.

    Dass nicht die vereinbarte Geschwindigkeit zur Verfügung gestellt wird,
    kann dir auch bei anderen Providern passieren.

    Wie steht geschrieben, ... DSL-Geschwindigkeit bis zu ....
     
  10. PartyDance

    PartyDance Byte

    Hier werden schon wieder Sachen durcheinandergewürfelt, dass ist haarsträubend !

    Erst einmal liegt hier ein Vertrag vor, der eine Laufzeit von 24 Monaten hat und im Januar 2010 ausläuft. Was viele aber nicht beachten ist, dass dieser Vertrag ortsgebunden ist. Er gilt also nur für den jetzigen Wohnort. Zieht der Kunde um, so liegt dieses außerhalb des Verantwortungsbereiches von 1+1 und ist somit auch nicht dessen Problem !

    Aber der ISP (1+1) bietet in solchen Fällen den Umzug des Vertrages an. Dann wird der Vertrag am alten Wohnort aufgelöst, unter der Bedingung, dass dann am neuen Wohnort ein neuer Vertrag geschlossen wird mit komplett neuer Laufzeit. Und da es sich bei Umzug immer um einen Ortswechsel handelt, ist somit also ein neuer Vertrag für den neuen Wohnort nötig mit allen Folgen.Es zieht also genau genommen nicht der Vertrag um (denn dann würde sich an den Laufzeiten auch nichts ändern), sondern das Geschäftsverhältnis wird am neuen Wohnort mit neuen Vertrag fortgesetzt.

    In diesem Falle war es aber völlig richtig, den Vertrag zum Ende der Laufzeit fristgerecht zu kündigen, da ja die Absicht besteht, den Anbieter zu wechseln. Denn bei einem Vertragsumzug wäre die MVLZ neu gestartet und somit ein Anbieterwechsel für die nächsten 2 Jahre ausgeschlossen (oder man zahlt 2 Anbieter). Das du jetzt aber schon vor Ablauf der eigentlichen MVLZ aus der jetzigen Wohnung ausziehst, ist auch nicht das Problem von 1+1. Denn 1+1 kommt seinen vertraglichen Verpflichtungen nach und stellt bis zum Vertragsende am alten Wohnort die vertraglichen Leistungen zur Verfügung. Das du diese nicht mehr nutzen kannst, ist einzig und allein dein Problem ! Denn du hast für den Standort einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen, der bedingt durch deine fristgerechte Kündigung auch erst im Januar 2010 dort endet. Von daher mußt du diese 3 Monate auch weiterhin bezahlen. Auch das du dort keinerlei Leistungen mehr nutzen kannst, spielt dabei keinerlei Rolle. Denn der Umzug an einen anderen Wohnort liegt ganz allein in deinem Verantwortungsbereich.

    Du mußt trotzdem deinen vertraglichen Verpflichtungen aus dem noch laufenden Vertrag weiterhin nachkommen. Tust du das nicht, dann wird es unweigerlich Mahnungen, Inkasso etc. zur Folge haben. Desweiteren wird 1+1 dir trotz der nur noch 3 Monaten Restvertragslaufzeit so ziemlich sicher fristlos kündigen und Schadensersatz fordern. Rein theoretisch könnte 1+1 auch auf Vertragserfüllung klagen und würden Recht bekommen.

    Evtl wäre es ratsam, mit 1+1 das Gespräch zu suchen, um eine kulante Lösung aufgrund der nur noch geringen Restlaufzeit zu finden. Die könnte z.B. so aussehen, dass du 50% der eigentlich noch ausstehenden Rechnungssummen bezahlst und im Gegenzug 1+1 auf Kulanzbasis den Vertrag vorzeitig beendet. Aber einen Rechtsanspruch darauf hast du keinesfalls. Wenn also 1+1 eine Kulanzlösung ablehnt, mußt du wohl oder übel den Vertrag bis zum Ende bedienen.
     
  11. -humi-

    -humi- Joker

    im Forum findet keine Rechtsberatung statt.....
    :zu:
     
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