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Landgericht stoppt Telekoms Volumen-Drosselung - Weltfremdheit in der Justiz

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by tuwat, Oct 30, 2013.

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  1. tuwat

    tuwat Byte

    und Bevormundungswahn wie bei den GRÜNEN.
    Schließlich sind die Vertragspartner der Telekom bei Vertragsabschluss nicht ausnahmslos besoffen oder anderweitig schutzbedürftig.
    Es gibt ausreichend viele konkurrierende Internetprovider.
    Wenn mir eine "Flatrate" mit Volumeneinschränkungen nicht passt, kann ich ja zur Konkurrenz gehen.
    So weit ich informiert bin, gibt es die Geschwindigkeitsbegrenzungen im mobilen Internet doch schon seit Jahren.

    Ich als normaler Surfer komme so gut wie nie über ein Datenvolumen von monatlich 4 GB, was ich gut beurteilen kann, da ich in der Türkei einen solchen Volumentarif habe. Mit zusätzlich 3 Mitbenutzern kam es in den letzten 4 Jahren nur einmal zu einer Überschreitung.
    Ich kann nicht nachvollziehen, warum der normale Nutzer, der das Internet als Informations- und Shoppingportal benutzt, die immensen Datenvolumen einer Minderheit unter den Nutzern mitfinanzieren soll.
    Ich hoffe, dass die Telekom in der Berufungsinstanz recht bekommt.
    Ich verstehe auch die Verbraucherzentrale nicht, die sich zu Ungunsten der Mehrheit für die exzessiven Vielsauger in's Zeug schmeißt.
    Es wird zu einer veränderten Tarifstruktur kommen, wenn dieses Urteil gültig bleibt.
    Tarife mit Volumenbegrenzung sind ja unangefochten.
    Setzt man die Volumenbegrenzung auf einen Wert, ab dem die Telekom das Tempo drosseln wollte, sind 99 % der privaten Nutzer nicht benachteiligt.
    Die totale Flatrate kostet dann eben doppelt.
     
  2. kingjon

    kingjon Ganzes Gigabyte

    Nein, du bist kein "Normal-Surfer" sondern eher wenig - was ist eigentlich normal?
    Und was sind das, alle die mehr wie 4GB nutzen?

    Hast du schon mal an die ganzen Dienste gedacht, die es so gibt?
    Allein wenn man einen Online-Video-Rekorder nutzt, kommt man locker auf 100GB und mehr.
    Oder Youtube und andere Anbieter für Filme und Musik, für die man evtl. auch noch bezahlt.
    Schon mal ein Game gekauft, shoppen gehört ja deiner Meinung dazu, da kommen schnell 16GB zusammen - ohne auch nur 1min online gespielt zu haben!

    Alle diese Dinge die ich genannt habe, benutzen mindestens 50% aller Nutzer - und das ist jetzt deine exzessive Minderheit?

    Gruß kingjon
     
  3. dnalor1968

    dnalor1968 Ganzes Gigabyte

    Ich hatte mal 'nen Volumen-Tarif mit 500 MB, jedes MB darüber wurde zusätzlich berechnet.
    Reichte zu dieser Zeit aber auch aus, und ist schon viele Jahre her.


    Darf nur die Telekom nicht drosseln, oder sind alle Provider betroffen?
     
  4. smich25890

    smich25890 Byte

    Hallo tuwat,

    bei dem Urteil des Landgerichts geht es meiner Meinung nach ums Prinzip. Es ist schon seit einigen Jahren bei vielen Providern, vorallem im Mobilfunkbereich ein Unding, Volumentarife als Flatrates zu verkaufen. Das ist schlichtweg Betrug am Kunden und Verbrauchertäuschung !!
    Hier mußte endlich mal der Gesetzgeber einen Riegel vorschieben!
    Ich kann mich mit meinen 55 Jahren ,noch an die Zeiten erinnern, wo Volumentarife auch als solche ( auch durch die Telekom ) verkauft wurden und eine Flatrate auch noch eine solche war, nämlich Traffic ohne Begrenzung.
    Die Telekom u.a.die Mobilfunkprovider können doch Tarife mit Volumenbegrenzung anbieten, da hab ich ja nichts dagegen.
    ABER dann bitte schön sollen sie doch auch den Tarif dann fachgerecht so nennen - Volumentarif mit bis zu xxGB ohne Drosselung und darüber mit Drosselung. Wenn ich einem Kunden aber eine Flatrate verkaufe, dann möchte ich bitteschön auch eine haben !!
    Und das da endlich mal ein Gerichtsurteil fällt war schon lange überfällig.
    Und nun noch mal zu meinem Vorredner "tuwat": Tarife mit Volumenbegrenzung sind ja unangefochten ?? Wenn man diese Tarife so nennt dann schon! Ich bezweifle auch Deine Aussage, das 99% der privaten Nutzer nicht benachteiligt werden. Was denkst Du wohl warum die Telekom eine Volumenbegrenzung einführen will, na weil eben zu viele Nutzer einen hohen Traffic haben !
    Heut zu Tage soll doch alles in der Cloud gespeichert werden, alles online Bilder, Videos, Office, mal schnell ne Bluray kaufen und runterladen - da bin ich locker im Monat bei 100GB Traffic ohne große Mühe.
    Und für was braucht mal denn schnelle DSL oder LTE Verbindungen ??? Eigentlich nur um große Traffic-Mengen zu transportieren, nur dann macht eine schnelle Verbindung oberhalb DSL-2000 auch wirklich Sinn.
    Es ist, als wenn einer auf einem Baum sitzt und sich das Ast auf dem er sitzt absägt-so ists z.B. mit dem LTE.
    LTE rein technisch ok ABER mit den angebotenen Tarifen nicht wirklich nutzbar. Bei uns auf dem Lande ist LTE leider deshalb keine Alternative zum Festnetz-DSL. Mit den LTE Volumentarifen surfe ich maximal 2-3 Tage mit auch noch teuer erkauften HighSpeed und die anderen 28-Tage ??
    Früher, wer sich dran erinnert, vor dem DSL, gab es sogar echte ISDN-Flatrates sogar mit Kanalbündelung.

    Michael Schuhknecht
     
    Last edited: Oct 30, 2013
  5. kingjon

    kingjon Ganzes Gigabyte

    Ich hatte einen mobil-Vertrag mit 2GB, das hat dicke gereicht - am Monatsende habe ich dann immer den Rest verpulvert.
    Aber das weiß man und stellt sich drauf ein, aber ich habe ja eine Flat um das nicht zu wissen und um mich nicht dadurch eingeschränkt zu fühlen!
    Sonst würde ich ja keine Flat bezahlen, sondern eben weniger.
    Gibt es aber heute auch noch.
    Ich erinnere mich noch mit Grausen an 56k und Minuten-Takt, da konnte man arm bei werden!

    Nach deren Meinung bezieht sich Flat auf ständige Verfügbarkeit, aber ohne Geschwindigkeitsangabe!

    Gruß kingjon
     
  6. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Nicht nur die Telekom guckt jetzt dumm aus der Wäsche: auch die anderen Provider, die wie die Geier auf der Lauer liegen und auch Drosseln wollen, um dann für das Aufheben der Drossel zusätzlich abkassieren zu können.
     
  7. dnalor1968

    dnalor1968 Ganzes Gigabyte

    Ich denke nicht die Drosselung, sondern letzteres ist das eigentliche Ziel.
     
  8. zwilling

    zwilling Viertel Gigabyte

    Wahrscheinlich nicht. Aber vielleicht schafft das nur ein Bruchteil der Vertragspartner 256 Seiten durchzulesen, bevor sie auf "einverstanden" klicken!
     
  9. Boy

    Boy Byte

    Ich vermute mal: Angestellter der Telekom?
    Tatsächlich gehts aber um die Verteidigung der Netzneutralität. Und in den Gerichten sitzen wohl auch nicht unbedingt Idioten…
     
  10. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Ach, ich denke mal, da liegt Plan B im Schubfach.
     
  11. Wenn Deutschland an 20. Stelle hinsichtlich der schellen Internetverbindungen steht, dann hilft eine Drosselung nichts, sondern Investitionen durch Verringerung von sog. Boni`s oder Gewinnmaximierungen. Das schafft Arbeitplätze, die wir dringend brauchen.
     
  12. dnalor1968

    dnalor1968 Ganzes Gigabyte

    Genau.
    Da heißt's dann nicht mehr Flatrate, sondern Tarif XY.
     
  13. toto551de

    toto551de ROM

    für jappi reicht das ja auch dicke
     
  14. um die gesaugten Daten zu Nutzen, zu Spielen und die gesauten Filme zu schauen etc.
    Das Urteil ist ein Tritt in den Hintern von jedem Nutzer welcher das Netz als Informationsquelle nutzt und
    den Downloadwahnsinn nicht mitmacht bzw. nach wie vor gezwungen ist im Schneckentempo im Netz unterwegs
    zu sein ...


    Viele Grüße vom Jogi
     
  15. Sele

    Sele Freund des Forums

    Was hat das Urteil des Gerichts damit zu tun? Doch rein gar nichts!
     
  16. kingjon

    kingjon Ganzes Gigabyte

    Das kann dir doch egal sein!
    Wenn man online Film Dienste nutzt, werden die Filme nicht "gesaugt" sondern Real-Time angeschaut - weißt du wie groß nur ein einziger Film in Bluray-Qualität ist?
    Und Egoisten die meinen sie zahlen immer nur für andere...
    Ach, die Angebote die von der Telekom nicht mit eingerechnet werden - online-Recorder, Cloud-Dienste usw... gehören nicht dazu - nur weil sie von der Telekom kommen und nicht von einem anderen Anbieter?

    Du hast aber eine schräge Sicht von Gleichbehandlung!

    Gruß kingjon
     
  17. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Informationsbeschaffung, dass ich nicht lache...

    Früher waren die Informationen halt in textaler Form zu finden. Man konnte in eigenem Tempo lesen, überspringen etc.
    Heute meint jedes Pickelgesicht, irgendwelche tollen Infos in Form eines selbstgedrehten videos (meistens auch noch in mieser Qualität) ins Netz stellen zu müssen.
    Und das verschlingt nunmal tonnenweise die kostenbaren Gibibytes.
    Das kann man auf Grund der Verbreitung durchaus als "normal" ansehen.

    Ergo ist ein 4GB-User eher unnormal, unterdurchschnittlich oder was auch immer, nur nicht mehr normal. Denn die Norm wird von der Masse festgelegt. Da fällt mir jetzt der Spruch von den Millionen Fliegen ein, die nicht irren können...

    Wie auch immer, das Urteil ist alles andere als nützlich. Die Telekom darf ihren Drosseltarif nun nicht mehr als Flatrate bewerben. Toll. Dadurch ändert sich die Welt. Dann heißt er eben "Surf-und-spar". Gewonnen ist damit rein gar nichts. Schon gar nicht, was die Netzneutralität angeht, das eigentliche Kernproblem - das bleibt davon völlig unberührt.
     
  18. kingjon

    kingjon Ganzes Gigabyte

    Ja, entweder BTX oder Videotext, letzteres gibt es noch immer und im Rahmen der TV-Gebühren noch immer kostenlos - für die Informationsbeschaffung gewisser reicht das locker, es gibt zb. Horoskope, Kochrepte usw... ;)

    Leider, aber vieles macht nur beim Upload Traffic. :D
    Na klar bringt das was, alle mit Flatrate behalten ihren Tarif!
    Der Neukunde hat allerdings das Nachsehen, vielleicht entsteht ja ein "Handel" mit alten Verträgen...? :rolleyes:

    Gruß kingjon
     
  19. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Ach, die finden schon was, damit man wegen irgeneiner Kleinigkeit seinen Tarif verliert und einen "neuen, viel günstigeren, besseren" Tarif nehmen soll.

    Congstar hat das zum Glück nicht nötig. Dabei wollte sogar ICH einen anderen Tarif. Aber das einzige, was technisch machbar ist und mir vom Kundendienst so empfohlen wurde: Wechsel zu einem anderen Anbieter. Na wenn die das so wollen...
     
  20. tuwat

    tuwat Byte

    .
    Darum ging es aber in dem Urteil nicht, sondern nur um flat oder nicht flat.
    Der Sachverhalt der Netzneutralität spielte in dem Urteil keine Rolle.
     
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