1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Lastschrift

Discussion in 'Smalltalk' started by Gayson, Apr 9, 2004.

Thread Status:
Not open for further replies.
  1. Gayson

    Gayson Kbyte

    Ich habe über eine Online-Anzeige ein PC-Komplettsystem gefunden.
    Da ich 900 Euro dafür bezahlen müsste, möchte ich dies per lastschrift machen.
    Und wie gebe ich solch eine Lastschrift in Auftrag?
    Der Veräufer ist Privatperson, und kein Online-Shop
    Mfg
    Gayson
     
  2. Profus

    Profus Guest

    Moin Kalweit,

    dass er das Geld sofort hat, damit meinte ich, dass es zumindest wertmässig gutgeschrieben ist. Ob er darüber verfügen kann ist eine andere Sache.

    Sonst ist eigentlich alles gesagt. Ich wollte auch nur betonen, dass der Privatkunde durchaus Lastschriften ziehen kann und dass es einen kleinen Unterschied zwischen gewerblichen und privaten Kunden gibt....

    MfG
    Profus
     
  3. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Kommt auf den Kreditrahmen an, den dir die Bank einräumt, denn der ist Vorraussetzung für das Lastschriftverfahren.

    Die meisten Banken arbeiten mit Sperrfisten. Wenn man Lastschriften nicht oft einsetzt (oder mangels Kreditrahmen), kann das schon mal bis zu 6 Wochen sein.

    Gruss, Matthias
     
  4. Profus

    Profus Guest

    Du hast wohl recht, aber es gibt z. B. viele kleine Vereinigungen, die kein eingetragener Verein oder sonstwas sind, die Ihre "Beiträge" der Einfachheit halber per Lastschrift einziehen.

    Bonitätsprüfung find ich ein zu hartes Wort dafür... sicherlich wird der Sozialhilfeempfänger mit 10 Rücklastschriften Mangels Deckung keine Lastschriften ziehen dürfen, aber ein Otto-Normal-Kunde sicherlich....

    mündlich reicht auch - nur zu Beweiszwecken nicht besonders dienlich... aber bei kleinen Summen guckt eh keiner ... und wenn da mal ein paar zurückgehen - das kann halt mal passieren.

    ... aber er hat das Geld (sofern es nicht zurückgeht) sofort und muss nicht 4 Wochen warten (das bezieht sich jetzt auf Gewerbetreibende)

    MfG
     
  5. Wingnut2

    Wingnut2 Viertel Gigabyte

    das mein ich mit "gut" :D

    Für das Inkasso muss der Zahlungsempfänger schon was vorweisen können.
     
  6. soul115

    soul115 Kbyte

    Hallo,

    das ist zwischen Privatpersonen in der Tat unüblich.

    Der Zahlungsempfänger (Verkäufer) muss nicht nur unterschreiben, dass er nur einzieht, wenn eine vom Zahlungspflichtigen (Käufer) unterschriebene Berechtigung (Einzugsermächtigung) vorliegt, sondern sich bei seiner Bank auch noch einer Bonitätsprüfung unterziehen.

    Warum? Lastschriften können vom Zahlungspflichtigen auch später noch widerrufen (storniert) werden, während der Zahlungsempfänger den gutgeschriebenen Betrag womöglich bereits verjubelt hat. Zugleich besteht dadurch aber auch für den Verkäufer keine Sicherheit, da kann er gleich auf Rechnung liefern.

    MfG Bernd
     
  7. Wingnut2

    Wingnut2 Viertel Gigabyte

    der zahlungspflichtige muss unterschrieben....

    ist der Zahlungsempfänger "gut", mag das auch zwischen Pivatpersonen gehen, theoretisch, mit der Lastschrift, ich hege da allerdings meine Zweifel ob das in der Praxis üblich ist ;)
     
  8. Profus

    Profus Guest

    Jede Person kann Lastschrifen einziehen. Man muss nur bei der Bank unterschreiben, dass man diese nur einzieht, wenn eine Berechtigung vorliegt.

    Das ganze ist nicht zu verwechseln mit einem Abbuchungsauftrag.
     
  9. Wingnut2

    Wingnut2 Viertel Gigabyte

    du kannst keine lastschrift in Auftrag geben, da du je bezahlst. Du kannst höchstens dein Einverständnis dem Verkäufer gegenüber geben.
    Ob der Verkäufer allerdings als "nicht-gewerbetreibender" die LS einlösen kann ist fraglich und hängt von der Bank ab ;)

    mfg
     
  10. gainmarv

    gainmarv Megabyte

    hast du maybe mal n link?

    am sichersten für beide wäre nachnahme... :D
     
Thread Status:
Not open for further replies.

Share This Page