1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Legal?

Discussion in 'Smalltalk' started by Makarony, Aug 30, 2006.

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  1. Makarony

    Makarony Byte

    Hi, ist es legal Bilder (beispielsweise von Google) oder auch von irgendwelchen Site´s zu speichern und diese in veränderter Form wieder ins Netz zu stellen?
     
  2. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    sicher nicht! zumindest nicht ohne Erlaubnis des Rechteinhabers (Fotograf, Maler oder was auch immer ...)
     
  3. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    :schieb: illegal
     
  4. Makarony

    Makarony Byte

    ok. danke für die schnelle antwort. man war gerade unterschiedlicher auffassung....
     
  5. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Tja...

    Man kann eine Meinung haben

    oder

    Recht....

    Meinungsfreiheit haben wir in diesem Land jedenfalls...
     
  6. Makarony

    Makarony Byte

    ....aber wie ist es dann beispielsweise mit euren benutzernbildern. sebst erstellt? oder ist das wiederum ok?
     
  7. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Das ist zugebenerweise eine haarige Sache...

    Wenn jetzt tatsächlich ein Rechteinhaber auftrumpfen wollte, könnte es interessant werden...
     
  8. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    geklaut, aber das ist o.k.! :D
     
  9. Makarony

    Makarony Byte

    ok. verstehe. nochmals danke jungs :)
     
  10. TheD0CT0R

    TheD0CT0R Dr. h.c. Mod

    Wenn die BBC mal hier ins Forum schaut wirds eng für mich. ;) :D
     
  11. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    lustig wäre sicher, was die gierigen Anwälte für einen Streitwert angeben würden! :rolleyes:
     
  12. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Da mache ich mir persönlich keine Gedanken - sollte aber der tun, der meins benutzt :D
     
  13. DrKNickel

    DrKNickel Byte

    Wenn das Bild dergestalt verändert ist, dass es sich um eine wesentliche Bearbeitung handelt, dann hast du ein neues Werk geschaffen. An diesem neuen Werk hast Du dann selber ein Urheberrecht.

    § 3 UrhG

    (...) Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind (...) wie selbständige Werke geschützt. (...)
     
  14. DrKNickel

    DrKNickel Byte

    Allerdings kann der Urheber des ursrünglichen Bildes nach §16 UrhG die Bearbeitung verbieten, sofern es sich um eine nur geringfügige Veränderung handelt. Nicht verbieten kann er es aber, wenn die Bearbeitung so umfassend ist, dass das Ursprungsbild quasi nur ein Anstoß war (vgl. §24 UrhG).

    Eine andere Frage ist die Erst-Veröffentlichung und die Verwertung der Bearbeitug. Diese ist nach § 23 UrhG nur dann erlaubt, wenn der Urheber zustimmt.

    Mit dieser Vorschrift wurde einmal versucht, Werbeblocker verbieten zu lassen. Allerdings erflglos, weil Texte, Bilder und Werbung kein einhetliches Werk darstellen.
     
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