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Media-Markt Garantieanspruch

Discussion in 'Erfahrungen mit Firmen' started by gibiblau, Sep 7, 2007.

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  1. gibiblau

    gibiblau ROM

    Wer weiß Rat?
    ich habe im Juni bei Mediamarkt in Heidelberg 2 Handys der Firma Pantech gekauft. Eines konnte nicht geladen werden. Also wurde es vom Mediamarkt anstandlos umgetauscht. Nach kurzer Zeit war auch das 2. Handy nicht mehr zu laden. Also wieder zum Service von Mediamarkt, aber diesmal musste ich mir sagen lassen, dass ich vermutlich durch falsche Bediehnung den Akku und das Ladegerät beschädigt hätte und ich musste 40 Euro für eine eventuelle Reparatur bezahlen. Nach drei Wochen kam das Handy zurück, Akku und Ladegerät waren ausgetauscht worden und die Reparatur kostete exakt 40 Euro- komisch. Auf meine Frage, warum das nicht an Pantech geschickt wurde, erhielt ich die Information, diese Firma gäbe es so nicht mehr und man hätte das Handy an eine Reparaturwerkstatt schicken müssen. Seit einigen Wochen versuche ich über Abteilungsleiter und Mitarbeiter den ganzen Vorgang zu klären und habe mir jetzt von einem Mitarbeiter sagen lassen müssen, dass ich bei einem Autounfall auch keinen Anspruch auf Garantie hätte. Was für ein Vergleich?! Und da ich nicht für "blöd" gehalten werden möchte, bleibe ich an der Sache dran. Wer hat auch solche Erfahrungen mit dem Mediamarkt gemacht?:bahnhof:
     
  2. hjw

    hjw Byte

    Ich bin zwar kein RA, aber soviel ich weis ha jeder grundsätzlich vom Gesetz her ein halbes Jahr Gewährleistung. Also den Ersatzanspruch vom Hersteller unabhängig einer Beweislast.

    Die Frage hier wäre für mich:
    Wer übernimmt diese bei Pleite und/ oder Verschwinden des Herstellers vom Markt ?

    Darf der Media dann das Produkt ohne diesen entscheidenden Hinweis weiter vertreiben?
    Ich glaub nicht das der Hersteller in den letzten 2 Monaten verschwunden ist.

    Noch ein Tip: nächstes Mal erst Informieren, dann kaufen !!!

    :guckstdu: http://www.pcwelt.de/start/mobility_handy_pda/pda_smartphone/news/67841/

    Ok so weit so gut.
    Ich hoffe, ich konnte Dir einige Denkanstösse geben.

    :bitte: und Viel Glück

    HaJo
     
  3. X.MAN

    X.MAN Moderator

    Der Verkäufer...
     
  4. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    @ gibiblau
    Dein Vertragspartner ist der "Schweinemarkt" (saubillig). Da ist es egal, ob es den Zulieferer noch gibt, oder nicht.

    Soweit ich orientiert bin, muss bei der Gewährleistung in den ersten 6 Monaten der Verkäufer beweisen, dass Du den Schaden angerichtet hast (z.B. Bedienungsfehler), nach dem halben Jahr muss Du beweisen, dass es sich um einen Fabrikationsfehler handelt, du den Schaden nicht verursacht hast.

    Wie die ganze Sache darüber hinaus bei Garantie aussieht, musst du den Geschäftsbedingungen entnehmen.

    Achtung, das ist keine Rechtsberatung, sondern gibt nur unverbindlich meinen Wissensstand wieder.
     
  5. Indako

    Indako Kbyte

    Hallo gibiblau,

    in den ersten 6 Monaten der Gewährleistungsfrist muß der Händler dir beweisen das der Fehler nicht von Anfang an Vorhanden war, sondern von dir Verursacht wurde. Deshalb verlange vom Mediamarkt eine Entsprechende und Stichhaltige Erklärung. Am besten Schriftlich, dann können die sich später nicht rausreden das du was falsch verstanden hättest. Eventuell mit dem Hinweis dein Anwalt hätte sowas gerne. Aber denk dran, sollte denen der Nachweis gelingen, dann trägst du die Kosten dafür.

    Ab den 6. Monat bis zum 24. Monat ist es umgekehrt. Da mußt du dem Händler nachweisen das der Fehler bereits eingebaut war. Wenn du dies Nachweisen kannst, dann bekommst du diese Kosten natürlich ersetzt. Ist der Nachweiß nicht Eindeutig, dann hast du Pech.

    Bei obigen spielt es keine Rolle ob der Hersteller Pleite ist oder nicht. Denn der Händler ist dafür zuständig. Ob der sich das vom Hersteller erstatten läßt ist sein Probleme. Pech hast du nur, wenn der Händler Pleite ist. Bei Media-Markt reicht es wenn dein Örtlicher Händler Pleite geht, denn nach meiner Kenntnis ist jeder dieser Märkte Selbsständig. Ob die Mutter trotzdem haftet müßte eventuell geklärt werden.

    Anders sieht es mit der Garantie des Herstellers aus. Dafür ist der Hersteller zuständig und wenn der Pleite geht, dann hast du Pech.
    Mit zwei Ausnahmen:
    1. Der Händler hat diese Garantie des Herstellers so beworben, als ob es seine Eigene wäre.
    2. Der Hersteller war am Verkaufstag bereits nicht mehr Exitent. Dan hätte der Verkäufer darauf hinweisen müssen, bzw. alle Garantiekarten und Hinweise auf oder in der Verpackung und alle Hinweise auf die Herstellergarantie in der Werbung entfernen müssen. Das heißt ausdrücklich ohne Garantie verkaufen. Dies gilt aber nur bei Auflösung des Herstellers am Verkaufstag oder davor, wird der Hertsteller erst einen Tag später nach dem Kauf aufgelöst, dann hast du Pech gehabt.

    Deshalb klär mal ab ob es die Herstellerfirma am Tage des Kaufes noch gab. Wenn nicht kannst du in Bezug auf die Garantie noch einen Mangel anmelden, da der Mangel der fehlenden Herstellergarantie bereits am Verkaustag vorhanden war.

    Allerdings denk daran, solange der Hersteller nur Insolvence angemeldet hat, gibt es Sie noch. Erst wenn Sie vom Gericht oder Insolvenzverwalter geschlossen wurde, dann gibt es Sie nicht mehr.


    Indako
     
  6. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Trotzdem hängt der Händler in der gesetzlichen Gewährleistung, die mit der Garantie nichts zu tun hat.

    Deutsches Recht ist eben schweres Recht. Garantie, Gewährleistung, Hersteller, Händler, wer soll da noch durchsteigen.
     
  7. gibiblau

    gibiblau ROM

    Hallo
    ...und danke an alle für die Infos. Ich kriege auf meine Nachfragen beim Mediamarkt immer einen anderen Bearbeiter und diese überbieten sich an ziemlichen Unverschämtheiten und seltsamen Vergleichen(beim Autounfall bekäme ich ja schließlich auch keine Garantie mehr!). Ich habe aber zufällig entdeckt, dass Pantech von Elston, bzw. Mobistel in Deutschland vertrieben wird und von dort die Antwort bekommen, dass schließlich der Service vom Mediamarkt festgestellt hätte, dass der Akku vom Käufer durch Überladung oder falsche Handhabung beschädigt worden sei(wie geht denn das?), und man sich an diese Vorgaben zu halten hätte. Muss nicht diese Firma das erst feststellen, nachdem Mediamarkt einfach das Handy hätte weiterleiten können? Oder verstehe ich das falsch? Und nach meiner Info scheint Pantech noch am Markt zu sein.:confused:
     
  8. X.MAN

    X.MAN Moderator

    ...wenn das Handy/Akku noch Garantie hat, bringe es zurück, weil es keine Funktion hat und den Kassenzettel dazu und basta!
     
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