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Mietvertrag vor beginn der Mietzeit kündbar?

Discussion in 'Smalltalk' started by Berndlickt, Mar 8, 2007.

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  1. Berndlickt

    Berndlickt Byte

    Mietvertrag vor beginn der Mietzeit kündbar?

    Ein Bekannter hat ein rießen Problem er hat einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben,er kann aber erst ab dem 01.06.07 die Wohnung benutzen so wie es im Mietvertrag steht.

    Nun hat er aber eine bessere Wohnung zum 01.05.07 gefunden,kann er da denn schon unterschrieben Vertrag der erst Wohnung vor beginn der Mietzeit kündigen?
    .
     
  2. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Was steht denn im Mietvertrag selbst dazu? Ansonsten tippe ich mal, dass er ganz normal entsprechend der vereinbarten Kündigungsfrist kündigen kann.
     
  3. Alienfan

    Alienfan Guest

    http://www.umzugsratgeber.net/special_kuendigung.htm

    Grundsätzlich sind Verträge einzuhalten. Natürlich kann man auch vor Beginn der Mietzeit unter Einhaltung der vereinbarten oder gesetzlichen Fristen (ab Beginn der Mietzeit) kündigen.

    Es wäre aber besser, sich mit dem Vermieter zu einigen. Man könnten ihm z. B. stecken, dass man seine Arbeit verloren hat und die geforderte Miete nicht zahlen kann. :rolleyes: Ich glaube kaum, dass der dann sagt: "Ich bestehe auf Einhaltung des Vertrages". ;)
     
  4. schwarzm

    schwarzm Viertel Gigabyte

    Stimmt. Außer du findest einen anderen Grund den Vertrag anfechten zu können oder für nichtig erklären zu können.

    Bspw. Mangel an Ernstigkeit, Scheingeschäft, ... evtl. ginge da Anfechtbarkeit wegen Irrtum vgl. §119 Abs. 1 BGB. Da käme es drauf an wann er den Vertrag unterschrieben hat. § 119 wird nur in Verbindung mit § 121 wirksam.

    Hoffe es hilft.

    Gruß,
    schwarzm
     
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