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Mobilcom Vertrag kündigen - Papierrechnung kommt nicht

Discussion in 'Sonstige mobile Geräte' started by peet1990, Jul 21, 2009.

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  1. peet1990

    peet1990 Byte

    Hallo,

    ich habe einen Handyvertrag mit Mobilcom abgeschlossen. Der wurde mir von einer Firma übermittelt. Diese Firma wollte mir die monatliche Grundgebühr zurücküberweisen. Dazu hat diese Firma die Rechnungen verlangt. Ich habe aber keine einzige Rechnung bekommen. Da ich den Vertrag sowieso loswerden möchte, wollte ich fragen, ob es ein Kündigungsgrund ist. Schließlich hat sich Mobilcom ja nicht an den Vertrag gehalten.
     
  2. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Viele Telefonanbieter erstellen im Normalfall nur noch "Onlinerechnungen". Eine Papierrechnung gibt es dann nur noch gegen zusätzliche Gebühr. Genaueres ist dazu in den AGB deines Vertrags nachzulesen. Sind sind die Onlinerechnungen nicht zertifiziert, hast du zudem in jedem Fall Anspruch auf eine kostenlose Papierrechnung (egal was in den AGB steht). Ein Kündigungsgrund ist das Ganze aber erst mal nicht, jedoch muss man dir eine ordentliche Rechnung ausstellen. Stellt man sich hier quer, würde ich mal laut nachdenken, was das zuständige Finanzamt dazu sagen würde.
     
  3. peet1990

    peet1990 Byte

    Ohne Rechnung kein Geld - Darf ich einfach das abgebuchte Geld einfach zurücküberweisen?
     
    Last edited: Jul 21, 2009
  4. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    ...erst mal solltest du deinen Vertrag lesen. Von der Rücklastschrift würde ich dringend abraten, da ja der Rechnungsbetrag an sich nicht stittig ist. Hast du denn deinen Anbieter jemals aufgefordert, dir eine Rechnung zu schicken?
     
  5. peet1990

    peet1990 Byte

    Im Vertrag ist Papierrechnung angekreuzt
     
  6. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    ...dann fordere sie auf, dir diese zu schicken und gut. Sollte man dem nicht nachkommen, dann kann man über eine Auflösung des Vertrages nachdenken. Das wäre jedoch ein Thema für einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale - wir können und dürfen da nicht näher darauf eingehen.
     
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