1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Möchte gerne "verwaiste" Domain überneh.

Discussion in 'Sonstige Online-Themen' started by bernie2, Sep 17, 2001.

Thread Status:
Not open for further replies.
  1. bernie2

    bernie2 Byte

    Hallo !

    Ich möchte eine Internetseite übernehmen. Dabei gibts es zwei wesentliche Probleme, hoffentlich weioss jemand von euch bescheid . danke

    1. Meine Wunschdomain besteht schon, allerdings ist nur eine Umzugsmeldung dort zu finden und sämtliche DENIC Eintragungen führen ins Leere. Was kann ich hier tun, um die Domain zu übernehmen ? Einen KK stellen (was genau ist das und was kostet das ? kann dies überhaupt erfolg haben?)

    2. wenn ich hier erfolg haben sollte, wie läuft dann technisch / praktisch die übernahme einer Domain eines Dritten ab ????

    Tausend dank für die Tipps
    bernhard@priester.de
     
  2. bernie2

    bernie2 Byte

    Hat irgendjemand noch Kommentare / Ergänzungen ?

    Danke
     
  3. bernie2

    bernie2 Byte

    Hmmmm, so wie es aussieht, nützt wohl nur eines:

    Hinweis an die Denic schicken, dass offensichtlich Adresse des Domaininhabers falsch ist.

    Denic wid dann mehrere Kontaktversuche starten.

    Bei Erfolg: wenn Denic Kontakt herstellen kann, wid wohl Datenbank aktualisiet. dann kann wenigstens mit dem inhaber wieder oder einmal kontakt hergestellt werden

    Bei Missefolg: hihi dann wid die Domain freigegeben. Der Vorgang wird sich aber wohl über Monate hinziehen

    ***** WAS ANDERES ******
    Da gabs doch mal so einen kostenlosen Internetdienst, der einen benachrichtigt, sobald eine (bei diesem Dienst vorher registrierte) Domain verändert wird.

    Kennt den jemand noch ?
    [Diese Nachricht wurde von bernie2 am 19.09.2001 | 11:39 geändert.]
     
  4. bernie2

    bernie2 Byte

    @martin

    de verstoss gegen die richtlinien ergibt sich daraus, dass sämtliche Denic Einträge ins Leere führen, es ist mir nicht möglich gewesen in irgendeine Weise Kontakt herzustellen (sehe mein Posting ganz oben)

    Eben gegen falsche (ob absichtlich oder nicht) Einträge könnte evtl. vogegangen werden
     
  5. mkellermann

    mkellermann Kbyte

    hmm, warum willst du die domain eigentlich unbedingt haben?

    dem kk muss der domain-inhaber zustimmen....

    und wo is bei der domain der verstoss gegen die denic-richtlinien?!?

    mfg
    martin
     
  6. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Du kannst es gern versuchen, nur sehe ich persönlich kaum Chancen, solange der Besitzer von DENIC erreicht werden kann und er seinen jährlichen Beitrag entrichtet. Ich würde einfach mal bei der DENIC zur etsprechenden Domain nachfragen, bevor du u.U. Kosten durch Anträge usw. verursachst.

    Gruss, Matthias
     
  7. bernie2

    bernie2 Byte

    @matthias: nein die domain ist in keiner domainbörse. es ist auch keine besonders "tolle" domain, sondern eine private sache. dennoch will ich den namen der domain nicht unbedingt nennen, da ich schon sehr viel zeit investiert habe und nicht möchte , dass ein dritter zugreift.

    Bist du dir beim KK sicher ?

    Könnte man nicht folgende Strategie anwenden

    1. Versuch: einfach mal einen KK Antrag stellen. Ein Provider sagte mir, dass könnte ich als aussenstehender Dritter versuchen. Stimmt das ?

    2. Eine Beschwerde an die DENIC senden und sich auf unten aufgeführte DENIC Richtlinien beziehen und somit eine Schliessung der Domain herbeiführen.


    DENIC-Registrierungsbedingungen

    §7 Kündigung und Sperrung
    (2) Die DENIC kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere wenn
    f) die Identität des Kunden aus den Registrierungsangaben nicht festgestellt werden kann oder
    g) die Zustellung an den unter "admin-c" Genannten bei zwei aufeinander folgenden Versuchen scheitert, ohne dass die DENIC dies zu vertreten hat, oder
    i) Domain-Daten falsch sind.

    Was geschieht, wenn ich bei der Domainanmeldung falsche Angaben mache?
    Wenn Sie bei der Domainanmeldung falsche Angaben machen, also etwa eine unzutreffende Adresse oder einen unkorrekten Namen angeben, ist das alles andere als eine lässliche Sünde. Mit solchen falschen Angaben nämlich verhalten Sie sich nicht nur gegenüber der Internet-Gemeinschaft unfair und verursachen bei der DENIC vollkommen überflüssige Mehrarbeit, sondern Sie schaden sich auch selbst. Denn falsche Angaben bringen Ihre Domain insofern in akute Gefahr, als sie nach den Registrierungsbedingungen die DENIC zur fristlosen Kündigung des Domainregistrierungsvertrags berechtigen. Von dieser Möglichkeit macht die DENIC, sobald der Schwindel auffliegt, auch regelmäßig Gebrauch.
     
  8. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Eine Übernahme durch einen Dritten gibt es nicht. Der Inhaber einer Domain muss diese aufgeben, erst dann kann sie von einer anderen Person übernommen (neu angemeldet) werden. Du musst also warten bis die Domain frei wird bzw. mit dem Inhaber verhandeln. Einen KK Antrag kannst du nur stellen, wenn du bereits registrierter Inhaber der Domain bist. Der KK Antrag macht nicht\'s anderes als einen neuen Hoster (sprich IP) mit der Domain zu verbinden.

    Gruss, Matthias

    PS: Hört sich an, als ob die Domain durch irgendwelche Domainbörsen geistert...
     
Thread Status:
Not open for further replies.

Share This Page