1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
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Mogelpackung Lavod LFS-140 USB 2GB-Stick

Discussion in 'Kaufberatung [Hardware]' started by christoph1024, Nov 20, 2006.

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  1. Hallo!

    Ich habe mir jetzt einen sehr robusten 2GB-Stick von Lavod bei eBay ersteigert. Der LFS-140 soll laut eBay-Händler bis 17MB/sec Leserate und bis 14MB/Sec. Schreibrate haben. Ich hab mal das den tecbench Disk Benchmark laufen lassen und kam auf 12MB/Sec. lesen für die ersten 512MB und 7MB/sec lesen für die restlichen 1,5 GB. Für mich sieht das so aus, als wär ein schneller Chip und 3 Langsame eingebaut. Im Prinzip stimmt die Aussage des Verkäufers mit BIS 17 MB ja, aber ist das nicht eine Mogelpackung? Kann man das Reklamieren?
    Kommt es oft vor, das die Hersteller nur einen schellen Chip und den Rest aus dem Billigregal nehmen in der Hoffnung, das man in der ersten Zeit nur die ersten 512MB nutzt und die langsamen Chips erst sehr spät auffallen?
    Die Schreibgeschwindigkeit ist noch viel schlechter. Ich hab mal 300 Mb in ca 20MB großen Dateien draufgeschrieben und etwa 230 Sec. gebraucht = 1MB/Sec!

    Der Tecbench zeigt die Schreibrate nicht an. Mit welchem Tool kann man die messen?

    MFG
    Christoph
     
  2. Boss im Block

    Boss im Block Wandelndes Forum

  3. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Seit wann das??
     
  4. Boss im Block

    Boss im Block Wandelndes Forum

    Den genauen § kann ich dir nicht nennen, aber das ganze dürfte im Fernabsatzgesetz zu finden sein. Er hat schließlich bei eBay gekauft.
     
  5. heimOr

    heimOr Kbyte

    bitte sehr^^
     
  6. FlipFlop2005

    FlipFlop2005 Ganzes Gigabyte

    @heimOr: du hast ne zu lange Sig :P
     
  7. das.Kruemel

    das.Kruemel Halbes Megabyte

    3 Zeilen sind max. ;)
     
  8. Boss im Block

    Boss im Block Wandelndes Forum

    Dafür kennt er sich mit anderen Gesetzen besser aus und hat Fidel den Wind aus den Segeln genommen;)

    :danke:
     
  9. heimOr

    heimOr Kbyte

    So Sig wurde entsprechend angepasst^^.
    War des denn ein richtiger händler bei ebay? weil wenn das jetzt noch in den 2 wochen liegt muss er es dann wirklich zurücknehmen. danach haste theoretisch auch nochne chance. musst halt mal gugen.


    ps:ich weiß jetzt nicht wie viel der gekostet hat, aber ich würd ihn behalten, gibt so oder so nur unnötig stress. die zeit, die deswegen anfällt wirst du wohl kaum durch nen schnelleren stick gutmachen können ;)
    aber is dein ding

    @ boss: joa, wenn ichs schon nicht immer in der schule zeigen kann dass ich Sozi leistung hab, kann ich dadurch ja wenigstens hier helfen :bussi: ( des ham wir zufällig letzte woche gemacht)
    ansonsten findet man das auch durch 1-5min googlen ^^
     
  10. frajoti

    frajoti Viertel Gigabyte

    §355 BGB gilt nur bei Fernabsatzverträgen - siehe dazu auch §312b und §312d BGB.

    Wenn ich bei ebay nach diesem Stick suche, finde ich einen Anbieter, bei dem auch die Widerrufsbelehrung drin steht - Rückgabe innerhalb eines Monats.
     
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