1. Liebe Forumsgemeinde,

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mp3- Dateien zum Download anbieten?

Discussion in 'Audio' started by Pyst, Sep 9, 2004.

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  1. Pyst

    Pyst Kbyte

    Moin, Moin,

    es ist ja z.Zt. viel vom Urheberrecht etc beim Thema BRENNEN die Rede, kann ich ja auch verstehen, die "Künstler" wollen ja auch leben :rolleyes:

    Im Moment brenne ich meine alten LP's (das sind so schwarze Scheiben mir nem Loch in der Mitte ) über den LineEingang auf CD. Klappt auch alles gut, bin sehr zufrieden.

    Nun bin ich gefragt worden, ob ich einige der Lieder (als mp3) nicht zum kostenlosen Download anbieten will.

    Frage: darf ich das?? Ich habe weder irgendein Kopierschutz geknackt, noch habe ich einen Schutz "aufgehebelt". Auch sind die Songs nicht weiter bearbeitet worden, original Knacken und Kratzer sind als nostalgisches Feeling beibehalten worden :p

    Ob es die Gruppen meiner alten LP's noch gibt, kann ich nicht sagen, einige sicher nicht (RUSH, The Tubes etc....)

    Na, darf ich, oder nicht??

    cu
    pyst
     
  2. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Natürlich darfst Du die Musik nicht (öffentlich) zum Herunterladen anbieten.
    Selbst wenn die Musiker nicht mehr aktiv oder im schlimmsten Falle vielleicht schon tot o.ä. sind - die Urheberrechte gehören irgendjemandem und der sollte vorher um Erlaubnis gefragt werden.

    Das Knacken eines evtl. vorhandenen Kopierschutzes hat damit eigentlich nichts zu tun.

    Gruß, MagicEye
     
  3. Wingnut2

    Wingnut2 Viertel Gigabyte

    ich dachte 70 Jahre nach dem Tod wäre das Urheberrecht an einem Werk "abgelaufen" ;-)
     
  4. Pyst

    Pyst Kbyte

    Moin,

    ist das nicht alles etwas übertrieben?? Wir haben "damals" auch Musik aus dem Radio aufgenommen, auf Cassette gespeichert und die Teile dann verschenkt oder vertauscht...
    Ich könnte die Musik ja auch einfach vom Radio aufgenommen haben, hat doch eigentlich alles nichts mit "Raubkopie" und knacken zu tun (da stimm' ich Dir zu).
    Ausserdem sind das alles "Freunde" von mir, die die Songs haben möchten ;-)

    Vielleicht greifen die neuen Gesetze ja gar nicht bei den alten Aufnahmen *hoff*

    cu
    pyst
     
  5. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    etwas blauäugig oder besser einfältig ! :rolleyes:

    aber mach doch einfach mal ! kannst ja dann hier mal vermelden, wie teuer die Abmahnung war bzw. wie lange die Site überhaupt noch im Web zu erreichen war ... :cool:
     
  6. Pyst

    Pyst Kbyte

    Moin,

    ist doch trotzdem traurig das alles :-(

    Alte LP's, alte Lieder, alte Interpreten, damals alles mit meinem Geld bezahlt (die haben schon Ihren Anteil!!!), aber wenn man nach langer Zeit die Songs öffentlich machen möchte, hauen die dazwischen..., werde ich meinen Kumpels die Songs eben auf Cassette (ich meine CD) zukommen lassen müssen..., das ist ja nicht verboten!!

    cu
    pyst

    Übrigens: mit Einfältigkeit hat es nichts zu tun, wenn man geltende "so genannte" Gesetze anzweifelt, oder?? Wer sich keine Gedanken macht zum geltenden Recht, den sollte man kritisieren!
     
  7. SStriegl

    SStriegl Byte

    Hi,
    egal ob alt oder neu, es bleibt geistiges Eigentum des Künstlers.
    Kleine Geschichte am Rande:

    zu Commodore C64 Zeiten gab es ein Super Copy-Programm, nämlich F-Copy. Dieses Programm war keine Freeware. Dieses Programm ist nur ca. 20mal verkauft worden, aber fast jeder C64 Besitzer hatte dieses Programm auf Diskette.
    Ich glaube, ich wäre nicht besonders begeistert!!!!!

    Genauso ist es mit Musik, auch das ist geistiges Eigentum. Ich wäre nicht besonders froh, mein vor 20 Jahren komponiertes Lied zigtausend fach im Internet runterladen zu können.
    Oder ich hätte für die Musikrechte einige 1000 € bezahlt, die schon uralt ist und jetzt im Internet für 0 € gibt.

    das sollte man mal überlegen

    Gruß
    Stefan
     
  8. Pyst

    Pyst Kbyte

    Moin,

    na, dann lassen wir das mal!

    Bis ich alle meine LP's auf CD habe vergehen sowieso noch 100 Jahre, dann sind die Rechte an den Liedern eh verjährt ;-)

    cu
    pyst
     
  9. playmobil

    playmobil Kbyte

    verschenken innerhalb des engen Freundeskreises und der eigenen Familie geht aber nach geltender Rechtsprechung immer noch, selbst heute noch nach der UhG-Novelle.
     
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