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MP3-Download-Recht?

Discussion in 'Audio' started by BadMusic, Oct 19, 2003.

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  1. BadMusic

    BadMusic Byte

    Weiß jemand, wo das neueste MP3 download Recht im internet steht (oder auch woanders)??? Ich hab gehört, daß man mp3's runterladen darf, aber nicht zur verfügung stellung darf. stimmt das???

    thanks BadMusic
     
  2. autum

    autum Kbyte

    Hallo BadMusic,
    wenn Du nicht davon ausgehen kannst, dass der Anbieter auch der Rechteinhaber ist, bewegst Du Dich auf unsicherem Boden. Leider gibt es unter den Rechtsgelehrten keine einheitliche Meinung darüber, ob Du illegal angebotene Dateien legal downloaden kannst. Ich denke eher nein. Allerdings kannst Du es natürlich darauf ankommen lassen, ob Du ein entsprechendes Gerichtsverfahren gewinnst (notfalls durch alle Instanzen!).
    Legale mp3s zum eigenen Gebrauch bekommst Du nur aus legalen Quellen als da wären: vom Rechtinhaber zum Download angebotene Musikstücke, eigene Aufnahmen, rippen von legal erworbenen "Tonträgern" ohne Kopierschutz, selbst einspielen bzw. komponieren (letztere darfst Du dann auch legal zum Download anbieten ;)).
    Gruß autum
     
  3. wu-wolle

    wu-wolle Halbes Gigabyte

    [Tipps]Man kann MP3'z auch von seinen Original-CD's erstellen![/Tipps]

    Gruß
    wolle
     
  4. BadMusic

    BadMusic Byte

    Also meinen die herrn professoren (autum + amduser) => finger weg von mp3-downloads? :heul:

    wo bekommt man denn dann legal mp3's her? :rolleyes:

    MfG BadMusic
     
  5. autum

    autum Kbyte

    Interessanter Aufsatz.
    Die sprachlogische Untersuchung zeigt mal wieder, was wir schon immer wußten: Sprachregelung ist Marketing und nicht (unbedingt) die Beschreibung einer Wirklichkeit.
    Die Sache mit dem Strafrecht ist die ein Seite, die zivilrechtliche eine andere. Wenn etwas nicht strafbar ist, ist es noch lange nicht erlaubt.
    Dass wir es hier mit einer, sich (möglicherweise?) widersprechenden Gesetzeslage zu tun habe, ist auch nicht neu.
    Ich halte das Gesetz (in dieser Form) für falsch. Unabhängig davon, worum es geht, sollten sich Gesetze nicht widersprechen. Hier war der Gesetzgeber nicht sehr sorgfältig. Insofern ist die Musikindustrie nur konsequent, wenn sie das Recht auf Privatkopie leugnet. (Bevor ich jetzt mit Flames zugedeckt werde: ich bin ein Verfechter der Privatkopie!)
    Trotz der in dem Aufsatz dargelegten Meinung, bleibt das Problem bestehen, dass wer gegen eine explizite Regelung eines Gesetzes verstößt, damit rechnen muss, nach diesem Gesetz belangt zu werden. Wenn das Gesetz anderen Rechten entgegensteht, liegt (im Zweifel) die Beweislast beim Beschuldigten. Und das durch alle Instanzen.
    Wer also Spaß daran hat, nur zu...
    Gruß autum
     
  6. AMDUser

    AMDUser Ganzes Gigabyte

  7. autum

    autum Kbyte

    @AMDUser
    Ich stimme Dir zu. Allerdings dachte ich, meine Formulierung hebt schon auf die brutalst-mögliche Auslegung ab. ;) Denn der zitierte Satz ist natürlich nur im Zusammenhang gültig.
    Zusammenfassung:
    Früher:
    1. Das Anbieten von urheberrechtsgeschützten Werken ist für den Nicht-Rechte-Inhaber definitiv verboten!
    2. Der Download solcher Werke ist (höchst wahrscheinlich) verboten.
    3. Das Erstellen einer Kopie einer legal erworbenen CD für den privaten Gebrauch ist erlaubt. Dazu zählt auch MP3. (Auch dafür gibt es Gegenstimmen!)
    4. Das Umgehen eines Kopierschutzes um das Recht aus 3. wahrzunehmen ist nicht geregelt -> nicht verboten.
    Heute:
    1. bis 3. haben sich nicht geändert.
    4. wurde verboten.
    Ich hoffe, dass diese Darstellung nicht mehr missverständlich ist. ;)
    Gruß autum
    P.S.
    Zur rechtlichen Absicherung: Irrtum vorbehalten :confused:
     
  8. AMDUser

    AMDUser Ganzes Gigabyte

    Da wäre ich noch sehr vorsichtig, denn z.B. in diesem und einigen anderen Punkten da streiten sich die Rechtsgelehrten und es gibt immer noch keine mehr oder wenige rechtsgültige Kommentierung geschweige denn Urteile dazu.
    So lange dies nicht wirklich "fassbar" ist, statt alles nur in "wischiwaschi" Formulierung und dehnbar wie ein Bungee-Seil ist, sollte man sich an der "verschärften" Auslegung orientieren.
     
  9. autum

    autum Kbyte

    Nur ein Einwurf um Begriffsverwirrung vor zu beugen:
    Natürlich darf man im Internet (oder wo auch immer) mp3's -wie jede andere Datei- zum Download anbieten und herunterladen. :D Der Anbieter muss dann allerdings auch die (Urheber- bzw. Veröffentlichungs-) Rechte daran besitzen. ;) Wer diese Rechte nicht hat, darf auch nicht! :(
    Das war übrigens auch schon vor der neuesten Gesetzesänderung so und hat sich nicht geändert.
    Geändert hat sich (praktisch) nur die Möglichkeit, sich von mit Kopierschutz versehenen Werken legale private Kopien (auch mp3) anzulegen.
    Gruß autum
     
  10. AMDUser

    AMDUser Ganzes Gigabyte

    MP3?s darfst du weder runterladen noch zur Verfügung stellen - siehe das neue UrhG, denn um MP3?s von den derzeit praktisch allen mit einem Kopierschutz versehenen Musik-CD?s erstellen zu können muss und wird der darauf vorgefundene Kopierschutz auf digitalem Wege umgangen und dies ist illegal.

    Dies müsste meines Wissens nach in § 95a des Urhg festgeschrieben sein
     
  11. BadMusic

    BadMusic Byte

    Das ist aber neu, daß ich nicht mal mehr runterladen darf, oder?!

    MfG BadMusic
     
  12. wu-wolle

    wu-wolle Halbes Gigabyte

    Wenn die MP3 aber über den Line-In aufgenommen wurde, wurde der Kopierschutz nicht umgangen.
    Das Urheberrecht bleibt dann wohl aber trotzdem drauf und somit ist das Anbieten dieser aufgenommenen MP3 wiederrum strafbar.

    Gruß
    wolle
     
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