1. Bitte immer die Rechnerkonfiguration komplett posten!
    Vollständige Angaben zur Konfiguration erleichtern die Hilfestellung und machen eine zügige Problemlösung wahrscheinlicher. Wie es geht steht hier: Klick.
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  2. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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MSI R9 270X Garantiefall

Discussion in 'Grafikkarten & Monitore' started by TommyWalker, Jan 12, 2015.

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  1. Hallo Community,

    Bin neu hier und hoffe es finden sich Experten die sich mit dem Thema auskennen ;)

    Da meine Grafikkarte (MSI R9 270X) schon seit dem Zusammenbau meines PCs Probleme macht und es auch beim FurMark-Test zum Absturz kam obwohl ich mittlerweile 3 verschieden Treiberversionen ausprobiert habe, will ich sie zurückschicken.

    1. Ich habe die Karte von einem Freund (inkl. Rechnung) gekauft
    2. Die OVP ist nicht vorhanden
    3. Kaufdatum ist der 30.01.14 von Comtech

    Ich habe gelesen dass die Herstellergarantie von MSI nur für die Fachhändler gilt, hat der Endkunde also nur Anspruch auf Gewährleistung gegenüber dem Händler und keinen Garantieanspruch wie üblich?
    Comtech schreibt auf ihrer Seite der Garantiefall sollte am besten über den Hersteller gehen, und MSI hät sich ja beim Garantiefall raus.

    Wie sollte ich also vorgehen wenn ich die Karte zurückschicken will bzw gibt es etwas dass den Garantiefall verhindert?

    Gruß

    Tommy
     
  2. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    Wenn Du sie in unnutzbarem Zustand von 'nem Freund bekommen hast, ist es doch vmtl kein Problem den Kauf rückgängig zu machen.
     
  3. Laut seiner Aussage ging sie davor ohne Probleme. Bei mir gab es gleich von Anfang an Probleme und ich hab alles mögliche ausprobiert aber ich denke es kann echt nur ein Hardwaredeffekt sein. Kann es sein dass so etwas erst später "auftaucht"? Googlr spricht öftet von einem VRam Problem..
     
  4. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

  5. Also macht es rechtlich keinen Unterschied dass ich nicht der ursprüngliche Käufer bin?
     
  6. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Gegenüber des Herstellers ändert sich nichts, da ein Kaufnachweis vorliegt.
    Aber der Händler hat mit dir keinen Kaufvertrag abgeschlossen.
    Derjenige, der bei dem Händler Kunde war, müsste die Abwicklung über den Händler einleiten. Das macht er aber wohl nicht, da er ja die Sache ohne eine eigene Rechnung auszustellen, weiter verkauft hat.
     
    Last edited: Jan 18, 2015
  7. Ok, ich denke mein Freund würde für mich die Rücksendung einleiten. Aber rein theoretisch, wenn sich der Erstkäufer bei so einem Fall querstellen würde, wäre man da aufgeschmissen? Ich meine, was nützt mir der Hersteller, wenn dieser nur über den Händler eine defekte Karte annehmen würde, welchen es wiederum nicht interessieren würde da ich keinen Kaufvertrag mit ihm abgeschlossen habe.
     
  8. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Gewährleistung kann man keine in Anspruch nehmen bei Privatkauf. Da ist der Händler auf jedem Fall aus dem Schneider. Aber die Herstellergarantie ist meistens weiterhin vorhanden, wenn sie nicht ausdrücklich bei Weiterverkauf ausgeschlossen wird. Da müsste man mal in den Garantiebedingungen des Herstellers gucken. Ich weiß zum Beispiel, dass man bei AVM nicht der Erstkäufer sein muss, um die 5 Jahre Herstellergarantie in Anspruch zu nehmen. Da reicht auch ein Lieferschein eines Providers, der den Router zu einem Vertrag beigegeben hat, auch wenn derjenige, der den Vertrag eingegangen ist, den Router weiterverkauft hat, was oft bei Verkauf über Ebay der Fall ist. Wenn man sich direkt an den Hersteller wendet, ist es aber nicht so bequem wie über den Händler, der die "Formalitäten" dann erledigt und teurer kann es auch werden, wenn man die Transportkosten bezahlen muss.
     
  9. Danke für die ganzen Infos ;) Soweit ich das aus dem Fach-Englisch der Garantiebedingungen entnehmen kann, wird die Herstellergarantie nicht ausdrücklich ausgeschlossen. Wie lange kann den durchschnittlich so etwas dauern? Ansonsten werde ich meinen Freund bitten die Rücksendung einzuleiten und falls ich noch Fragen habe, melde ich mich nochmal.
     
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