1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Musik auf der eigenen Homepage

Discussion in 'Smalltalk' started by niels12345, Sep 25, 2006.

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  1. Hallo,

    ich hoffe, diese juristische Frage wurde hier noch nicht gestellt und beantwortet (ich konnte dies jedenfalls nicht feststellen)!

    Ich betreibe die Homepage eines klassischen Chores.
    - Darf ich Aufnahmen der Aufführungen dieses Chores auf der Homepage als MP3 (kostenlos) zum Download anbieten? (Vorausgesetzt natürlich, der Chor ist einverstanden.)

    - Sind dabei Werke von Komponisten, die länger als 70 Jahre tot sind, rechtlich anders zu behandeln als Werke von etwa noch lebenden Komponisten?

    Gegebenenfalls entstehende Folgefragen:
    - Wann muss ich mich auf Streaming beschränken?
    - Wie lang dürfen Musik-Schnipsel maximal sein?

    Ich meine bereits verstanden zu haben, dass nach § 64 UrhG 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (also z.B. des Herrn Bach oder des Herrn Pachelbel) die Urheberrechte an seinen Werken erlöschen - so auch das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung nach § 19a UrhG.

    Gibt es dennoch Rechte anderer, die ich verletzen würde?

    Danke und viele Grüße!
    :wink:
     
  2. Wolfgang77

    Wolfgang77 Ganzes Gigabyte

    Hallo,

    die Einwilligung des Chors brauchst du natürlich..

    Das Urheberrecht, wie wir
    es heute kennen, ist eine ungemein junge Erfindung.
    Vieles, was heute zum musikalischen Weltkulturerbe
    gehört, ist unter urheberrechtsfreien Bedingungen und vor
    der Erfindung der Tonwiedergabe entstanden - Probleme mit Bach, Beethoven, Mozart, Schubert, und anderen gibt es also nicht. Unmittelbare Folgerung: Musik kann sehr wohl ohne Urheberrechte entstehen und zum Download freigegeben werden.
     
  3. Dankeschön!

    Ich habe mittlerweile endlich eine Seite gefunden, auf der die Problematik schön detailliert erläutert wird.

    Für alle, die's interessiert:

    http://remus-schule.jura.uni-saarland.de/faelle/schulorchester.html

    Hier dreht sich's um Frage 8, wobei 1) der "Berechtigte" idR über 70 Jahre tot ist und deswegen 'raus ist und 2) die einzelnen Chor- und Orchestermitglieder nicht gefragt werden müssen, sondern nur der Orchesterleiter bzw. Dirigent einwilligen muss.

    Für die umfassende Erleuchtung zu dem Thema:
    http://remus-schule.jura.uni-saarland.de/urheberrecht/gw08.html
    (zum Thema Orchestermusiker: 3 a) "Ausübende Künstler")

    Gruß
     
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